Zahlt ein Arbeitgeber pro Jahr maximal 6 Wochen Lohnfortzahlung?
Zb ein Arbeitnehmer ist am Anfang eines Jahres 6 Wochen krank.
Von 01. Januar bis 15. Feb. Hier zahlt der Arbeitgeber 6 Wochen Lohnfortzahlung.
Dann ist er wieder im August 3 Wochen krank.
Wer zahlt diese 3 Wochen? Krankenkasse oder Arbeitgeber?
4 Antworten
Wenn es sich um die gleiche Krankheit handelt: Tritt die erneute Arbeitsunfaehigkeit vor dem 16. August ein, zahlt die Krankenversicherung. Tritt sie jedoch erst nach dem 15. August ein, zahlt der Arbeitgeber erneut bis zu 6 Wochen.
Handelt es sich um eine andere Krankheit, zahlt der Arbeitgeber in jedem Fall erneut bis zu 6 Wochen.
Geregelt ist das im EntgFG § 3: https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html
Jetzt bin ich mal gespannt, welches Zitat du jetzt wieder bereits vorbereitet hattest, bevor du die Frage eingestellt hast.
Aber die Krankenversicherung kennt die Diagnose.
Hallo,
der Arbeitgeber kann bei der Krankenkasse nachfragen,ob zwischen den beiden Erkrankungen ein ursächlicher Zusamenhang besteht. Entwedder kann die Krankenkasse dies selbst eindeutig erkennen oder die Krankenkasse fragt beim behandelnden Arzt nach (der Krankenkasse müssen dafür vom Versicherten aber immer alle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) innerhalb einer Woche eingereicht werden).
Wenn ein Zusammenhang besteht, leistet der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung. Die Krankenkasse zahlt erst ab Einreichung der AUB (oder rückwirkend, wenn die Bescheinigung innerhalb einer Woche nach nach AU-Beginn dort eingeht).
Wenn kein Zusammenhang besteht, leistet der Arbeitgeber erneut Entgeltfortzahlung.
Wenn zwischen dem Ende der letzten AU und dem Beginn der neuen AU mindestens 6 Monate liegen, zahlt der Arbeitgeber immer erneut Entgeltfortzahlung (auch wenn es die gleiche Ursache ist).
Wenn eine die AU aufgrund einer Erkrankung und die AU aufgrund einer andeen Krankheit zeitweise gleichzeitig bestehen, gelten besondere Regelungen.
Gruß
RHW
Es kommt darauf an. Der Arbeitgeber muss erneut 6 Wochen zahlen, wenn:
- es sich um eine andere Diagnose handelt (das erfragt er bei der Krankenkasse) oder
- wenn zwischen dem Ende der Erkrankung A (15.02.) und dem Beginn der Erkrankung B mindestens 6 Monate lagen. Dies wäre der Fall, wenn die erneute Krankheit frühestens am 16.08. beginnt.
Andernfalls zahlt die Krankenkasse.
Voraussetzung ist natürlich, dass der Krankenkasse alle AU-Bescheinigungen vorliegen - auch die, während der der Arbeitgeber gezahlt hat.
Manche glauben, dass man die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erst dann an die Krankenkasse senden muss, wenn es zur Krankengeldzahlung kommt - ein Trugschluss, der teuer werden kann.
6 Wochen pro Krankheit dazwischen muss dann ein Zeitraum sein weiß gerade nicht wie lange. Aber wenn es verschiedene Krankheiten sind sind auch mehrfach 6 Wochen möglich
Wie kann der Arbeitgeber erfahren? Die Diagnose kennt er nicht.