Reicht eine Vorsorgevollmacht mit Aufenthaltsbestimmungsrecht aus damit Demenzkranke Mutter auch gegen ihren Willen im Pflegeheim bleiben muss?
Meine an Demenz erkrankte Mutter ist nun seit Montag im Pflegeheim. Wir haben vorher mit ihr gesprochen. Sie war einverstanden und ist auch freiwillig mit gegangen. Beim gestrigen Besuch wusste sie aber nichts mehr davon und meinte das wäre ja nicht in ihrem Sinn gewesen. Jetzt habe ich Angst wenn sie das im Heim auch so äussert, das sie sie dann nicht behalten wollen und sagen das wir sie wieder mit nach Hause nehmen sollen. Eine Betreuung zu Hause ist für uns aber nicht mehr leistbar. Ich besitze eine Vorsorgevollmacht mit Aufenthaltsbestimmungsrecht. Reicht das aus?
5 Antworten
Eine Vorsorgevollmacht mit Aufenthaltsbestimmungsrecht ist im ersten Zug ausreichend, sollte aber auch dem zuständigen Betreuungsgericht angezeigt werden. Im Normalfall wird das Betreuungsgericht dieser Vollmacht Folge leisten und euch entsprechend als Betreuer bestätigen, ggf. bekommt ihr noch einen Betreuer zur Seite gestellt, wenn z.B. die Vollmacht nicht die Erledigung der Geschäfte beinhaltet.
Gerade Demenzkranke mit Klarphasen sind schwierig, deswegen auch der Gang zum Betreuungsgericht. Heime verfügen hier auch über die Erfahrung im Umgang mit solchen Patienten.
Also scheint es sich sinnvollerweise um eine Generalvollmacht inkl. Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung zu handeln ... im besten Falle notariell.
Einfach eine kurze Darstellung des Sachverhaltes und eine Kopie der Vollmacht an das Betreuungsgericht schicken und anregen, dich zum Betreuer deiner Mutter zu bestellen. Im Normalfall wird das Gericht dem Wunsch der zu Betreuenden entsprechen und dich zum Betreuer bestellen, ggf. erst mal einstweilig und später eine Überprüfung vornehmen.
Das ist in der Regel ausreichend. Dass Demenzkranke sich nicht an Dinge erinnern die in der jüngeren Vergangenheit liegen (wie eure Absprache zum Umzug ins Heim) gehört zum Krankheitsbild. Der Krankheitsverlauf macht jede Absprache mit Deiner Mutter schwierig bis unmöglich.
Die Vorsorgevollmacht verpflichtet Dich dafür zu sorgen dass Deine Mutter versorgt werden kann. Das hast Du getan. Mit der Vorsorgevollmacht ist keinesfalls die Verpflichtung verbunden das selber zu tun. Es ist also nicht möglich Dir Deine Mutter einfach wieder mitzugeben.
Vielen Dank! Das beruhigt mich jetzt doch ein wenig. Meine Mutter wusste ja auch zum Schluss zu Hause nicht mehr das es ihre Wohnung war. Sie hat sich völlig fremd gefühlt und hatte Angst. Das hat sie jetzt natürlich auch im Heim. Sie kann sich halt auch überhaupt nicht orientieren.Vielleicht legt sich das nach einer gewissen Zeit auch wieder. Ich hoffe natürlich auch auf die geschulten Pflegekräfte im Heim, die natürlich auch fachgerechter mit ihr reden können als ich. Gestern wusste sie schon nicht mehr, das sie schon eine Nacht dort geschlafen und auch schon dort gegessen hat usw.
Keine Sorge, das ist schon so in Ordnung! Du kannst die Kopie der Vorsorgevollmacht an das Amtsgericht senden, musst du aber nicht. Nur wenn Entscheidungen anstehen, bei denen es zum Beispiel um Veräußerung von Immobilien geht, dann ist das angezeigt, sich vom Amtsgericht hierfür autorisieren zu lassen, damit z.b. Die Kosten der Pflege gedeckt werden können. Für die alltägliche Verwaltung der Belange der Mutter reicht das aber so aus, wie du es jetzt gemacht hast. Die Aufnahme in einem Heim, bzw. Einrichtung für bestimmte Behinderungen ( z.b. Geistige, oder eben Demenz) sind ja an diese Eigenschaften gebunden und obendrein werden meist auch die Pflegegrade vorausgesetzt, insofern kann man kaum jemanden gegen seinen geschäftsfähigen Willen irgendwohin abschieben, was diese Person nicht möchte. Anders sieht es bei plötzlichen Behinderungen aus, die durch akute Erkrankung oder Unfälle hervorgerufen wurden und eine Versorgung in den bisherigen vier Wänden. nicht möglich erscheinen lassen. Hierfür sollte. Jeder bereits eine Entscheidung ( Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht inclusive Patientenverfügung und rechtsgeschäfteverfügung) treffen, was in solch einem Fall zu tun sei. Dann ist es eher wahrscheinlich, dass genaus so nach eigenem Willen entschieden werden kann.
