Krankenkasse zahlt Krankenwagen nicht
Hallo! Ich hab eben eine Rechnung von den Johannitern über 229,39 EUR für einen Krankentransport bekommen. In dem Schreiben heisst es, die TK lehnt die Kostenübernahme ab, da ich den Transport abgelehnt hätte. Ich habe den Krankenwagen aber überhaupt nich selber gerufen. Das ganze war ein Fahradunfall. Ich wurde von einem anderen Radfahrer ziemlich heftig von hinten angefahren, als ich gerade anhalten wollte. Es hat höllisch weh getan da ich direkt aufs Steisbein gefallen bin und ich lag erstmal mit starken Schmerzen Hilflos auf der Strasse bis ein Passant den Krankenwagen rief. Polizei war auch da... Als der Krankenwagen kam haben die mich kurz untersucht und festgestellt das warscheinlich nix gebrochen ist. Zu den Zeitpunkt war es auch schon etwas besser (ca. 15-20 min nach dem Unfall), weshalb ich beschloss lieber nach hause zu gehen. Es war gleich um die Ecke von meinem Zuhause und es war schon sehr spät. Währe ich ins Krankenhaus mitgefahren, dann würden die das übernehmen oder was? Das hat mir aber keiner gesagt. Ich hatte an dem Unfall auch überhaupt keine Schuld und jetzt soll ich über 200 EUR zahlen. Ich bin leider nicht rechtsschutzversichert... ist das überhaupt rechtens mir diese Rechnung aufzubrummen? Was kann ich tun? Über Eure Ratschläge währe ich sehr dankbar.
Gruss J
13 Antworten
Du hast geschrieben, dass du an dem Unfall nicht schuldig bist. Des Weiteren war die Polizei vor Ort. Hat die Unfall aufgenommen? Welchen Status hast du bei dem Unfall (aus Sicht der Polizei)? Wenn du an dem Unfall nicht Schuld bist, dann gib dem Verursacher die Rechnung. Auf zivilrechtlichen Wege muss er die Kosten für den entstandenen Schaden übernehmen. Auch die RTW Rechnung.
Hallo, vielleicht kann ich dir weiter helfen. Die TK hat nach § 60 SGB V die Kosten zu tragen auch wenn du nicht transportiert wurdest. Es handelt sich hierbei um einen Unfall und die Gefahr einer schweren körperlichen Verletzung. Leider machen wir als KK immer wieder die Erfahrung, dass die Johanniter die Rechnung gar nicht erst bei der KK zur Zahlung einreichen, sondern immer den Weg des geringsten Wiederstandes über den Versicherten. Ich empfehle dir die Rechnung im Original bei der TK ohne vorherige Zahlung einzureichen, aber mach dir zur Sicherheit eine Kopie.
Als erstes gibt es mit Sicherheit keinen Krankentransport in der Höhe von 226 Euro. Diese Sache müssen die Rettungsdienstleister als Rettungswagen/Notfall der Krankenkasse berechnen. Nur dann ist die Höhe berechtigt und muss definitiv von der KK übernommen werden. Egal ob Du den Transport verweigert hast oder nicht. Du musst in diesem Fall nur die 10 Euro Notfallgebühr bezahlen (Rechnung kommt irgendwann). Du solltest Dich echt dringend mit der JUH in Verbindung setzen. Und lass Dich auf keinen anderen Mist ein. Wenn Du noch Probleme hast, melde Dich einfach, ich helfe Dir, habe jeden Tag damit zu tun!
Du glaubst gar nicht wie heute die Rechnungen geschrieben werden. Rechnungen über diese Höhe bei einem KTW ist nicht unüblich und keine Seltenheit. Kriege sie fasst täglich auf den Tisch.
Der Reihe nach: Mit dem "Argument", der Rettungsdienst sei von Dir überhaupt nicht gerufen worden, machst Du es Dir zu einfach! Schließlich wärst Du bestimmt froh über qualifizierte Hilfe, wenn Du irgendwo schwer krank oder verletzt liegst und gar nicht mehr in der Lage bist, selbst einen Notruf abzusetzen, oder? Die Strategie vergiss also ganz schnell wieder! Mich macht allerdings eines an Deiner Schilderung stutzig: Du schreibst, der Rettungsdienst habe festgestellt, dass wohl nichts gebrochen war. So weit, so gut. Aber wer hat denn letztendlich beschlossen, dass Du nicht in die Klinik mitfährst? Wenn es der Rettungsdienst war, musst Du natürlich nichts bezahlen. Wenn Du es allerdings selbst warst, muss Dich der Rettungsdienst eine "Transportverweigerung" unterschreiben lassen. Darauf steht, dass Du die Fahrt in die Klinik ablehnst, für alle gesundheitlichen Folgen selbst verantwortlich bist und für die Kosten des Einsatzes selbst aufkommst, wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme verweigert. Wenn Du so eine Erklärung unterschrieben hast, wirst Du wohl oder übel bezahlen müssen! Man sollte immer genau lesen, was man unterschreibt...
da hilft keine Anzeige, du hättest der Aufforderung ins Krankenhaus zustimmen sollen. Da Du auf eigenen Wunsch davon abgesehen hast, sind die Kosten von Dir zu tragen. Ebenso sind Folgeschäden, die nicht gleich erkannt wurden von einem etwaigem Regress ausgenommen. Nun ist Dir nichts größeres (?) passiert. Welch ein Glück! Wie heißt es doch gleich? A u f p a s s e n, und falls möglich Daten austauschen evtl. Versicherungsnummer.