Krankenkasse verweigert weitere Zahlung
Ich bin krank mit Krankheit Z 56 G, nach meiner REHA wurde ich als krank entlassen mit F33.2. Meine Krankenkasse will jetzt nicht mehr zahlen. Gehören beide Krankheiten in die selbe Gruppe?
7 Antworten
Ich bin krank mit Krankheit Z 56 G, nach meiner REHA wurde ich als krank entlassen mit F33.2. Meine Krankenkasse will jetzt nicht mehr zahlen. Gehören beide Krankheiten in die selbe Gruppe?
Es ist nicht nur entscheidend ob eine Krankheit imZusammenhang mit einer anderen Krankeit steht sondern auch z.B. die zweite Krankheit innerhalb des Bezuges von Krankengeld hinzukommt.
Hinzutretende Kranlheiten verlängern nicht das Krankengeld. Man muss ein paar Tage gearbeitet haben um wegen einer anderen Diagnose einen Anspruch auf Krankengeld zu bekommen.
Nein gehören sie nicht, aber dennoch kann die Kasse die zahlung nicht verweigern, da Z 56G offenbar der Auslöser für F 33.2 ist.
Ich würde widerspruch einlegen und das ganze von dem behandelnden Arzt in der Reha oder deinem Arzt der dich behandelt aufklären lassen.
Du kannst in deinem Widerspruch die Aussage treffen,das es sich bei Z 56 G um die Ursache für die Symptome von F 33.2 handelt.
zunächst stellt sich nicht die Frage, ob die beiden ICD-Schlüssel die selbe Basis haben, sondern weshalb die Krankenkasse nicht mehr zahlen will. wirst du ausgesteuert oder beurteilt dich der MDK als arbeitsfähig?
btw: die beiden ICD-Schlüssel haben die selbe Basis und zählen zusammen.
Das kannst du hier:
http://www.dimdi.de/static/de/klassi/icd-10-gm/kodesuche/onlinefassungen/htmlgm2014/index.htm
nachschauen.
Du solltest Deine Befunde nicht hier veröffentlichen.
Z 56 G Personen mit potentiellen Gesundheitsrisiken aufgrund sozioökonomischer oder psychosozialer Umstände...
F33.2 Affektive Störungen...
Theoretisch kann das 2 Gründe haben:
Der MDK hat der Diagnose widersprochen und dich für arbeitsfähig erklärt. Dann zahlt die Kasse auch nicht mehr. In dem Fall kannst Du nur Widerspruch einlegen und ggf. klagen. Solange gibt es aber nichts.
Die Höchstdauer für den Bezug von Krankengeld ist überschritten. Da beide Diagnosen zusammen zählen, wird hier der KG Anspruch nicht von vorne beginnen. In dem Fall wirst Du dann aus gesteuert und musst dich an die Rentenkasse und/oder das Grundsicherungsamt wenden.
Du sollest sie nicht erklären