Krankenkasse wechseln trotz Schulden bei der alten?

6 Antworten

Die werden Dich nicht versichern, in der Annahme, dass Du auch dort Deine Beiträge nicht zahlen kannst.

Die Info über nicht gezahlte Beiträge bekommen sie von Deiner jetzigen Versicherung.

Kunterbunt23  23.12.2011, 13:07

Die müssen ihn sogar versichern, da es gesetzliche Kassen sind. Nur eben mit der Leistungssperre, die die Vorkasse der Folgekasse mitteilt.

Du kannst zwar wechseln, eine neue gesetzliche Kasse muss Dich auch aufnehmen (trotz Schulden bei einer anderen GKV), aber dies wird an Deiner Leistungssperre nichts ändern.

Denn die neue Kasse darf Dich ja erst versichern, wenn die Kündigungsbestätigung der alten Kasse vorliegt, wo dann drauf steht, zu wann Du dort gekündigt hast und ab wann Deine neue Kasse beginnen dürfte. Die neue Kasse teilt dann Deiner alten Kasse mit, dass sie Folgekasse ist (denn nur so ist der lückenlose Versicherungsschutz kontrollierbar), erst wenn diese Bestätigung bei der alten Kasse da ist, wird Deine Mitgliedschaft dort beendet. Somit kennt Deine alte Kasse die neue Kasse und teilt denen dann mit, dass für Dich eine Leistungssperre besteht, die dann übernommen werden muss. Denn nur so könnte beispielsweise ein theoretischer Krankengeldanspruch der neuen Kasse mit den Beitragsschulden der alten Kasse ausgeglichen werden.

Dass die Information über Deine Leistungssperre nicht an die neue Kasse weitergegeben wird ist zu 1000% sicher!

Kunterbunt23  23.12.2011, 13:24

Korrektur meines letzten Satzes aufgrund Schreibfehlers: Dass die Information über Deine Leistungssperre an die neue Kasse weitergegeben wird ist zu 1000% sicher!

Warum willst/musst Du wechseln ? Schulden sind seit 07.09 kein Wechselgrund. Mehr will ich Dir dazu nicht sagen, denn wer mit einer Elemantar-Versicherung verantwortungslos umgeht und Schulden macht, muss damit selbst klarkommen.

Unabhängig davon, dass Dich die Schulden zu einer neuen GKV verfolgen würden, würde die Dich nicht einmal versichern müssen. Denn Du müsstest da der Grund des Wechsels angeben.

Kunterbunt23  23.12.2011, 13:05

Jede gesetzliche Kasse muss ihn nehmen, wenn er die Kündigungsbestätigung der Vorkasse vorlegt. Nur die privaten dürfen ablehnen. Die Leistungssperre bleibt dennoch bestehen und wird der neuen Kasse mitgeteil, die diese dann übernehmen muss.

jockl  23.12.2011, 13:24
@Kunterbunt23

Schulden sind seit 01.07.2009 kein Kündigungsgrund mehr. - Zwangs-Pflichtversicherungsgesetz.

Flipchen 
Beitragsersteller
 23.12.2011, 12:52

Kann ich denn dann in eine PKV wechseln oder ist dies auch nicht möglich?

jockl  23.12.2011, 12:59
@Flipchen

Ja schon abr die Beiträge dort kannst Du sicher nicht bezahlen und wenn ggf. dann im Alter nicht mehr. Ausserdem gibt es aus der PKV keinen weg mehr zurück in eine GKV.

Lt. Gesetz kann/darf Dich die GKV nicht mehr kündigen oder quasi vor die Tür setzen. Um den Rest musst Du Dich bitte selbst kümmern

Soweit ich weiß, gibt es zwischen den Kassen keinen Datenaustausch. Was ich aber nicht weiß, ob sie dich nach dem Grund des Wechsels fragen und dabei auch ansprechen, ob Beitragsschulden bei der jetztigen Krankenkasse bestehen.

Kunterbunt23  23.12.2011, 13:03

Doch, dieser Austausch besteht, da die alte Kasse die neue Kasse anschreibt. Logisch, denn die will ja die Beiträge haben.

angy2001  23.12.2011, 13:17
@Kunterbunt23

... dann hast du dich im lezten Satz deines Beitrages verschrieben?

Kunterbunt23  23.12.2011, 13:23
@angy2001

Ja, sehe ich auch gerade. Werds sofort ändern.

du willst wechseln obwohl du nicht zahlst? such dir lieber eine gute schuldenberatung!

Flipchen 
Beitragsersteller
 23.12.2011, 12:49

Darum geht es nicht die neue würde ich ja zahlen. Nur bei der alten hat sich ein Betrag angehäuft wo es sehr lange dauern würde bis ich es auf Raten abgezahlt habe... Und erst dann wäre ich wieder voll versichert. Ich zahle die alte sowieso ab.

Aber kann ich denn nun in eine neue wechseln oder nicht?

jockl  23.12.2011, 12:52
@Flipchen

Wer DIr das erzählt hat hat Dir ein Märchen erzählt. Du musst nach wie vor vollumfänglich versichert sein. Einschränkungen sind nicht zulässig.

Flipchen 
Beitragsersteller
 23.12.2011, 13:03
@jockl

Die haben gesagt nur Notversorgung... nix weiter.

Kunterbunt23  23.12.2011, 13:08
@jockl

Kein Märchen, nur noch Notfallversorgung. Kann man aber umgeghen, indem man eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließt und auch einhält- dann gäbe es wieder vollen Versicherungschutz.

Kunterbunt23  23.12.2011, 13:09
@Flipchen

Schließe eine Ratenzahlungsvereinbarung ab, dann erreichst Du auch wieder Deinen vollen Versicherungsschutz.

Flipchen 
Beitragsersteller
 23.12.2011, 13:38
@Kunterbunt23

dann werde ich diesen weg versuchen... danke