Mutterschaftsgeld bei ALG II und Minijob?

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maßgeblich für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld ist dein Versicherungsstatus.

bei einem Minijob erfolgt die Meldung an die Minijobzentrale. aus einem Minijob resultieren keine Entgeltersatzleistungen. wozu auch das Mutterschaftsgeld gehört.

bei deiner Krankenkasse bist du über den ALG2-Bezug angemeldet und auch versichert. bei einem ALG2-Bezug besteht ebenfalls kein Anspruch auf Lohnersatzleistungen.

aus meiner täglichen Arbeit weiß ich, dass die Jobcenter das immer wieder zu ihren Leistungsbeziehern sagen, dass sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld hätten. die Mitarbeiter dort kennen oft nicht den sozialversicherungsrechtlichen Unterschied zwischen Minijob und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung wie mir scheint.

du lässt dir deshalb jetzt von deiner Krankenkasse einfach eine Bescheinigung ausstellen, dass du keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast und reichst diese beim Jobcenter ein.

du erhälst dann ganz normal weiter den vollen Satz ALG2 und bist darüber auch weiter versichert.

BobMitzer 
Beitragsersteller
 24.07.2017, 15:38

Meine Krankenversicherung zahlt jetzt doch Mutterschaftsgeld, die Sachbearbeiterin musste selber viel rumtelefonieren und fragen, aber anscheinend hat sich das jetzt geklärt. Ziemlich verwirrend, dass sogar das Bundesversicherungsamt meinte, ich hätte keinen Anspruch... 

Bei ALG2, auch wenn man einen Minijob hat, hat man keinen Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld. Das wurde so beschlossen weil es weniger "Verwaltungsaufwand" macht.

Du nimmst den Negativbescheid von der Krankenkasse, gehst damit zum Jobcenter und gut ist. Bentragen muss man es, weil es Vorrangig ist, auch wenn klar ist, dass man es nicht bekommt, ein Hoch auf die Bürokratie. Geld (sei es nun Gehalt oder Mutterschaftsgeld), das du nicht bekommst, kann natürlich auch nicht angerechnet werden.

Für all diejenigen, die es interessiert: Ich war bei in einem pers. Gespräch bei der KK und diese bestätigte mir; ich habe Anspruch! Auch mit ALG 2 und Minijob! Anscheinend war meiner KK nicht bekannt, dass ich neben dem Bezug von Arbeitslosengeld noch einen Minijob habe, deswegen die Verwirrung. Sogar das Bundesversicherungsamt hatte unrecht. 

Nun passt alles. Immer nachbohren und nachfragen! 

du musst die sache durch deine krankenkasse prüfen lassen. steht dir kein mutterschaftsgeld zu, kann das jobcenter nichts anrechnen, was du nichts bekommst.

sie können dir auch nicht fiktive einkommen aus arbeit anrechnen die du in der höhe nicht bekommst.

BobMitzer 
Beitragsersteller
 20.07.2017, 09:17

Danke für die Antwort! d.h. dass auch mein Arbeitgeber keinerlei Verpflichtungen mir gegenüber hat sobald ich im Mutterschutz bin? Also werde ich 14 Wochen kein Einkommen haben, falls mir keine Leistungen seitens KK zustehen, richtig? 

markusher  20.07.2017, 09:20
@BobMitzer

ne das stimmt nicht. wenn dein arbeitgeber keinen mutterschutz zahlen muss und die krankenkasse ebenfalls nicht, dann muss das jobcenter volle bezüge zahlen. hast du einen antrag beim alg2 zu laufen?

BobMitzer 
Beitragsersteller
 20.07.2017, 10:08
@markusher

genau, danke. Dann müssen wohl meine Leistungen neu berechnet werden für den Zeitraum. Das wusste ich vornherein natürlich nicht.

Gehe zu deiner Krankenkasse und kläre das persönlich!