Aufenthaltsverlängerung durch richterlichen Beschluss in Therapie (Stationäre Entzugsklinik), Entgiftung?
Sehr geehrte Leser und Leserinnen,
derzeit befinde ich mich in einer stationären Drogenentzugsklinik.
Ich habe mich freiwillig bereit erklärt diesen Schritt zu gehen.
Mit meiner zuständigen Assistenzärztin habe ich ausgemacht das ich vom 24.04.2018 - 07.05.2018 dort untergebracht bin, sogar mit Unterschrift.
Eine reguläre Entgiftung dauert in der Regel 2-3 Wochen
Jedoch wurde am 07.05.2018, am Tag meiner Entlassung eine Oberärztin mit dazugeholt, welche dann zusammen beschlossen mich nicht ohne Richterlichen
Beirat gehen zu lassen.
Ich war natürlich sofort geschockt, da ich nicht wusste wieso.
Als dann gegen Nachmittag die Richterin eingetrudelt ist, entschieden sie sich mich für weitere 6 Wochen hier zu behalten.
Ich dachte mir sofort, das kann nicht wahr sein. Ich bin freiwillig hier und es hieß man darf freiwillig auch wieder gehen.
-Ich bin momentan stark am Zweifeln, da ich immer noch hier bin und nicht weiß ob es überhaupt nur 6 Wochen sind. Die Unwissenheit plagt mich.
Von anderen Fällen habe ich nämlich bereits mitbekommen das sie schon ein halbes Jsahr lang hier wären, auch durch richterlichen Beschluss.-
Am 10.05.2018 habe ich zusammen mit einer Gesundheits- und Krankenpflegerin der Station für Suchtkranke (in der ich mich momentan befinde),
einen Widerspruch eingelegt. Allerdings ohne Aktenkennzeichen vom Amtsgericht, da ich diesen Zettel wohl erst folgende Woche erhalten werden.
Diesen habe ich mit Ihr zusammen wiefolgt formuliert, und per FAX abgesendet:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Einspruch gegen den PsychKHG bis zum 18.06.2018 vom 08.05.2018.
Derzeit befinde ich mich in der "Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie STADT" auf der Station P3.
Ich bitte um möglichst schnelle Rückantwort.
Mit freundlichen Grüßen
NAME"
-Ich hoffe inständig das diese Woche ein Verfahrenspfleger oder Gutachter kommt, und mir bei Seite steht, und meinen AUsenthalt evtl. verkürzt.-
An den Therapien nehme ich nach wie vor Teil, aber nicht an jeder einzellnen.
Ich hoffe Ihr habt Erfahrung in dem Gebiet und könnt mir evtl. weiterlefen.
Bitte erzählt mir was ihr wisst, und was ich machen kann, oder schon falsch gemacht habe, wobei ich Weiss Gott nicht wüsste was.
Nicht zu vergessen, ich war freiwillig hier, nun bin unter Zwang.
LG
RzumW
4 Antworten
Wenn man dich "zwangseinweist" dann kannst du Rechtsmittel einlegen. Wenn du kein Geld hast kannst du Rechtshilfe beantragen und man zahlt dir den Anwalt.
Aber man erlich. Jemand macht sich solch große Sorgen das er eine Zwangseinweisung verlasst. Und das ist ein Facharzt der das auch beurteilen kann.
Und dir fällt nur ein: "An den Therapien nehme ich nach wie vor Teil, aber nicht an jeder einzellnen."
Was hällst du davon einfach mal alle mitzumachen. Evtl. hilt das und führt zu dem Ergebniss das man dich gehen lässt. Nur so eine Idee.
Das Gerichtlich durchzusetzen könnte einige Zeit dauern, nutze diese doch einfach. Falls du das überhaupt selber beurteilen kannst.
Das verstehe ich jetzt gar nicht. Ich war auch freiwillig in einer Klinik für 8 Wochen. Der Psychologe wollte auch, dass ich länger bleibe. Aber ich war freiwillig gekommen und konnte dann auch wieder gehen. Ich drohte, dass ich die Polizei anrufen würde, wenn sie mich nicht gehen lassen. Ich weiß jetzt nicht, ob das was genützt hat oder weil die Psychologen sich nicht einigen konnten.
Ich weiß ja nicht, wie stark und mit was du süchtig bist. Vielleicht sind die Ärzte der Meinung, dass du für die "Freiheit" noch nicht wieder "stark" genug bist. Oder sie müssen Betten belegen.
Was wäre denn die Alternative zu der Klinik gewesen? Arrest? Oder warum Richter? Und was würde passieren wenn du trotzdem gehst?
Nichts wäre gewesen, die Freiheit daheim. Danke für die Antworten!
Guten Abend,
es ist ungewöhnlich, dass für eine Suchttherapie, welche für einen tatsächlichen Erfolg voraussetzt, dass Sie sich freiwillig an der Therapie beteiligen, ein "Beschluss" ergeht.
Rechtlich ist dies allerdings grundsätzlich möglich!
Alles was Sie tun können - Einspruch einlegen - haben Sie getan.
Bitte sehen Sie es von einer anderen Seite: Man möchte Sie mit dem Unterbringungsbeschluss nicht "ärgern", sondern man tut dies ALLEIN weil man nach ärztlicher und richterlicher Sicht glaubt, dass dies zu Ihrem Wohl sein würde. Ganz offensichtlich sind Sie noch nicht "clean" und die Ärzte haben Hoffnung, dass Sie dies noch werden oder dass Sie sich draußen etwas antun könnten. Man möchte Sie in Ihrem Interesse schützen. Niemand hat ein anderes Interesse daran, Sie dort aus anderen Gründen länger festzuhalten.
Mein Rat wäre daher: Vertrauen Sie auf die Ärzte, dass diese eine richtige Empfehlung ausgesprochen haben und versuchen Sie die Therapie in Ihrem eigenen Interesse fortzusetzen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute!
Wully