Darf die Krankenkasse eine Zuzahlung verlangen?
Siehe Foto.
Ich bin gesetzlich krankenversichert und der Rettungseinsatz, auf den sich die Rechnung bezieht, war nur einmalig.
10 Antworten
Ja, das darf die Krankenkasse.
Eine Zuzahlung von 10 Euro für den Rettungswagen ist korrekt, falls Du nicht zuzahlungsbefreit bist.
Hallo,
bei einem Rettungswagen beträgt die Zuzahlung immer 10 Euro - auch bei Kindern und Jugendlichen. Die Krankenkasse ist verpflichtet, diesen Betrag einzuziehen.
Man kann auf Antrag von den Zuzahlungen befreit werden, wenn man schon viele Zuzahlungen geleistet hat und/oder niedrige Einnahmen hat (ggf. werden auch die Einnahmen der Angehörigen angerechnet). Auf der Internetseite der Krankenkasse gibt es sehr wahrscheinlich unter den Stichworten "Zuzahlungen" oder "Zuzahlungsbefreiung" genauere Infos.
Gruß
RHW
Darf die Krankenkasse eine Zuzahlung verlangen?
Selbstverständlich. Warum und in welchem Umfang, kannst du dem Tetx auf der Rückseite des Schreibens entnehmen.
Und die Zuzahlung ist gesetzlich geregelt, die KK hat diesbezüglich kein Wahlrecht. Die Zuzahlung wäre nur dann nicht statthaft, wenn der Patient zuzahlungsbefreit wäre.
Ja, die Krankenversicherung ist vom 5. Sozialgesetzbuch her, §60 in Verbindung mit §61 dazu verpflichtet, 10€ Zuzahlung zu erheben, es sei denn, der Patient ist zuzahlungsbefreit. Der Betrag wird pro Notfalleinsatz fällig, einmal sind also 10€, 5 Einsätze wären 50€ Eigenanteil.
Mfg