Bundespolizei ärztliche Untersuchung Diez?
Trotz Allergie, (Heuschnupfen) bin ich bis zum 3 Teil des EAV gekommen. Dies habe ich auch bei meiner Bewerbung abgegeben und auch vom Arzt (Allergologe) abzeichnen lassen wie auch gefordert wurde. Jemand Erfahrungen, ob das dann trotzdem noch ein Ausschluss Kriterium wird ? Sonst hätten die einen doch nicht erst eingeladen und schon am Anfang abgelehnt, oder nicht ?
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2 Antworten
Bist du jetzt beim mündlichen Testverfahren oder schon bei der Polizeiärztlichen Untersuchung?
Hier mal ein Zitat aus 2015 von Polizeisprecherin Susanne Dilp:
"Grundsätzlich sind Allergien im Dienst ein schwieriges Thema. Hier wird nämlich individuell entschieden und das medizinische Gutachten sehr genau unter die Lupe genommen. Die Schwere der Allergie entscheidet, ob der Bewerber abgewiesen oder zugelassen wird.”
Heuschnupfen sei gerade im Außendienst bei polizeilichen Tätigkeiten behindernd. Bei heftigen Reaktionen könnten die Beamten zur Pollenzeit nur eingeschränkt arbeiten. Sollte sich der Bewerber aber in Behandlung begeben und den Heuschnupfen in den Griff bekommen, steht einer Teilnahme am Auswahlverfahren nur noch der Arzt im Wege. Ein weiteres medizinisches Gutachten würde dann entscheiden. Eine pauschale Antwort gibt es daher nicht.”
Es kommt also auch auf die schwere der Allergie an und ob du dich eventuell schon in Behandlung befindest und die Allergie in absehbarer Zeit mindern bzw. komplett ablegen kannst.
Drück dir jedenfalls die Daumen, wird schon schiefgehen. Viel Erfolg!
Bin jetzt bei der PÄU. Nächste Woche!
Deshalb mache ich mir bisschen sorgen.
Ich will dir jetzt keine Hoffnungen machen, aber ich denke auch das du erst gar nicht eingeladen worden wärst, wenn Heuschnupfen ein absolutes Ausschlusskriterium wäre. Es ist auf jeden Fall sehr gut, dass du das in deiner Bewerbung angegeben hast. Du hast alles richtig gemacht! Viele Bewerber versuchen Vorerkrankungen zu vertuschen, was ein absoluter Fehler ist. Wenn das später rauskommt, kann eine Entfernung aus dem Dienst auch evtl mit einem gestörtem Vertrauensverhältnis begründet werden.
Ich denke, dass es bei dir keine großen Probleme geben wird.
Viel Erfolg!