Arzt Ohne Zustimmung nicht reanimieren?

5 Antworten

Grundsätzlich haben Ärzte und medizinisches Fachpersonal eine qualifizierte Hilfeleistungspflicht (allgemeine Hilfeleistungspflicht aus Paragraph 323c des Strafgesetzbuches- StGB, diese gilt für Jedermann) und in der Ausübung der Funktion als Arzt oder als medizinische Fachkraft zusätzlich eine Garantenstellung (Paragraph 13 des Strafgesetzbuches- StGB). Sie haben daher die gesetzliche Verpflichtung, den Patienten mit allen medizinisch notwendigen Therapien zu behandeln, solange dies dem (mutmaßlichen) Willen des Patienten entsprechend ist. Wer Therapien unterlässt, der macht sich der "unterlassenen Hilfeleistung" strafbar, wegen der Garantenstellung in der Funktion als Arzt oder als medizinische Fachkraft, kommt zudem eine Strafbarkeit wegen "Körperverletzung oder Tötung durch Unterlassung" in Betracht. Es müssen Reanimationsversuche unternommen werden, sofern dies dem (mutmaßlichen) Patientenwillen entsprechend ist. Es ist nicht die Aufgabe eines Arztes darüber zu entscheiden, ob das Leben des Patienten noch lebenswert ist, dies ist die alleinige Entscheidung des Patienten selber und erst kürzlich in diesem Jahr durch das "Sterbehilfeurteil" des Bundesverfassungsgerichtes nochmals bestätigt worden, alleine der Patient entscheidet individuell, ob er sein Leben noch für Lebenswert erachtet, nicht der behandelnde Arzt und auch nicht der Gesetzgeber.

Diese Frage lässt sich so ohne weiteres nicht beantworten, da ich die näheren Umstände nicht kenne. Aus einem anderen Kommentar hier entnehme ich, dass deine Tochter eine Frühgeborene war, bei der erhebliche Komplikationen aufgetreten sind. Darüber hinaus kenne ich den Fall aber nicht genau genug.

Allerdings kann ich dir folgendes sagen: ein Arzt darf auf Wiederbelebungsmaßnahmen verzichten und eine sogenannte Palliation durchführen, wenn die medizinischen Maßnahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu einem Überleben des Patienten führen werden. Palliation bedeutet Sterbebegleitung. Will heißen: wenn medizinisch sehr wahrscheinlich ist, dass der Patient ohnehin nicht überlebt, dann darf der Arzt auf Wiederbelebung verzichten, auf eigene Verantwortung. Mannmuss nichts tun, das medizinisch keinen Sinn ergibt. Man darf es nicht mal tun. Denn das wäre Körperverletzung.

Nun ist es bei Frühgeborenen mit schweren Hirnblutungen oft so, dass deren Lebenserwartung minimal ist. Tut mir leid, dass das jetzt hier wahrscheinlich sehr sachlich klingt, das ist für dich sicher nicht schön. Genau dies sind aber nun die Fälle, in denen die Kinderärzte häufig auf Wiederbelebungsmaßnahmen verzichten. Allerdings sollten die Eltern natürlich in diesem Prozess mit eingebunden werden und sich in aller Form von ihren Kindern verabschieden können, wenn sich so etwas anbahnt. Dafür gibt es entsprechend professionelles Personal und Betreuung. Eine lapidare Erklärung hinterher quasi auf dem Flur ist definitiv nicht angemessen.

Jedenfalls, um auf deine Frage zurückzukommen, kann es durchaus sein, dass die Entscheidung des Arztes gerechtfertigt war, und er so handeln durfte, sogar musste. Eine Klage gegen das Vorgehen des Arztes (und glaube mir, den Drang dszu kann ich verstehen) würde weder dir Frieden bringen noch ihn hinter Gitter, denn wahrscheinlich lässt sich seine Handlungsweise medizinisch durchaus erklären und war erlaubt. Nur seine Art und Weise, mit dir umzugehen scheint daneben gewesen zu sein. Aber das ist leider nicht verboten

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich würd dir da grad gerne helfen; aber ohne eine Bestätigung der Todesursache und generell ohne das Wissen was genau wie lange passiert ist, kann ich dir da keine Antwort geben.

Normalerweise hat man eine Patientenverfügung, in der beschrieben wird unter welchen Umständen wiederbelebt werden soll. Je nach dem hat der Arzt dann die Hilfeleistung entlassen und sich strafbar gemacht.

Amanima77 
Beitragsersteller
 06.04.2020, 01:12

Als ich ihn in einem Streit drauf angesprochen habe ist er mir durchs ganze Krankenhaus gelaufen und meinte es tut mir leid ich will nicht das das jetzt so mit uns ausgeht wir haben uns doch immer gut verstanden , eigentlich hätte ich unterschreiben müssen was passier ob ich sie operieren oder sterben lasse und als ihr Herz langsamer wurde hat er nichts getan Weil er ja meinte er hielt es nicht für nötig sie zu reanimieren

actsandlive  06.04.2020, 01:14
@Amanima77

Solange es keine Patientenverfügung gab hat er sich mit unterlassener Hilfeleistung strafbar gemacht! Ein Arzt allein darf in dem Fall nicht einfach alleine entscheiden ob das Kind leben darf oder nicht.

Amanima77 
Beitragsersteller
 06.04.2020, 01:15
@actsandlive

Denkst du ich kann noch klagen nach 3 Jahren ..

actsandlive  06.04.2020, 01:16
@Amanima77

Das kann ich dir wirklich nicht sagen.. vielleicht lässt du dich bei Zeiten erstmal bei einem Anwalt beraten

Lg

Amanima77 
Beitragsersteller
 06.04.2020, 01:17
@actsandlive

Ja das mach ich danke 🙏 ..

Nein, als Arzt muss immer eine Reanimation versucht werden. Den hätte man in Grund und Boden klagen sollen, wobei es vermutlich an der Nachweisbarkeit gescheitert wären.

Amanima77 
Beitragsersteller
 06.04.2020, 01:10

Nein ich habe Zeugen , ich wollte ihn so oft verklagen aber mir fehlte die Kraft und es macht mich so kaputt ich habe einfach nur Wut und ich weis nicht ob ich nach drei Jahren überhaupt klagen kann ..

MiLOND  06.04.2020, 01:18
@Amanima77

Ich finde die Corona Situation ja schon richtig heftig und mega traurig aber das was du schreibst ist nicht zu toppen und noch mal heftiger und vor allem trauriger.

Tipp von mir: Nimm allen Mut und Kraft zusammen und verklage den Arzt.

Besonders, wenn du Zeugen hast. Dein Anwalt wird dich unterstützen bzw. bin kein Experte, was Klagen angeht. Bist ja die Klägerin, da nimmt ja eigentlich nur der Angeklagte sich einen Anwalt oder nicht.

Geht ja auch um die weiteren Fälle und somit Patienten, die man schützen muss. Freunde und Familienmitglieder werden dich auch unterstützen und kraft geben.

Nein er kann nicht entscheiden ob ein Leben lebenswert ist oder nicht