Ärztehopping- strafbar?
Ich habe eine seltene Sache und bei mir wurde nun nach mehr als 9 Arztbesuchen einer Fachrichtung ein abgekapselter Abszess festgestellt, der so versteckt lag, dass den keiner der 8 Ärzte gesehen hat.
Bis es zu der Diagnose bei Deutschlands bestem Darmchirurg kam, musste ich aber bei 8 verschiedenen Fachärzten der Proktologie vorstellig werden. Nun habe ich etwas Bedenken, dass die Krankenkasse Stress machen könnte, denn normal bezahlen die ja nur die Zweitmeinung. Kann mir jemand etwas dazu sagen. Werde ich Probleme kriegen, wenn ich 8 Ärzte einer Fachrichtung in einem Quartal aufgesucht habe? Wie gesagt, erst der 9. hat es dann festgestellt. Wie gesagt, ging es mir nie darum irgendwelche Medikamente zu erschleichen, was hier andere im Internet mit Ärztehooping gemacht haben, sondern rein um die Diagnostik.
2 Antworten
Nein, strafbar ist Ärztehopping nicht. Krankenkassen müssen allerdings auf die Patienten einwirken, dass das alles in einem gesunden Rahmen geschieht. Dein Hausarzt musste ja eigentlich auch jedes Mal eine Überweisung ausstellen, was bei 9 Fachärzten schon sehr selten ist. Im Endeffekt zählt nun, dass der Abszess gefunden und behandelt wurde.
Alles Gute!
Kommt leider vor.
Meine Frau hat auch ein Dutzend Ärzte verschiedener Fachrichtungen und mehrere Notaufnahmen aufgesucht, bis ihre Trigeminusneuralgie diagnostiziert wurde.
Mit dem Liquor-Unterdrucksyndrom sah es nicht viel besser aus.
Nein.
Danke. Ich brauchte bei vielen gar keine Überweisung und wenn hab ich mir die teilweise auch vom Gyn und einem anderen Chirurg ausstellen lassen. Ich weiß, dass das sicher nicht in Ordnung war, aber ich wurde oft in die Psychoecke abgeschoben und nicht für ernst genommen, obwohl regelmäßig Eiter kam. Selbst da wurde die Sache noch angezweifelt.