Darf ein AG (nicht Betriebsarzt!) für seine Belegschaft rezeptfreie Medikamente (z.B. Aspirin, Maloxan, Ibuprofen) bereithalten und bei Bedarf ausgeben?
8 Antworten
viele grosse firmen haben sanitätsstationen wo man bei bedarf auch mal eine kopfschmerztablette öder ähnliches bekommt.
Wer klärt die Leute denn auf hinsichtlich Überdosierung und Wechselwirkungen? In der Apotheke bekommst du (wenn es richtig läuft) nur ein Medikament mit den erforderlichen Zusatzinformationen. Der gute Apotheker fragt nach, welche Medikamente du sonst noch einnimmst und wo du Wechselwirkungen haben kannst.
Was ist, wenn ein Azubi sich an dem "Medikamentenschrank" ohne Kontrolle bedient? Wer haftet, wenn er aufgrund von Überdosierungen Magenblutungen oder ähnliches bekommt?
@ Triebien - so gehts natürlich nicht, man kann nicht einfach eine kramkiste hinstellen und gut ist. 1. sollten die medies unter verschluss sein und nur von medizinischem personal ausgegeben werden.
Nein, dass darf er nicht. Dazu hat er keine Berechtigung.
Mich würde interessieren, warum ihm die Berechtigung fehlt. Wo ist das geregelt?
Das ist im Arbeitsschutzgesetz geregelt. In einen Verbandskasten oder in einen Erste-Hilfe-Kasten gehören KEINE Medikamente. Nichts anderes ist das, was der Fragesteller beschreibt. Eine BetriebsAPOTHEKE muss von einem BetriebsARZT geleitet werden oder einem entsprechend ausgebildeten Sanitäter/MTA.
Ich bin doch der Fragensteller :) Ich sehe schon...danke für die Mühe aber ich werde professionelle Hilfe brauchen um eine definitive und belastbare Aussage zu bekommen :)
Du brauchst dir nur das Arbeitschutzgesetz mit allen Details runterzuladen. Das ist ein dicker Wälzer, aber da stehen alle deine Antworten drin.
Seit wann benötigt man eine Berechtigung, um einen Vorrat an nicht verschreibunbgspflichtigen Medikamenten anzulegen?
Erstmal ein ganz klares nein! Auch wenn es sich um rezepfreie Medikamente handelt. Auch der vorgeschriebene Ersthelfer im Betrieb darf das nicht, ebensowenig dürfen im Erste-Hilfe-Kasten solche Medikamente liegen!
Natürlich gibt es auch Ausnahmen: nach Abschnitt 6 ASR A4.3 kann der Betreibsarzt entscheiden, daß Medikamente bereitzuhalten sind und unter welchen Rahmenbedingungen sie an einen Verletzten ausgegeben werden können.
Das sind dann aber Betriebe mit ganz speziellen Rahmenbedingungen, und da geht es auch nicht um Aspirin und Co.
Sowas dachte ich mir. Gibt es eine Quelle dafür? Um es nochmal konkret zu formulieren: Es geht darum das der Chef im Schrank in der Verwaltung ein Kästchen mit Kopfschmerztabletten, erkältungssymptomlindernden Mitteln u.ä. zur Verfügung stellt. Wenn jemand Kopfschmerzen oder so hat, kann er dort hin und nach einer Tablette fragen. Da ist kein Betriebsarzt/Ersthelfer oder andere involviert.
Quelle finde ich auf die Schnelle nicht. Ist aber sicher, ich war einige Jahre für die Arbeitssicherheit bei uns zuständig.
Wir haben das bei uns so geregelt, daß die Sekretärin privat etwas in ihrer Schublade hatte und bei Bedarf als private Gabe an den Betroffenen auf dessen Wunsch hin gegeben hat. Kam eh selten vor und gab so auch nie Probleme.
In Deinem Fall meint der Chef es zwar gut, ist aber sehr grenzwertig bzw. verboten. Zumindest sollte er nicht kommunizieren, daß er da was für die Mitarbeiter bereitstellt. Er könnte aber sagen, wer was braucht, soll mal seinen Kollegen oder im Sekretariat der Verwaltung mal nachfragen, irgendwer dürfte schon was haben ;)
@ mistertrollo - guter artikel! hier mal das wichtigste daraus:
Wenn es betrieblich gewünscht ist, können Medikamente für die Akutbehandlung z. B. von Erkältungssymptomen, Kopfschmerzen oder kleinen Verletzungen durch medizinisches Personal (Betriebsarzt, Betriebssanitäter, -krankenschwester …) ausgegeben werden. Dabei sollte man sich auf rezeptfreie Medikamente und die einmalige Akutbehandlung beschränken, um nicht in Konflikt mit den normierten Strukturen des Gesundheitswesens zu geraten.
und genau so wird das in vielen grossen firmen gehandhabt und ist durchaus erlaubt!
Ja, aber eben nicht durch die Sekretärin im Vorzimmer, sondern nur durch medizinisches Fachpersonal (Betriebsarzt, Betriebssanitäter, -krankenschwester …).
Und 99,5% der Betriebe haben dieses eben nicht.
steht ja auch so im artikel "nur med. fachpersonal".
ich kenne eigentlich keine grössere firma in der umgebung wo es keine sanitätsstation mit ausgebildetem personal gibt.
Danke Dir. Den hatte ich auch gefunden. Ist halt viel "hätte, könnte, sollte" Ich suche nach einer definitiven Aussage :)
Wende Dich direkt an eine Berufsgenossenschaft und bitte um Auskunft. Das hast es sicher :)
@Hexe - nichts anderes habe ich geschrieben.
Wenn der Arbeitgeber kein Arzt oder Apotheker ist, nein. Sonst kann der Betriebsarzt sie noch ausgeben, evtl auch eine PTA, aber keiner, der diesen Berufsgruppen nicht entspricht.
Auch rezeptfreie Medikamente dürfen nur durch geprüfte und qualifizierte Stellen abgegeben werden. Drogerien fallen da teilweise drunter, aber nur für bestimmte Präparate. Andere sind rezeptfrei, aber apothekenpflichtig.
Eine Hausapotheke?
Nur wenn es keine Apothekenpflichtige, bzw. Rezeptpflichtige sind. Hausmittel und frei Verkäufliche sind erlaubt.
z.B. Aspirin hat als Nebenwirkung eine blutverdünnende Wirkung. Super Idee in einer Fabrik, wo es auch Verletzungen gibt.
Aspirin hat als Nebenwirkung eine blutverdünnende Wirkung
Es trifft zwar zu, dass Acetylsalicylsäure (Aspirin ist nur der Handelsname dafür) blutverdünnend wirkt, allerdings wird wohl niemand soviel davon einnehmen, dass es bei Verletzungen zu schweren Blutungen kommt.
Nun, mein Mann nahm es gern bei Kopfschmerzen, wenn er z.B. Alu schweißte. (Kopfschmerzpatienten werfen schon mal eine mehr ein. :-( ) Ich überredete ihn auf Ibus umzusteigen. Schon kleine Verletzungen und er blutete deutlich länger und stärker. Würde ich daher als ungeeignet sehen, zumal es ja auch Alternativen gibt.
Danke dir, aber genau darum geht's. Wir sind auch eine verhältnismäßig große Firma und wir haben auch eine Kiste mit Kopfschmerztabletten und anderem...die Frage ist: Dürfen wir das? Ich frage aus Arbeitgebersicht, da ich mich seit Neustem mit dem Thema Arbeitsschutz hier auseinandersetzen darf.