Chef ruft beim Arzt an?

6 Antworten

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Der Arzt darf keine Auskunft geben über Diagnosen etc. Dass du Patient dort bist ergibt sich z. B. aus der Tatsache, dass der Name des Arztes auf der AU steht.

Wenn deine Chefin an der Rechtmäßigkeit der AU Zweifel hat, kann sie diese über die Krankenkasse prüfen lassen. Dem kannst du mit einer Coronainfektion inkl. Labornachweis und gesetzlich verordneter Absonderung ja sehr entspannt entgegenblicken.

Und an deiner Stelle würde ich die Quarantäne nutzen, um asap einen neuen Arbeitsplatz zu finden.

Gute Besserung und viel Erfolg für den Jobwechsel!

Marlenescor 
Beitragsersteller
 22.03.2022, 07:03

Lieben dank für die ausführliche Antwort. Es ist einfach nur annoying, man sitzt krank im Bett und muss aich mit sowas rumärgern.

Aber eben, es kann ja quasi jeder am Telefon sein und sich als Chefin ausgeben oder seh ich das falsch?
Ach was weiß ich, hatte mit sowas nie am Hut… das ist ein mega Vertrauensbruch

LisaAusPisa  22.03.2022, 07:06
@Marlenescor

Theoretisch kann Hinz und Kunz anrufen, aber da werden die MFA dann schlicht und einfach sagen, dass sie nicht berechtigt sind, eine Auskunft zu geben.

Ehrlich gesagt könnte ich mit dieser Chefin keinen einzigen Tag mehr arbeiten. Deine Enttäuschung kann ich gut verstehen.

Marlenescor 
Beitragsersteller
 22.03.2022, 07:10
@LisaAusPisa

Ich werde mich definitiv nach einem neuen Job umsehen. Hatte schon länger drüber nachgedacht. Das war so der letzte Tropfen

Klar darf sie anrufen.

Auf der AU steht ja, wer dein Hausarzt ist. Aber es bringt ihr nichts, da deine Arztin ihr keine Auskunft geben darf. Außer dass du von da bis da krank geschrieben bist, Aber das steht ja auf der AU. Mehr Auskunft darf deine Arztin nicht geben.

ErsterSchnee  22.03.2022, 08:41

Frage lesen hilft...

Darf meine Ärztin ihr überhaupt mitteilen ob ich Patientin dort bin? 

Da steht nichts von Diagnose oder sonstigem.

Es ist natürlich nicht verboten, als Chef beim Arzt eine Arbeitnehmers anzurufen. Dafür mag es sinnvolle und unsinnige Gründe geben.

Verboten wäre aber, dass der Arzt Auskunft über einen Arbeitnehmer gibt, den er als Patienten betreut. Allerdings darf der Arzt bestätigen (oder verneinen), ob eine dem Arbeitgeber vorgelegte AU-Bescheingung oder ein Attest wirklich von ihm stammt. Alle weiteren Informationen, die über die auf dem AU-Schein genannten hinausgehen, dürfen nicht weitergegeben werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein.

Der Arzt darf dir bezüglich keine Angaben an niemanden außer gesetzliche Bevollmächtigte machen, außer du gibts deine Zustimmung.

Chef darf anrufen, der Arzt hat Stillschweigen zu wahren, Schweigepflicht.

den Anruf hätte er sich ersparen können, die Zeit kann er sinnvoller nutzen