Arbeiten ohne Schul - oder Studienbescheinigung? Was muss ich tun?
Guten Abend, kann ich ohne Schul - bzw. Studienbescheinigung arbeiten? (ich warte auf meinen Studienbeginn)
ich bin 19 Jahre alt und habe 2019 mein Abi gemacht. Ich habe gleich danach ein FSJ im Ausland angefangen, breche dieses aber Anfang April ab.
Im April und Mai würde ich gerne arbeiten gehen. Ich habe mich bei dem Betrieb beworben, in dem ich seit 3 Jahren in den Sommerferien einen Aushilfsjob auf 450€ Basis mache. Genau das selbe möchte ich in den 2 Monaten auch machen. Ich brauche aber eine Schul bzw. Studienbescheinigung. Ich habe aber logischerweise keine Bescheinigung, da ich erst im August ein duales Studium anfange. (den Vertrag unterschreibe ich nächsten Montag. )
Jetzt ist meine Frage, was ich tun muss, dass ich in den 2 Monaten Arbeiten darf bzw. An welches Amt muss ich mich wenden. Oder kann ich das einfach mit dem Arbeitgeber klären?
Vielleicht hat ja jemand Ahnung und kann mir helfen. Vielen Dank schon mal im voraus. :)
2 Antworten
Du kannst auch ohne irgendeine Bescheinigung ein Arbeitsverhältnis eingehen .... nur halt kein auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristetes Arbeitsverhältnis (sogenannte kurzfristige Beschäftigung ) . Was für einen AG interessant wäre, da dafür keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind.
https://www.personio.de/hr-lexikon/kurzfristige-beschaeftigung/
Ein FSJ gilt als Berufsmäßigkeit begründende Erwerbstätigkeit, deshalb ist nachfolgen keine kurzfristige Beschäftigung möglich :
Hallo,
wenn man brutto maximal 450 Euro monatlich versient, ist es für den Arbeitgeber völlig egal, ob man Schüler, Student, Arbeitsloser etc. ist,. Der Arbeitgeber zahlt immer die gleichen Beiträge.
Wenn man mehr als 450 Euro brutto verdient und die Beschäftigung auf maximal 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage befristet ist, kann der Arbeitgeber oft die kompletten Sozialversicherungsbeiträge sparen, wenn er Schüler oder Studenten einstellt. Wenn man keine entsprechende Bescheinigung vorliegen kann, teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge etwa je zur Hälfte (oder der Arbeitgeber stellt einen gar nicht ein).
Gruß
RHW