Chronisch krank in Hartz IV
Folgender Sachverhalt mit verhärteten Fronten: Eine Langzeitarbeitslose (58 Jahre alt) ist seit fast 2,5 Jahren krank geschrieben. Es gibt Diagnosen und keine Wiederherstellung der Gesundheit bei diesem Krankheitsbild und seinen Auswirkungen. Das Befinden verschlechtert sich schleichend. Eine Reha fand bereits erfolglos statt. Der Antrag bei der Rentenversicherung auf EM-Rente wurde mangels Beiträgen abgelehnt, das heißt, sie ist schon zu lange arbeitslos und hat nicht genug eingezahlt. Die Erwerbsminderung wurde daher gar nicht erst geprüft. Ein amtsärztliches Gutachten - vom Jobcenter veranlaßt - ergab eine Arbeitsfähigkeit von bis zu 3 Std. täglich, obwohl die Möglichkeiten wegen der gesundheitlichen Einschränkungen mehr als begrenzt sind. Es heißt also praktisch: Nicht arbeitsfähig, dennoch so blöd geschrieben, dass das Jobcenter verlangt, sich zu bewerben - trotz durchgehender Krankmeldungen. Außerdem wurde sie alle 4 - 5 Wochen in die Abteilung 50+ eingeladen um die "erwarteten Verbesserungen" zu sichten und es wurde wieder von Bewerbungen gesprochen. Die kranke Frau bekam einen Weinkrampf.
Nun fand eine Begutachtung in der hausinternen psychologischen Ambulanz statt und alles wurde aufgeschrieben. Schon recht bald geriet die Psychologin an ihre Grenzen und drängte auf Beendigung der Sitzungen. Es wurde ein Abschlußgespräch mit der Sachbearbeiterin - also zu dritt - vereinbart. Dieses findet Anfang März statt.
Jetzt kommt meine wichtige Frage: Bisher wurden Eingliederungsvereinbarungen von ihr verlangt mit dem Ziel, ihre Gesundheit wieder herzustellen um so schnell wie möglich wieder arbeitsfähig zu sein. Die letzte gilt noch bis April. Dennoch bekam die Kranke jetzt schon eine Einladung, um eine neue EGV zu unterschreiben. Wieder mit dem Ziel, arbeitsfähig zu werden und dafür alles zu tun. Das Unterschriftsbegehren erfolgt also vor dem Gespräch mit der Psychologin. Ich möchte wissen, ob das alles überhaupt rechtens ist und was man noch tun kann bei nachgewiesener chronischer Krankheit, um endlich in Ruhe gelassen zu werden.
Vielen Dank.
5 Antworten
Eingliederungsvereinbarungen von ihr verlangt mit dem Ziel, ihre Gesundheit wieder herzustellen
Mit so einem Teil würde ich sofort bei einem Anwalt aufschlagen- Das gehört NICHT in die EGV - die SB ist la keine Ärztin.
Kann die Betroffene nicht ihren Hausarzt einschalten? Vlt kann sie dann vom Jobcenter weg und in die Sozialhilfe rein (SGB XII)?
Hier mal was zur EGV:
http://hartz.info/index.php?PHPSESSID=28mvl8m57g0fj1k8te82jt4eb0&topic=726.0
ich habe so ähnliches durch,nur habe ich eine halbe EM Rente,abe rda kann dir hier ein User sehr helfen,er ist aus der Branche und hat auch eine Seite ...zur Beratung!.Hubkon,such ihn mal und schreib ihn an.
Wenn sie nur bis zu drei Stunden kann, dann bewirbt sie sich halt auch nur um Jobs die bis max. drei Stunden gehen, das Amt soll ihr Stellen anbieten. Wenn sie nicht wieder gesund wird, da kann sie nichts dafür. Wenn es für die Rente nicht reicht, dann gibt es noch Sozialgeld für nicht-erwerbsfähige. Einfach beantragen, und die Gutachten bereithalten.
Danke Stern311. Habe Deine Antwort von vor 22 Stunden erst jetzt gesehen. Die Schwerbehinderung wurde bereits beantragt. Aktuell arbeiten die Ärzte dran wegen der Gesundheitsfragen.
