Arzt und Jobcenter?

3 Antworten

Der Arzt wird Dich nur dann arbeitsunfähig schreiben, wenn dies auch zutrifft.

Wenn es eine medizinische Indikation bei Dir gibt, dann solltest Du auch eine AU/ein Attest bekommen.

In jedem Fall wirst Du Deine "persönliche Gründe" dem Jobcenter irgendwie nachweisen müssen.

Andernfalls kannst Du Deinen Leistungsanspruch verlieren.

Naja, den Grund warum du der Meinung bist nicht arbeiten zu können. Ob der Arzt dich dann z.B. zu einem Facharzt schickt oder das Jobcenter z.B. irgendwann eine amtsärztliche Untersuchung veranlasst, ist ein anderes Thema.

Wichtig. Das Jobcenter kann auch eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Denn eine AU bedeutet eben nicht Zwangsläufig, dass man keine Termine war nehmen kann. Auch befreit eine AU nicht zwangsläufig vom Schreiben einer Bewerbung.

hund19711951 
Beitragsersteller
 06.12.2021, 21:04

Meinen sie mit Amtsärztliche Untersuchung die Untersuchung vom Jobcenter wo alle hin gehen.

Siraaa  07.12.2021, 06:15
@hund19711951

Ja,alle gehen dort zwar nicht hin. (Habe selbst als Aufstocker rund 1 Jahr ALG 2 bezogen, da ich nicht voll arbeiten konnte und war nie dort).

Wenn du nicht fähig bist zu arbeiten, dann sag dem Arzt den Grund dafür. Dann bekommst du auch die Bescheinigung