Darf das Krankenhaus einen festhalten?
Mein Freund hatte gestern einen Fahrradunfall. Er war kurz ohnmächtig als er vom Fahrrad auf den Kopf gefallen ist weil er sehr viel Alkohol getrunken hat. Danach ging es ihm wieder gut. Leichte schmerzen aber nicht besonders schlimm. Dann kam der RTW. Die waren total unfreudlich zu mir und haben mir gedroht dass wenn ich nicht seine Eltern anrufe die Polizei kommt. Also habe ich das gemacht. Und obwohl er oft gesagt hat er will nicht ins Krankenhaus durfte er nicht aussteigen. Er hat sich nur hingesetzt und die sind total eskaliert und haben ihn auf der Liege fixiert. Während der Fahrt wollte er dann aber unbedingt aussteigen und das wurde ihm dann auch gewährt. Er wusste aber nicht dass die Notsanis einfach still und leise die Polizei gerufen haben. Dann hat die Polizei ihn ins Krankenhaus gebracht und ihm mit einer Anzeige gedroht ( WEGEN WAS?!?!) Dann wollten sie ihm grundlos Blut abnehmen und er konnte die dann auf nen alko test überzeugen. Ergebnis war 0,6 Promille. Im Krankenhaus angekommen wurde er untersucht und seine Platzwunde am Kinn geflickt. Der Oberarzt hat gestern gesagt dass da nichts mehr kommt und er gehen darf jedoch haben seine Eltern gesagt er darf nicht gehen. (Sind gestörte Alkis die sind froh wenn er nicht zuhause ist) Jetzt ist er immernoch im Krankenhaus darf nicht duschen und gehen auch nicht weil die Ärzte ihm gedroht haben die Polizei zu rufen wenn er geht. Er ist 17.Anscheinend leben wir in einem Land das nur so tut als wäre es frei und die Bullen einfach Regeln erfinden die es garnicht gibt. Wieso darf er nicht gehen? Das ist Freiheitsberaubung ihm geht es gut. Im Internet steht überall dass man gehen darf wann man wenn es sei denn es ist lebensbedrohlich😡😡😡 Was ist nur mit Deutschland passiert. Diese Schauspielerei von Freiheit bringt uns noch um...
16 Antworten
Also man merkt schon deutlich, dass deine Geschichte sehr subjektiv geprägt ist.
Grundsätzlich ist eine kurze Bewusstlosigkeit nach einem Sturz ein Warnzeichen. Bis zum Ausschluss des Gegenteils sollte man davon ausgehen, dass es im Schädel zu einer potentiell lebensbedrohlichen Verletzung gekommen ist. Einen Patienten unter solchen Umständen auf eigene Verantwortung einfach zu entlassen, wäre absolut unprofessionell und fahrlässig. Erst recht, wenn der Patient minderjährig ist und man nicht einschätzen kann, wie sehr der Alkohol seine geistigen Fähigkeiten einschränkt (immerhin konnte er wohl nicht mehr gut Fahrrad fahren).
Für eine Transportverweigerung hätten mindestens seine Eltern an die Einsatzstelle kommen und per Unterschrift die volle Verantwortung übernehmen müssen.
Dass die Polizei hinzugezogen wird, wenn der Patient nicht kooperiert und sich selbst gefährdet, ist vollkommen normal. Der Mensch war offenbar aufgrund von Alkohol und Kopfverletzung nicht mehr in der Lage, sinnvolle Entscheidungen zu treffen. Und wenn er nun mit einer Hirnblutung irgendwo auf der Flucht das Bewusstsein verloren hätte und gestorben wäre, würde jeder auf den Rettungsdienst losgehen "warum habt ihr ihn laufen lassen". Also kommt die Polizei, um den Menschen davon abzuhalten, sich selbst zu gefährden.
Die Blutabnahme ist bei einem Notfallpatienten absoluter Standard. Da geht es nicht nur um den Alkoholwert, sondern um Elektrolyte, Blutzucker und dergleichen. Aber natürlich ist der Blutalkoholwert auch interessant, um abschätzten zu können ob die beobachteten neurologischen Defizite nun eher vom Alkohol oder eher von der Kopfverletzung kommen.