Liebe Landpomeranze, Wiedereingliederung hat Vorrang, aber dazu muß sie ja überhaupt möglich sein. Deine Bekannte soll , wenn sie sich für erwerbsunfähig hält, einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung bei der dt. Rentenversicherung stellen. Es kann passieren daß Erwerbsminderung festgestellt wird, eine Rente jedoch nicht gezahlt werden kann, wenn bestimmte Versicherungszeiten nicht vorliegen, wenn sie zb. innerhalb der letzten 60 Monate nicht mind. 36 Monate gearbeitet oder ALg 1 bezogen hat oder AU krank geschrieben war. Auch wenn eine Rente aus versicherungstechnischen Gründen nicht gezahlt werden kann, wie sich das dan nennt, kann sie auf dieser Grundlage weitermachen. Ich wünsche euch beiden viel Glück,
@stern311: Gute Antwort. Es ist leider so, dass sie gar nicht mehr arbeitsfähig ist, das Gutachten aber so komisch verfaßt wurde. Wenn sie sich pro forma bewirbt entstehen ihr nicht nur Kosten sondern es könnte auch mal klappen mit einer Stelle und dann muß sie da hin. Und außerdem gibt es im Krankenverlauf dann eine Lücke, die ihr nochmals zum Verhängnis werden kann wenn die Frage auftaucht, warum sie denn nun doch plötzlich arbeiten kann? Und das Sozialgeld käme für sie nicht infrage, sagte man ihr in harschem Ton auf ihren Hinweis darauf. Allerdings kann sie es ja tatsächlich selbst beantragen, ohne ihre Jobcenter-Mitarbeiterin zu informieren. Sehr gute Antwort. Danke.
Liebe Landpomeranze, bevor sie sich bewirbt, kann sie einen Antrag auf Erstattung stellen. Sie bekommt die ihre Bewerbungskosten dann erstattet. In den Bewerbungen soll sie ihren Gesundheitszustand ehrlich schildern, auch auf ihre verminderte bzw. gar nicht mehr vorhandene Belastbarkeit und auf das Risiko häufigerer Krankschreibung hinweisen. Vor allem aber möchte sie sich auf ihre Stadtverwaltung begeben, und dort zum Sachgebiet Schwerbehinderung/Ausweis, und dort einen solchen Ausweis beantragen. Die Bearbeitung kann länger dauern, aber sie möchte bitte den Nachweis über die Antragstellung ihrer Arbeitsvermittlerin zur Kenntnis geben. Das könnte ihr etwas von der so sehr benötigten Ruhe verschaffen. Wenn man ihr das Sozialgeld nicht zugesteht und sie aber die Voraussetzungen dafür erfüllt, dann rate ich zur Klage vor dem Sozialgericht, allerdings dann besser mit Anwalt.
Was ich mal mitbekommen habe ist, dass man diese EGV gar nicht unterschreiben muß. Sie drängen einen schon dazu, aber grundsätzlich muß man gar nicht und sie können nichts tun!
wenn man es nicht unterschreibt, dann bekommt man es als gelben Brief zugestellt, damit wird es rechtswirksam, und entfaltet seine FOlgen.
Ja gut, wie gesagt, ich bekam das in einem Gespräch mal so mit, also das erzählte jemand, der das angeblich so machte und meinte, dass er nicht unterschreiben müsse. Hätte ja sein können ......
Wenn ihr keine Erwerbsminderungsrente zusteht, wird sie weiterhin Grundsicherung beziehen müssen. Was ist denn schlimmes daran, wenn sie alle 5-6 Wochen wirklich mal dort hin muss?
Wenn sie ins Rentenalter kommt, wird sie dann wahrscheinlich auch nicht mehr Geld bekommen als jetzt.
Das Schlimme daran ist, dass trotz der Diagnose(n) ständig Wiedereingliederungsbegehren mit der ständigen Angst vor Sanktionen stattfinden; dass man sie einfach nicht in Ruhe läßt. Es ist mir unverständlich, dass man eine Frau dieses Alters so schikaniert und damit ihre Verfassung um ein Vielfaches verschlimmert. Es ist schon schlimm genug, dass diese Gutachten "intern" - also im Sinne der Behörde - verfasst werden. Somit steht immer im Raum, dass man simuliert und sich nicht so haben soll. So nach dem Motto: Eine Psychotherapie macht Sie wieder fit für den Arbeitsmarkt. Es ist ja heute sowieso üblich, alles auf die Psyche zu schieben. Deshalb gibt es ja auch kaum noch Therapieplätze. Sicherlich wird die Altersrente genau so gering ausfallen aber wenn man so krank ist, dann möchte man IN RUHE gelassen und ernst genommen werden. Das tut das Jobcenter aber nicht.
Stern311: Wie ich gestern in einem Telefonat mit dem Grundsicherungsamt (SGB XII) erfahren habe, kann diese Leistung nicht selbst beantragt werden. Das kann nur das Jobcenter tun und die machen es nicht bzw. lehnen das ab weil die Wiedereingliederung Vorrang hat.