Arzttermin zu spät abgesagt?
Hallo, ich weiß, die Frage wurde so oder so ähnlich bestimmt schon einmal gestellt...
Ich bräuchte dringend eine konkrete Antwort.
Mein Mann ist privatversichert und hat morgen um 8.00 Uhr einen zweistündigen Zahnarzttermin. Er ist allerdings beruflich kurzfristig und ist momentan ca. 400 km vom Arzt entfernt. Er hat heute Nachmittag angerufen und Bescheid gegeben. Nun droht ihm der Zahnarzt an, daß er 500 Euro Ausfallentschädigung zahlen muß wenn er nicht kommt!
Mein Mann fährt nun heute Nacht die 400 km nach Hause und nach dem Termin wieder 400 km zur Arbeit...
Hat der Arzt eine rechtliche Grundlage?
3 Antworten
Laut der GOÄ, bzw. GOZ steht dem Doc nach § 615 BGB eine Entschädigung zu. Allerdings finde ich die Summe etwas arg überzogen. Kommt aber auch drauf an wann der Termin abgesagt wurde (24h vorher greift das, ist ja hier erfüllt) Habt Ihr nen Rechtsschutz?
Da würde ich das mal schildern, die 500€ ist wie gesagt etwas arg überzogen (das müsste er dann auch mal begründen wie sich diese Summe zusammensetzen soll). Kann ich mir nicht vorstellen. Zumal die Entschädigung nicht die Höhe der eigentlichen Behandlungskosten erreichen darf.
Danke für die Infos, aber in der Praxis ist niemand mehr zu erreichen, somit muß er nun wohl losfahren....
500 Euro finde ich extrem viel. Aber mit 50 Euro muss er schon rechnen. Bei nicht rechtzeitig abesagten terminen (in der Regel 24 Stunden vorher) kann man eine Entschädigung für den vergebenen Terminslot verlangen. Ein zweistündiger Slot ist natürlich schon heftig, wenn der einem wegfällt, da kann der Preis sicherlich höher ausfallen, aber 500 ist ein bisschen arg. :-)
Ja, sowas ist mir auch mal passiert, meine Eltern mussten eine Buße zahlen! Denn bei einem Arzt sind die Termine immer knapp und wenn man einen Absagt, will niemand mehr den termin haben.
Ja, wir haben eine Rechtschutzversicherung. Aber wir haben erst heute Nachmittag abgesagt (gleich nachdem mein Mann wusste, daß er nicht kommen kann) und der Termin ist morgen um 8 Uhr.