Also, das würde heißen das sie dann auch in dem Heim bleiben muss, selbst wenn sie dauernd sagt das sie nach Hause will bzw. kundtut das es ja gar nicht in ihrem Sinne ist, das sie da ist. Eben weil sie aufgrund Ihrer Demenz in dem Pflegeheim aufgenommen worden ist und sie ihre Lage ja auch gar nicht mehr selber einschätzen kann. Sie kann definitiv nicht mehr allein zu Hause leben.
Im Prinzip ja. Denn schau mal, die Geschäftsfähigkeit scheint bei ihr ja schon im Schwinden zu sein. Anders sehe ich das mit dem 'Wohnen wollen'. Beobachte über einen gewissen Zeitraum die Einrichtung um zu erkennen, wie es deiner Mutter dort geht, pflegerisch, betreuungsmäßig etc. am Anfang ist immer die große Suche nach den gewohnten Dingen/Räumen/Personen wenngleich auch diese meist Jahrzehnte zurückliegen. Auch mit vergebenen Vollmachten kann der/die vollmachtgeberIn mitteilen nicht dort oder hier wohnen zu wollen. Dir als Betreuerin kommt nun die Aufgabe zu, abzuwägen, ob die Person in der eigenen Wohnung leben kann ( Antwort war ja schon nein), dann eben in einer Einrichtung.und hier musst du dann das 'Geschäft führen, Preise vergleichen, die Miete zahlen etc. und die Mutter ggfs vorbereiten und mental zustimmen lassen. Ein amtlicher Betreuer macht sich da u.U. gar nicht die Mühe, da wird das preiswerteste ausgewählt, ohne Rücksprachen und gut ist. Darum schrie ich ja förmlich darum, dass jeder für den Fall einer solchen Behinderung in seiner Verfügung schon möglichst ein Heim/ WG oder Ort nennt, in/an dem die Betreuung stattfinden sollte. Zum Beispiel schreibt, 'im Falle einer Demenz, möchte ich im Haus 'Xy' oder ähnlich geführtem Haus untergebracht werden.'
Nein, Vorsorgevollmacht reicht keineswegs aus. Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit von der Person, die diese erteilt hat, widerrufen werden. Du bist nicht der amtlich bestellte Betreuer. Nur ein solcher kann diese Entscheidungen rechtskräftig tätigen. Dass die Mutter dement ist und das festgestellt werden kann, spielt hier nur eine Nebenrolle. Wenn sie einen klaren Moment hat, könnte sie das widerrufen. Also ab zum Amtsgericht und Antrag auf Betreuung stellen. Siehe auch Antwort von @kotstulle2.
Das sie Demenz hat ist bereits vom Neurologen festgestellt worden. Was ist denn z.B. mit der Betreuungsverfügung die sie auch unterschrieben hat. Dort bin ich als Betreuer vorgeschlagen.
Vorgeschlagen ja, aber nicht gerichtlich bestätigt. Lass das erledigen. Erst dann bist Du auf der sicheren Seite.
Deine Mutter wird noch oft sagen, dass sie nach Hause will. Glaub mir, ich weiß, wovon ich rede.
Ach ja: Mach es Dir und ihr nicht so schwer. Sag ihr, dass sie am Montag nach Hause kommt. ;-)
Wie lasse ich das gerichtlich bestätigen? Wahrscheinlich mache ich mir gerade das Leben selber schwer....du hast recht. Mir war das auch klar, das sie sagt das sie nach Hause will und das auch noch ganz oft sagen wird. Nur wie geht man damit um? Was soll man ihr immer und immer wieder sagen? Das ist ja wie eine Endlosschleife. Das saugt einen förmlich aus. Du meinst ich solle das als Notlüge benutzen, weil sie es dann sowieso wieder vergisst?
Richtig. Es ist eine Notlüge. Aber es gibt ihr das Gefühl, dass sie ernst genommen wird und der Zustand im Moment nur ein vorübergehender ist.
Bestätigen auf dem zuständigen Amtsgericht. Wobei bestätigen nicht ganz richtig ist ... Aber das erfährst Du dort. IdR sind die Leute ganz gut und erklären und helfen.
Schau, dass Du nicht nur für das Aufenthaltsrecht, sondern auch für Post, Finanzen, gesundheitliche Belange eingetragen wirst. Hier wird manchmal was vergessen. Das kann dann sehr ärgerlich sein.
Also das heißt dann aber auch, das ich mir dann immer wieder mit Notlügen behelfen muss. Es fällt einem halt schwer die eigene Mutter anzulügen. Aber wenn es dann für den Moment wieder gut ist, dann wäre das ja in Ordnung. Sie hat halt auch gar kein Zeitgefühl mehr. Belastend ist dann immer nur diese Endlosschleife. Hoffentlich gibt sich das irgendwann.
Wegen dem Amtsgericht.....kann man da einfach mit der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung vorbeigehen oder sollte man irgendwas schriftliches machen?