Und solange der junge Mann noch minderjährig ist, haben seine Eltern nunmal das Recht, zu entscheiden welche medizinische Behandlung am besten ist. Wenn dein Kumpel meint, dass seine Eltern das falsch machen, muss er sich ans Jugendamt wenden damit ihnen das Sorgerecht entzogen wird.
Wieso darf er nicht gehen?
Weil die Menschen, die entscheiden ob er im Krankenhaus bleibt oder nicht, es so entschieden haben. Das sind seine Eltern, die vorher vom Arzt entsprechend aufgeklärt wurden.
Das ist Freiheitsberaubung ihm geht es gut.
- Es ist keine Freiheitsberaubung
- Wenn es so eindeutig wäre, dass es ihm gut geht, hätte niemand seinen Eltern geraten dass er noch im Krankenhaus bleibt. Es ist teuer fürs Krankenhaus, wenn ein Patient unnötig lange bleibt.
Im Internet steht überall dass man gehen darf
Ja. Wenn man volljährig und ausreichend entscheidungsfähig ist.
Was ist nur mit Deutschland passiert.
Gar nichts ist passiert. Das war vor 20 Jahren schon genau so. Nur dass die damaligen Leute dankbar waren, dass ihnen geholfen wird wenn sie vielleicht schwer verletzt sind.
Die Rechtslage lautet hier folgendermaßen:
Vom Grundsatz her, darf ein einwilligungsfähiger und volljähriger Patient eine medizinische Behandlung ablehnen, auch dann, wenn seine Entscheidung aus medizinischer Sicht noch so unvernünftig sein mag. Das grundsätzlich Entscheidende ist immer die Einwilligungsfähigkeit des Patienten, ohne diese, kann er keine rechtskräftige Verweigerung aussprechen und die gesetzlichen Hilfeleistungspflichten des medizinisches Fachpersonals nach § 323c Strafgesetzbuch (StGB) und nach §13 StGB bestehen weiterhin. Die Einwilligungsfähigkeit ist bei starker Alkoholisierung ausgeschlossen, auch bei Erwachsenen, wobei nicht ein gemessener Promillewert sondern die tatsächliche Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit der entscheidende Punkt ist, so kann ein Alkoholiker auch mit 3,0 Promille noch "klar im Kopf" und somit einwilligungsfähig sein, der Jugendliche, der sonst nur wenig Alkohol komsumiert hingegen mit 0,6 Promille bereits einwilligungsunfähig. Auch bei Kopfverletzungen, ist eine Einwilligungsfähigkeit vorrübergehend unter Umständen ausgeschlossen. Wenn er nach seinem Sturz kurzzeitig bewusstlos gewesen ist, so liegt zumindestens eine Gehirnerschütterung vor, eine Einwilligungsfähigkeit ist altersunabhängig dann für die nachfolgenden 24 Stunden in der Regel ausgeschlossen, zumal man schwerwiegendere Verletzungen außerklinisch mangels bildgebender Diagnostik vom Kopf (CT, MRT) auch nicht mit Sicherheit ausschließen kann. Die Polizei wurde hinzugezogen, weil nur diese die rechtliche Befugnis dazu hat, unmittelbaren körperlichen Zwang anzuwenden. Eine vorrübergehende Fixierung mit sofortiger Hinzuziehung der Polizei ist jedoch durch Notstand nach §34 StGB gerechtfertigt, wenn der einwilligungsunfähige Patient sich einer erheblichen Eigengefahr aussetzen würde, Leben und Gesundheit sind höherwertige Rechtsgüter als die Freiheit. Dass man auf der Trage angeschnallt wird ist ja aber normal, schließlich handelt es sich um eine Autofahrt, bei der man nach der StVO angeschnallt sein muss, nur im Rettungswagen halt nicht auf dem Sitz sondern auf der Trage.
