Arzttermin zu spät abgesagt?

3 Antworten

Laut der GOÄ, bzw. GOZ steht dem Doc nach § 615 BGB eine Entschädigung zu. Allerdings finde ich die Summe etwas arg überzogen. Kommt aber auch drauf an wann der Termin abgesagt wurde (24h vorher greift das, ist ja hier erfüllt) Habt Ihr nen Rechtsschutz?

delphin2201 
Beitragsersteller
 01.12.2011, 18:02

Ja, wir haben eine Rechtschutzversicherung. Aber wir haben erst heute Nachmittag abgesagt (gleich nachdem mein Mann wusste, daß er nicht kommen kann) und der Termin ist morgen um 8 Uhr.

SwenBrand  01.12.2011, 18:04
@delphin2201

Da würde ich das mal schildern, die 500€ ist wie gesagt etwas arg überzogen (das müsste er dann auch mal begründen wie sich diese Summe zusammensetzen soll). Kann ich mir nicht vorstellen. Zumal die Entschädigung nicht die Höhe der eigentlichen Behandlungskosten erreichen darf.

delphin2201 
Beitragsersteller
 01.12.2011, 18:45
@SwenBrand

Danke für die Infos, aber in der Praxis ist niemand mehr zu erreichen, somit muß er nun wohl losfahren....

500 Euro finde ich extrem viel. Aber mit 50 Euro muss er schon rechnen. Bei nicht rechtzeitig abesagten terminen (in der Regel 24 Stunden vorher) kann man eine Entschädigung für den vergebenen Terminslot verlangen. Ein zweistündiger Slot ist natürlich schon heftig, wenn der einem wegfällt, da kann der Preis sicherlich höher ausfallen, aber 500 ist ein bisschen arg. :-)

Ja, sowas ist mir auch mal passiert, meine Eltern mussten eine Buße zahlen! Denn bei einem Arzt sind die Termine immer knapp und wenn man einen Absagt, will niemand mehr den termin haben.