Darf Arzt heimlich Blutalkohol testen?
Hey, mein Hausarzt hat bei einigen Blutabnahmen schon öfter ohne meines Wissens mein Blutalkoholwert gemessen. Darf er das?
Ich gehe zum Beispiel zur Blutabnahme wegen der Schilddrüsenwerte... Nichts anderes wird vorab besprochen. Mein Hausarzt ruft an, um mir die Ergebnisse mitzuteilen und erzählt, dass er auch meinen Alkohol Wert gemessen hat und alles in Ordnung ist... Was zum Teufel??!!!
Ist das rechtens?
Kommen wir zur nächsten Frage...
Grundsätzlich ist er mir oft suspekt... Fast jedes mal wenn ich da bin, fragt er nach meinem Liebesleben und ob ich denn nicht doch mittlerweile ein bisschen auf Männer stehe..?
Kommt mir das nur komisch vor? Reagiere ich über?
5 Antworten
Nein, dass darf er nicht, denn Sie sind volljährig. Der Arzt weiß aber, dass er deswegen nicht wegen Körperverletzung angezeigt werden kann, denn es war ja eine Blutabnahme nötig und wurde nicht ausschließlich wegen dem Alkoholtest gemacht. Sie können lediglich die Krankenkasse informieren und darauf hinweisen. Denn die KK muss ja die Laboruntersuchungen bezahlen und hat somit eine Leistung bezahlt, die nicht nötig bzw. abgesprochen war. Das ist dann Abrechnungsbetrug.
Mein Arbeitskollege hatte einen Fahrradunfall und wurde ins KH (Heliusklinik Krefeld) gebracht. Die Polizei hat heimlich mit dem Personal im KH abgesprochen, dass sie bei der Blutabnahme auch einen Alkoholtest machen sollen ohne den Pat. darüber zu informieren um evtl. ohne Einverständnis mehr Arbeit zu haben und einen Richter kontaktieren müssen. Hier hat das KH mit der Polizei gemeinsame Sache gemacht. Er hatte kein Alkohol im Blut, hat es aber erst im Nachhinein erfahren. Soviel zu unserem Rechtsstaat. Da bekommt man auch im Nachhinein kein Recht.
Ja Richtig! Trotzdem muss um Einverständnis gefragt werden oder informiert werden.
Bei einer Blutuntersuchung und einem großen Check werden auch die Leberwerte überprüft. Darn kann man sehr wohl erkennen, ob zuviel Alkohol konsumiert wird. Erhöhte Leberwerte können aber auch von anderen Erkrankungen kommen, z.B. Hepatitis....
Er hat also nicht Deinen Blutalkoholspiegel getestet, sondern lediglich die relevanten Leberwerte
Leider nicht.
Das kann ich mir wirklich nicht vorstellen ! Die Krankasse würde es auch nicht bezahlen, denn ein Alkoholtest ist keine Maßnahme, um die Gesundheit wieder herzustellen.
Ich denke nach wie vor, dass er nur den Gamma-GT, MCH etc. getestet hat....aber wenn Du das zu 100% weißt.....er hätte es ohne Dein Einverständnis nicht untersuchen dürfen .
Er wird wahrscheinlich Deinen Gamma-GT Wehrt messen. Das ist nicht der momentane Blutalkohol, sondern ein Langzeit Indikator bei Alkoholikern, der auch Rückschlüsse auf den Zustand der Leber zuläßt.
Leberschäden können auch durch Hepatitis, Medikamenten und Übergewicht (Fettleber) kommen
Danach wurde aber nicht gefragt, oder? Es geht hier um einen angeblichen Alkoholtest und das Gamma-GT ist mein Lösungsansatz zu dieser Frage.
Genau, und der erhöhte Gamma-GT Wert hat auch Ursache bei Fettleber durch Übergewicht, etc.
Es steht aber so in der Frage! Da ist die Verbindung zum Alkohol!
Warum gehst du nicht zu einem anderen Arzt dem du vertrauen kannst
Bin seit 23 Jahren in dieser Praxis. Versuche innerhalb der Praxis den Doc zu wechseln... Aber die Frage ist ja ob er das darf?
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Darf der Arzt mein Blut auf Alkohol testen?Gesundheitstipp 10/2003 vom 8. Oktober 2003
Bei einer Blutentnahme liess ich mich von meinem Hausarzt auf Krankheitserreger untersuchen. Später erfuhr ich: Er hatte auch den Alkoholgehalt in meinem Blut gemessen - ohne mich zu fragen. Durfte er das?
Nein. Der Arzt hätte Ihr Einverständnis für den Alkoholtest einholen müssen. Dabei spielt es keine Rolle, dass Sie mit der Blutentnahme selbst einverstanden waren. Aber den Alkoholgehalt zu messen, ist kein Routine-Untersuch. Nur eine Behörde (etwa die Polizei) darf ihn gegen Ihren Willen in Auftrag geben.
Merci
Frag ihn halt, weshalb er den Blutalkohol gemessen hat. Vielleicht ist es ja medizinisch sinnvoll
Bei einem Unfall über die Bg darf der Arzt das.
Da geht es ja um die Anerkennung eines Arbeits-oder Wegeunfall.
Das ist schon von Bedeutung.