Wenn er aktuell noch im KH bleiben muss: er ist 17 Jahre alt und die Ärzte haben bei ihm keine schwerwiegenden Verletzungen diagnostiziert. Hier gibt es Gerichtsentscheidungen vom höchsten deutschen Straf- und Zivilgericht, dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Diese besagen, dass man bereits ab dem 15. Lebensjahr eine rechtskräftige Verweigerung aussprechen kann, sofern aus dieser keine schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden resultieren können. Umso älter der Minderjährige ist, umso eher kann er selber verweigern. Ich würde also sagen, sofern er inzwischen ausgenüchtert ist und dass ist ja wohl der Fall und 24 Stunden abgelaufen sind (wegen der Gehirnerschütterung), so kann er aus meiner Sicht selber eine rechtskräftige Verweigerung aussprechen und gehen. Sofern die Ärzte ihm das nicht gestatteten, handelt es sich wenn die Situation so ist wie in der Fragestellung geschildert dann aus meiner Sicht tatsächlich um einen Fall der Freiheitsberaubung und der Nötigung. Hier hat man das Recht, selber die Polizei in's Krankenhaus zu rufen, nur wissen viele Beamte nicht, was der BGH entschieden hat. Normalerweise ist es nämlich so, dass die Erziehungsberechtigten bis zur Volljährigkeit die Gesundheitsfürsorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht inne haben, das bleibt aus der Ausbildung im Kopf hängen, irgendwelche Urteile hingegen eher weniger oder ältere Polizeibeamte haben in der Ausbildung nicht's über Urteile gelernt, wei diese damals noch gar nicht gesprochen waren.
Mfg
Ich glaube das Problem ist weil er noch nicht 18 ist, und die Eltern sich nicht kuemmern.
Ja aber leider nicht für Kinder finde ich aber da kann das Jugendamt helfen
🤓🤓 trinkt halt einfach beim nächsten mal nicht so viel, dann wäre er jetzt nicht im KH und die Rettungssanis hätten mehr Zeit für wirklich wichtige Dinge
Er ist minderjährig. Du überdramatisiert.
Ja, aber auch die Verantwortung des Staats fuer Minderjaehrige, deren Eltern sich nicht kuemmern.
Ich verstehe dass ihr frustriert seid, weil euch niemand aufklaert, und ihr nicht versteht was da gerade passiert. Ich nehme an, dass das betrunkene Teilnehmen am Strassenverkehr damit zu tun hat, aber ich weiss auch nicht.
Jedenfalls sollten da die Eltern endlich was machen.
Und deswegen hat man keine Rechte?
Sind sie selber Schuld wenn sie so ein Drama machen. Er wollte nicht in den Krankenwagen er wurde gezwungen
Weil man einen Verletzten, der ohnmächtig war, nicht einfach zurück lassen kann!
Sind sie selber Schuld wenn sie so ein Drama machen. Er wollte nicht in den Krankenwagen er wurde gezwungen
Und wenn dein Kumpel nach Hause gegangen und dort an einer Hirnblutung gestorben wäre, würdest du dich drüber aufregen dass die Rettungsdienstler ihn gehen ließen...
Wer hat denn ueberhaupt den Rettungswagen gerufen?
Die Frage sollten wir dem Fragesteller stellen
Da hast du Recht. Ich war wahrscheinlich zu sehr in Rage und habe den Sachverhalt deswegen nicht objektiv gesehen. Vor Gericht besteht ja auch eine Unschuldsvermutung. Im KH sollte dann auch vom schwersten Fall ausgegangen werden. Trotzdem ist es eine Unverschämtheit einen Minderjährigen nicht über seine Rechte aufzuklären und ihn einfach zwingen mitzukommen und dann noch irgendwelche Gesetze erfinden die garnicht gibt. Schönen Tag
irgendein passant
weil er sehr viel Alkohol getrunken hat
incl. Unfall unter Alkoholeinfluss. Dass die Sanis die Polizei gerufen haben, war nicht mehr wie richtig.
Danach ging es ihm wieder gut
sagt er, die Diagnose ist wohl eine andere - evtl. eine Gehirnerschütterung, und das muss behandelt und auskuriert werden. Dazu braucht er Ruhe - eine eigentliche Behandlung ist da nicht möglich.
die Ärzte können nur mit Einwilligung der Eltern den Sohnemann dabehalten. Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Ergebnis war 0,6 Promille, nach 7 Std. ist der Pegel wieder auf NULL
da muss mehr sein, dass er nicht entlassen wird.
Solange jemand minderjährig ist, entscheiden neben den Ärzten die Erziehungsberechtigten. Erst ab 18 darf man sich auf eigene Verantwortung aus dem Krankenhaus entlassen.
Edit:
Bei einer Verkehrsunfall kann sehr wohl auch bei volljährigen und gegen den Willen des Verunglückten eine Blutentnahme angeordnet werden, wenn der Verdacht auf Alkohol im Raum steht.
Aber es gibt doch sowas wie Freiheitsberaubung und Grundrechte