Darf die Krankenkasse die Beiträge für ein Semester im Voraus verlangen?
Hallo erstmal. wie in der frage beschrieben, möchte die TK von mir eine Vorauszahlung der Beiträge für dieses Semester. Dürfen die das?
6 Antworten
Es ist schon ungewöhnlich, dass die TK hier so streng das Gesetz anwenden möchte. Falls die TK darauf besteht, könnte man auch sagen, dass ein Kassenwechsel unter diesen Umständen überlegt wird. Die Krankenkassen zeigen sich im Allgemeinen Studenten gegenüber sehr entgegenkommend, was die Beitragszahlung in monatlichen Beträgen betrifft. Die Studenten sind für die Kassen attraktive zukünftige Beitragszahler.
Ja, da hast du Recht. Wenn Studenten einmal klamm werden sollten und die KK-Beiträge nicht mehr zahlen können, gibt es im Laufe der Zeit mit der TK Probleme. Die Rückstände werden dem Hauptzollamt zur Eintreibung übergeben, die UNI wird informiert. Die führt zur Exmatrikulation und die Beiträge steigen von 82€ nun auf 165€. Der Versicherungsstatus ruht. Dies mit dem Recht von § 254 SGB V.
Im Gesetz steht, dass die Beiträge für eine studentische Krankenversicherung im Voraus für ein Semester zu erheben sind. Die Kassen KÖNNEN davon abweichen - das müsste dann in der Satzung der Krankenkasse geregelt sein. Die meisten Krankenkasse sehen von der Vorauszahlung ab, wenn der Student eine EInzugsermächtigung erteilt.
Im Gesetz steht genau:
§ 254 SGB V Beitragszahlung der Studenten
Versicherungspflichtige Studenten haben vor der Einschreibung oder Rückmeldung an der Hochschule die Beiträge für das Semester im voraus an die zuständige Krankenkasse zu zahlen. Die Satzung der Krankenkasse kann andere Zahlungsweisen vorsehen. Weist ein als Student zu Versichernder die Erfüllung der ihm gegenüber der Krankenkasse auf Grund dieses Gesetzbuchs auferlegten Verpflichtungen nicht nach, verweigert die Hochschule die Einschreibung oder die Annahme der Rückmeldung.
DH!
Hat es in der Vergangenheit mit der Abbuchung Probleme gegeben? Oder wird prinzipiell keine Einzugsermächtigung erteilt?
Ob die TK eine gute Kasse ist..najaaa. Grundsätzlich - so steht es im Gesetz - müssen Studenten nunmal den Semesterbeitrag im Voraus entrichten. Bei 99,999% der Fälle ist eine monatliche Zahlung mit Einzugsermächtigung möglich. Bist du jedoch jemand bei jeden Monat die Beiträge zurückkommen aufgrund Nichtgedecktem Konto o.ä., hört die Kulanz der Kasse aud und sie wird von Ihrem Recht gebrauch machen den kompletten Semesterbeitrag im voraus fordern. Und bei Krankenkassen ist generel zu beachten, dass es schnell geht mit einer Zwangsvollstreckung -> Körperschaft des öffentlichen Rechts - das sagt alles!
Die TK ist eine sehr gute Krankenkasse. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die etwas machen, was nicht gesetzeskonform ist. Vielleicht haben sie mit Studenten schlechte Erfahrungen gemacht? Rufe doch dort an, dann weißt du genau Bescheid.