Darf ein anderer Mensch verlangen das ich ihn umbringe?

15 Antworten

Ein Suizid (veraltet auch Suicid; von lateinisch sui „seiner [selbst]“ und caedere „töten, morden“) ist die vorsätzliche Beendigung des eigenen Lebens.

Sprich, ein Mensch tötet sich selbst.

Ein schönes Beispiel für Mord auf Wunsch (der nicht Sterbehilfe war) ist der Kanibale von Rotenburg. Der sitzt jetzt noch. (Und zwar zu Recht!)

Aktive Sterbehilfe wird im §216 StGB geregelt:

(1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

(2) Der Versuch ist strafbar.

verlangen ja, die ausführung wäre dann aber mord und der täter würde dann gemäß §216 StgB für 6 monate bis 5 jahre ins gefängnis kommens.

Strafgesetzbuch (StGB) § 216 Tötung auf Verlangen

(1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__216.html

14905403  27.07.2021, 06:42

Verlangen nein, das ist Anstiftung

ATR4X006  27.07.2021, 03:40

Und wie lange in Deutschland?

Denkbar ist, dass du jemand bei der Selbstötung Beihilfe leistet, was straflos wäre. Aber im Vorgang der Beihilfe kannst du schnell Tatherrschaft erlangen und damit kannst du direkt zum Täter oder Unterlassen Täter werden. Es gibt denkbare Konstruktionen, um das zu vermeiden. Der BGH denkt sich aber immer neue Witze aus, um da eine Strafbarkeit rauszubekommen. Da gibt's irre Entscheidungen.

Das BVerfG hat sich auch was dazu überlegt, nämlich dass das eigentlich gehen muss in manchen Situationen. Und eigentlich müsste der Gesetzgeber jetzt mal langsam was raushauen. Der will das nicht, nicht so nah vor der Wahl. Und selbst danach ist das Thema zu tricky, um da zeitnah einen Einigung zu finden.

GutenTag2003  27.07.2021, 07:00
Der BGH denkt sich aber immer neue Witze aus, um da eine Strafbarkeit rauszubekommen.

Nun ja, töten würde ich nun nicht als "Witz" betrachten.

CrackASusie  27.07.2021, 13:31
@GutenTag2003

Ne, aber wenn man sich dogmatisch auf den Kopf stellt und Sachen erfindet, um aus einer Straflosen Beihilfe zur Selbsttötung eine Tötung zu machen, dann ist das ein Witz.

GutenTag2003  27.07.2021, 14:45
@CrackASusie

Versuche es mal mit dem lesen.

Der BGH denkt sich aber immer neue Witze aus
CrackASusie  27.07.2021, 19:11
@GutenTag2003

gut da kann ich dir jetzt nicht bei helfen. Musst du schauen, was du machst. Gute Nacht.

GutenTag2003  27.07.2021, 19:38
@CrackASusie

Mir musst Du nicht helfen, lasse Dir helfen.

Nein, Tötung auf Verlangen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, -

Mord (2.Mose 20,13) - "Gal.5,14" !

Woher ich das weiß:Recherche