Zur Notlüge: Ja, das ist schon eine Endlosschlaufe. Das ist leider eines der Merkmale von Dementen. Je mehr sie sich in der Einrichtung aber wohlfühlt/gut betreut wird, desto weniger fragt sie. Wobei das, aus meiner Erfahrung, auch schubweise vorkommt. Mal vier Wochen gar nicht, dann dreimal am Tag.
Zur Betreuung. Da musst Du einen Termin machen mit dem zuständigen Richter/Sachbearbeiter. Diese prüfen die Situation, sprechen mit der dementen Person und entscheiden dann. Die haben idR eine Menge Erfahrung.
Schau mal hier, das hilft sicher noch: http://gesetzliche-betreuung.com/index.php/fragen-zur-betreuung/verfahrensablauf-der-betreuerbestellung
nein, wenn sie noch für sich selbst entscheiden darf/kann, kannst du dir den schrieb in den popo stecken
dafür musst du vom gericht zum vormund bestellt sein, damit du so etwas gegen den willen des betreuten entscheiden darfst
Wie lange kann denn eine Demenzkranker für sich selbst entscheiden oder ist geschäftsfähig. Sie kann im Alltag keinerlei Entscheidungen mehr treffen weder selbst für sich sorgen. Sie ist total orientierungslos und konnte sich zuletzt auch in Ihrer eigenen Wohnung nicht mehr orientieren und hat sich fremd gefühlt. Ausserdem hat sie panische Angst vor dem allein sein und eine 24-Stunden-Betreuung können wir nicht leisten.
Meine Schwimu war genauso wie deine Mutter als wir sie ins Heim geben mußten. Sie stand manchmal abends im Hausflur des Haues, wo sie seit 50 Jahren lebte und schrie, man solle sie nach Hause bringen. In gesprächenw ar sie nur in so weit auffällig, dfass sie häufig Fragen wiederholte.
Wende dich einfach ans Gericht und beantrage die Vormundschaft. Dann bist du in absolut trockenen Tüchern. Kein Mensch wird die Entscheidung anzweifeln, wenn deine Mutter untersucht wird.
Aber die Pflegekräfte im Heim können ja die Situation sicherlich auch einschätzen und wissen was Demenz bedeutet und das diese Menschen täglich ihre Meinung ändern können. Von zu Hause wollte sie weg weil sie da Angst hatte und nicht mehr zurecht kam. Jetzt behauptet sie, das sie zu Hause sicherlich besser als im Heim zurechtkommen würde. Das ich ihr das ständig erklären muss ist ja nicht das schlimme. Nur meine Angst das die im Heim das Ernst nehmen und sie quasi nach Hause entlassen.
das ist freiheitsberaubung, wenn sie nicht entmündigt ist
du musst das durch ein gericht feststellen lassen
Das Heimpersonal weiß ganz genau, dass Demente ihre Situation nicht einschätzen können. Und um das Problem entgültig zu lösen, gehe zum Amtsgericht wegen der Vormundschaft. Brauchst du sowieso um alle ihre Angelegenheiten regeln zu können.
Ich regele doch schon seit einiger Zeit alle Ihre Angelegenheiten. Sie war ja gar nicht mehr in der Lage dazu. Deswegen ja die Vorsorgevollmacht. Mit der Pflegekasse konnte ich ja auch alles regeln. Wenn die mich anschreiben dann schreiben die ja auch Betreuungssache.....Name meiner Mutter. Auch mit dem Pflegeheim konnte ich alle Sachen regeln und auch alles unterschreiben.
Freiheitsberaubung? Wenn Sie dort am besten aufgehoben ist? Und was ist mit der Freiheit der Angehörigen die die Pflege nicht mehr leisten können? Wer nimmt auf sowas Rücksicht?
Du bist aber auf der sicheren Seite wenn du die Vormundschaft beantragst. Letztendlich kann man so eine Vorsorgevollmacht auch anfechten und behaupten, dass die Mutter nicht wußte was sie da unterschrieben hat.
Und wer kann in diesem Fall die Vorsorgevollmacht anfechten? Das Heim? Oder meine Mutter? Geschwister oder andere Verwandte haben wir nicht. Und wenn sie damals dann angeblich nicht mehr wusste was sie tut, dann soll sie es jetzt wissen?
spatzi ich habe viele Jahre in der ambulanten Pflege gearbeitet und schon so einiges erlebt, weil man im Laufe der Jahre häufiger mit solchen Konstellationen zu tun hatte. Ich plaudere also nicht aus denm Nähkästchen. Deswegen rate ich dir zu diesem Schritt. Erst wenn amtlich festgestellt wurde, dass deine Mutter nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten alleine zu regeln, bist du 100% auf der sicheren Seite.
Unsere Vorsorgevollmacht enthält die Erledigung aller Geschäfte. Wie zeigt man denn die Vorsorgevollmacht beim Betreuungsgericht an?