Beschwerde gegen Arzt?

11 Antworten

Der Arzt muss euch auch nicht kontaktieren im Sozialversicherungsrecht sind Jugendliche ab 15 "geschäftsfähig" da manche dann schon mit einer Ausbildung beginnen und sich selbst versichern müssen.

Es wäre an euerer Tochter gewesen, euch zu sagen:

1. daß sie beim Arzt war,

2.daß sie ihre Karte verloren hat

dann hättet ihr bei der Krankenkasse anrufen können, die hätte den Abrechnungsschein an den Arzt gefaxt und alles wäre paletti gewesen.

Nun ist das eine Lehre für beide Seiten, beteiligt sie an den Kosten, dann denkt auch sie das nächste Mal mit.

Und ja, die Krankenkasse handelt richtig, die Erstattung abzulehnen und ja, der Arzt auch, denn euere Tochter hat ihn mit der Behandlung beauftragt.

Das alles wird euch an Anwalt bestätigen und noch eine Rechnung schicken.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

nein, der Arzt hat richtig gehandelt. Wenn deine Tochter selbstständig zum Arzt geht, und dort ohne dein Zutun behandelt wird, geht der Arzt davon aus, dass sie Einwilligungsfähig ist. Mit der Einwilligungsfähigkeit in eine medizinische Behandlung greift auch die Schweigepflicht- der Arzt darf euch also nicht ohne triftigen Grund über die tatsache Informieren, dass deine Tochter bei ihm war- das fehlen der Karte ist noch kein solcher Grund, die notwendigkeit einer Abrechnung schon.

Normalerweise müsste die Rechnung dementsprechend auch an deine Tochter adressiert sein? Ich würde euch raten, die Rechnung zumindestens anteilsmäßig von dem Mädchen bezahlen zu lassen, damit sie lernt, das man sich um diese Dinge zu kümmern hat oder die eltern zu informieren, dass hier Handlungsbedarf besteht

Hallo,

hier sind verschiedene Aspekte eines Behandlungsvertrages mit Minderjährigen beschrieben: https://www.aerzteblatt.de/archiv/204758/Recht-Worauf-Aerzte-bei-der-Behandlung-Minderjaehriger-achten-sollten

Der Arzt kann bis maximal 12 Monate später mit der Krankenkasse abrechnen (aber immer nur mit der nächsten Quartalsrechnung).

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Arzt hat keine Veranlassung, die Eltern zu informieren, denn mit 15 ist man nach dem Sozialgesetzbuch geschäftsfähig.

Wenn eure Tochter es nicht schafft, ihre Eltern oder die Krankenkasse wegen der verlorenen Karte zu kontaktieren, ist nicht der Arzt schuld. Es hätte ein Anruf bei der Krankenkasse genügt, die einen Behandlungsschein an die Arztpraxis gefaxt und eine neue Karte bestellt hätte.

So bleibt dem Arzt nichts anderes übrig, als ein Privatrechnung zu erstellen, denn er kann ja nicht mit der Krankenkasse abrechnen. Die (anteilige) Erstattung einer Privatrechnung seitens der Krankenkasse ist ausgeschlossen.

Da hilft auch kein Anwalt.

Das einzige, was ihr tun könnt, ist auf die Kulanz des Arztes zu hoffen und die Gesundheitskarte nachzureichen. Der Arzt kann dann auch im Nachhinein mit der Krankenkasse abrechnen, aber verpflichtet ist er dazu nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Wir als Eltern wurden niemals schriftlich oder telefonisch darüber informiert, dass unsere Tochter keine V.Karte vorgelegt hat

Bereits die Tatsache des Arztbesuches (hier: deiner Tochter) unterliegt seitens des Arztes der Schweigepflicht!

Und bereits eine EINmalig Nachfrage der Praxis nach Vorlage der Karte sollte hinreichend sein, um sich zu kümmern (das kann man auch von einer 15-jährigen erwarten).

Was genau hätte der Arzt denn -deiner Ansicht nach- tun sollen?