Bekommt mein Arbeitgeber bei Krankheit das Geld wieder?

9 Antworten

Arbeitgeber mit einer Betriebsgröße von bis zu 30 Mitarbeitern können sich nach dem Ausgleichsaufwendungsgesetz (AAG) bis 80% der entstandenen Kosten für die Lohnfortzahlung von der Krankenkasse erstatten lassen (Umlage U1), sowie 100% der Kosten, die aufgrund des Mutterschaftsgesetzes (Mutterschaftsgeld, Beschäftigungsverbot) entstehen (Umlage U2). Die Erstattungen gibt es ab dem ersten Krankheitstag. Die betroffenen Arbeitgeber sind verpflichtet, an diesem Umlageverfahren teilzunehmen.

Für diese Umlagen muss der AG jedoch gesonderte Beiträge in eine Umlagekasse zahlen. Das ganze wird von den Krankenkassen verwaltet. 

Nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz AAG § 1 *"Erstattungsanspruch"`Abs. 1 erhalten Betriebe mit nicht mehr als 30 Arbeitnehmern auf Antrag 80 % derAufwendungen für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von der Krankenkasse erstattet aufgrund eines verpflichtenden Umlageverfahrens.

Wenn sich Dein Chef also aufregt, hat er keinen Grund dazu, wenn es ihm nur um "sein" Geld geht.

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalten Arbeitnehmer nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 3 "Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall" Abs. 3 erst nach 4 Wochen eines ununterbrochenen Arbeitsverhältnisses.

Familiengerd  18.01.2015, 12:23

Ergänzung:

Wie RHWWW richtig in seiner Antwort mitteilt, erlaubt das Gesetz den Krankenkassen, den Erstattungsbetrag in ihren Satzungen niedriger anzusetzen; er darf aber 40 % der Aufwendungen des Arbeitgebers für die Lohnfortzahlung nicht unterschreiten (AAG § 9 Abs. 2).

Was meine Vorredner da scheiben ist nicht komplett richtig

Dein Chef wird wohl wie jeder andere Arbeitgeber eine Umlage 1 und 2 Zahlen. Das Geld geht an die Krankenkasse jenachdem welchen Prozentsatz er zahlt bekommt er ein Teil deiner Vergütung zurück.

Das ist allerdings erst möglich wenn du mindestens 4 Wochen dort Arbeitest.

Er wird sich ggfls darüber aufregen das Baustellen fertig werden müssen und du als Arbeitskraft fehlst

Hallo,

da der Arbeitgeber weniger als 30 Mitarbeiter hat, bekommt er auf Antrag einen Teil der Entgeltfortzahlung erstattet. Die Krankenkasse kann ggf. verschiedene Erstattungssätze dem Arbeitgeber zur Wahl stellen. Diese Wahl des Arbeitgebers gilt dann immer für ein Kalenderjahr. Ggf. auf der Internetseite der Krankenkase des betreffenden Bundeslandes nach den Umlagesätzen für "U1" suchen. Es könte auch sein, dass er z.B. nur 40% der Entgeltfortzahlung erstattet bekommt.

http://www.gesetze-im-internet.de/aufag/__2.html

.gesetze-im-internet.de/aufag/__9.html -> Absatz 2 Nr. 1

Gruß

RHW

Nein, das bekommt er nicht. Es gilt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Soll heissen, der Arbeitgeber bezahlt dich während der Krankheitszeit bis zu 6 Wochen lang weiter. Eine Arbeitsleistung erhält er nicht. Das Verhalten des Arbeitgebers ist nicht in Ordnung, jedoch in gewisser Weise nachvollziehbar. Du solltest bedenken, dass bei einem 4-Mann Betrieb einfach die Lohnsumme gleich bleibt, die Leistung jedoch um 1/4 einbricht. Das heisst, er wird aufgrund deiner Krankheit einen erheblichen Verlust erleiden.

Nach der Lohnfortzahlung bekommst du Krankengeld. Dieses wird nicht mehr vom AG sondern von der Krankenkasse bezahlt.

Familiengerd  17.01.2015, 17:37
Es gilt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Das ist klar - aber danach wurde nicht gefragt!

Es geht nicht um die Pflicht zur Lohnfortzahlung, sondern um einen Erstattungsanspruch des Arbeitgebers gegen die Krankenkasse im Falle einer Lohnfortzahlung - siehe Antworten von PLOOS und Familiengerd.

Familiengerd  17.01.2015, 17:53
Das heisst, er wird aufgrund deiner Krankheit einen erheblichen Verlust erleiden.

Das ist schlicht und einfach falsch!