AlG 2, Matratze

5 Antworten

Diese Leistungen sind in der Regelleistung bereits enthalten.

Ob der gesundheitsbedingte Mehrbedarf genehmigt wird, hängt sehr vom ärztlichen Attest ab - es ist eher unwahrscheinlich.

Die Standardauskunft lautet "Das müssen Sie von der Regelleistung ansparen".

Es gibt in dieser Hinsicht vier Arten von Bedarfen:

  1. SGB II § 20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts
  2. SGB II § 21 Mehrbedarfe
  3. SGB II § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen
  4. SGB V Leistungen der Krankenkasse

In Nr. 1 ist ein Ansparbetrag von monatlich rund 50,- enthalten für Anschaffungen einmaliger Art wie Möbel, also auch Matratzen.

Laut Nr. 2 gibt es Geld für Leute, "die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen" - nicht einer Matratze.

Laut Nr. 3 Absatz 1 gibt es ein Darlehen für Leute, die laut Nr. 1 das Ansparen vergessen hatten.

Laut Nr. 3 Absatz 3 Nummer 1 gibt es einen Zuschuss für Leute, die noch nie eine Matratze hatten - oder wenn die alte abgebrannt ist.

Nr. 4 befriedigt die Bedarfe, die darüber hinaus medizinisch nötig sind.

Richtig ist, dass dabei manche medizinische Bedarfe auf der Strecke bleiben. Dann kann man nur versuchen, dies auf rechtlichem Wege zu regeln - also per Widerspruch gegen eine Ablehnung eines Antrags auf eine Leistung, und danach notfalls per Klage beim Sozialgericht.

Nun aber praktisch gesprochen: In der Regel ist jede gut ausgewählte Matratze auch gut für jeden Rücken - es ist keine Sonder-Anfertigung nötig wie etwa bei orthopädischen Schuhen (dazu gibt es Geld vom Jobcenter, s. § 24 Absatz 3 Nr. 3).

Wenn die alte Matratze durchgelegen ist, ist sie auch für gesunde Rücken nicht mehr gesund. Hier ist also jeder Leistungsempfänger auf eine Ersatz-Anschaffung im Sinne von Nr. 1 angewiesen - und jeder kann dafür ein Darlehen kriegen, wenn es denn sein muss.

Gruß aus Berlin, Gerd

" Wenn ein Einrichtungsgegenstand durch Gebrauch abgenutzt wurde, oder wenn er aus irgendwelchen Gründen beschädigt wurde, auf die der Anspruchsteller Einfluss hatte und nun nicht mehr funktionsfähig ist, so hat er keinen Anspruch darauf, einen neuen Gegenstand dieser Art zu bekommen. Hier handelt es sich dann nämlich um Erhaltungs- oder Ergänzungsbedarf, der durch die Regelleistung abgegolten ist. Der Hilfebedürftige soll von der Regelleistung so viel ansparen, dass er sich selbst Ersatz kaufen kann - auch wenn dies angesichts der Regelsatzhöhe als fast unmöglich erscheint. "
Nachzulesen bei " gegen-hartz.de "

Du darfst in Deutschland zwar Arbeiten und Sterben, aber kein Sozialfall werden. Man sieht ja schließlich nur den Menschen und nicht dessen Schicksal dahinter.

Nein .. Du hast leider keine Chance auf eine neue Matratze.