Wie sollte man bei Abrechnungsbetrug durch einen Physiotherpeuten reagieren?
Hallo an alle!
Ich bin Beamter, also in einer privaten Krankenversicherung (50%) und ebenfalls zu 50% beihilfeberechtigt.
Ich habe von meinem Arzt vor drei Wochen ein Rezept über 12 physiotherapeutische Behandlungen (jeweils Krankengymnastik (KG) + manuelle Therapie (MT) + Eisbehandlungen) verschrieben bekommen. In einer Physiotherapie-Praxis habe ich dann an zwei Terminen KG und MT erhalten, jedoch keine Eisbehandlungen! Während des ersten Termins habe ich den Therapeuten (zugleich Geschäftsführer der Praxis) darauf angesprochen und gefragt, wann ich denn die verschriebenen Eisbehandlungen lt. Rezept bekäme. Ich bekam zur Antwort, dass er das Rezept "noch nicht richtig gelesen habe", aber er würde das beim nächsten Mal klären. Beim zweiten Termin lief es genauso ab und ich habe nochmals nachgefragt. Daraufhin sagte man mir dieses Mal, die verschriebenen Eisbehandlungen seien für mein Knie nicht förderlich und man würde stattdessen die anderen beiden Behandlungspunkte (KG, MT) intensiver gestalten, was in meinen Augen völliger Unsinn war. Da ich nun ein komisches Gefühl hatte und man mir die Frage nach der korrekten Abrechnung nicht beantworten konnte oder wollte und weil ich auch aus anderen Gründen unzufrieden war, habe ich die Behandlung in dieser Praxis abgebrochen, die restlichen 10 Termine storniert und um die Abschlussrechnung gebeten.
Zwei Tage später erhielt ich dann die Rechnung der Praxis. Mit dieser Rechnung wurden mir KG, MT und zwei Eisbehandlungen in Rechnung gestellt, die ich ja nie bekommen habe! Auf meine schriftliche Reklamation vor 2 Wochen mit Sachverhaltsschilderung (Brief als Einschreiben mit Rückschein) habe ich keine Reaktion erhalten. Für mich ist das Abrechnungsbetrug. das hat mir meine private Krankenvericherung auch mehr oder weniger tel. bestätigt.
Die KV hat aber in meinem Falle ja leider keine Prüf- oder Zugriffsrechte, da ja der ursprüngliche Behandlungsvertrag zwischen der Praxis und mir als Kunden/Patienten relevant ist.
Nun meine Frage(n): Was sollte ich tun? Rechnung eigenständig kürzen und Restbetrag begleichen oder Mahnung abwarten? Evtl. sogar Strafanzeige stellen wegen (Abrechnungs)Betrug, falls keine gütliche Einigung erzielt werden kann?
Vielen Dank! holbri
2 Antworten
Erst einmal die Rechnung kürzen wegen der nicht durchgeführten Eisbehandlung. Dies dem Therapeuten auch mitteilen, sollte er auf Zahlung bestehen, dann den Rechtsweg einschlagen. Er wird sich sicherlich nicht trauen eine Mahnung wegen zwei nicht ausgeführter Behandlungen zu schicken. Man kann den Sachverhalt noch der KV melden, es wird aber nichts bringen.
Genau so, bin selbst PT und sowas geht nicht.
Gruß S.
Das ist tatsächlich Abrechnungsbetrug.
Leider können Sie nicht nachweisen, dass Sie keine Eisbehandlung bekommen haben. Sie haben ja schließlich dafür unterschrieben.
Im Endeffekt steht Aussage gegen Aussage.
Aber mit Ihrer Unterschrift haben Sie ja bestätigt, dass Sie diese Behandlungen bekommen haben.
Beim nächste Mal auf alles bestehen sonst unterschreiben Sie nicht.
Die Unterschrift können Sie auch nach der Behandlung machen. Leider wollen viele Praxen das nicht. Ist aber Ihr gutes Recht.
Lg Anke (Physiotherapeutin)