Beamtenwitwe im Pflegeheim
Meine Mutter ist seit April im Pflegeheim. Sie ist Beamtenwitwe. Ich habe gehört das "Beamtenkinder" keinen Elternunterhalt zahlen müssen. Ist das richtig ???
7 Antworten
nein, das ist nicht richtig, auch Beamte haben keine anderen Konditionen als andere Bürger
Halten Sie sich für was "Besseres"? Wer genügend Einkommen hat kann auch für die Eltern zahlen.
Es wird Ihr Einkommen geprüft und wenn Sie zu wenig verdienen werden Sie auch nicht herangezogen. Es gelten großzügiche Freibeträge.
Das ist Quatsch.Meine Mutter ist auch als Beamtenwitwe im Heim, Pflegestufe 2. Ob man zahlen muss oder nicht, richtet sich einzig und allein nach dem Einkommen des, bzw. der Kinder.
Alle Kinder, Enkelkinder und Eltern sind unterhaltspflichtig.
Die gesetzliche Regelung findet man im BGB und da gibt es auch keine Ausnahmen.
Aber hm.... habe mal gehört, dass Beamtenkinder ja immer sehr viele Moneten haben und meist auch freiwillig die Mutter unterstützen.
Gruß A.
Es sollte auf jeden Fall die zuständige Beihilfeabteilung befragt werden. Hier gibt es entsprechende Regelungen.
Gruß J
Ich bin nichts besseres, verdiene mein Geld mit der niederen Tätigkeit als Putzfrau !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! für den Mindestlohn :(