Darf ein Arzt einfach Gebühren für z.B. Bescheinigungen selbst festlegen?
Ich bekomme eine Sportunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt (3 Sätze, Patientin XY kann bla bla)... Anfangs hieß es ich kriege es per Post nach Hause geschickt in 2 Tagen. Da es über 1 Woche noch nicht da war und ich auch niemanden telefonisch erreicht habe (die ziehen immer den Stecker raus) habe ich mich per Mail beschwert.
Und siehe da, werde ich am nächsten Tag angerufen, ich solle meine Bescheinigung abholen und dafür noch 25€ bezahlen.
Auf die Frage warum, konnte mir die Dame auch nichts sagen 'Ist halt so, wussten wir vorher auch nicht'.
Darf der Arzt das einfach so festlegen ohne irgendeinen bestimmten Grund zu nennen? Kann ich ein Beleg verlangen wofür diese Kosten sind oder ähnliches?
Hab nämlich das Gefühl, der will mir jetzt eins reinwürgen weil ich mich beschwert hatte und auch das Problem mit dem Telefon genannt habe, wohl ein wunder Punkt dort *gg..
11 Antworten
Der Arzt muss eine Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte stellen. 25€ allein für eine Kurzbescheinigung sind jedoch zu viel. Dafür ist der Gebührenordnungpunkt 70 vorgesehen (Kurze Bescheinigung, kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), dessen Kosten bei normalem 2,3fachen Hebesatz 5,36€ betragen.
Die Privatrechnung eines Arztes muss grundsätzlich die zur Abrechnung kommenden Gebührenordnungspunkte (GOP) und den jeweiligen Hebesatz aufweisen. Du kannst also anhand der Rechnung immer sehen, was genau der Arzt abrechnet. Werden die GOP und der Hebesatz nicht angegeben, ist die Rechnung nicht gültig. Das bedeutet jedoch nicht, dass du sie nicht bezahlen musst, sondern du musst eine neue Rechnung, gemäß den gültigen Richtlinien der GOÄ verlangen.
Ich kann mir in deinem Fall vorstellen, dass der Arzt nicht nur das Attest, sondern auch die Untersuchung privat abgerechnet hat, die evtl. medizinisch nicht notwendig war und daher von den Kassen nicht bezahlt wird.
Es gab quasi keine Untersuchug zu der Krankheit, da das Problem schon bekannt war und ich einfach vorbeikommen sollte für die Bescheinigung.
Ich werde mir das ausdrucken und verlangen, dass es in der Rechnung steht, vielen Dank sehr gute Antwort!
Grundlage für die Berechnung ist die GOÄ, Gebührenordnung für Ärzte. Eine Sportunfähigkeitsbescheinigung wäre demnach nach Nummer 70 (kurzes Zeugnis) zu liquidieren. Da es dafür keinen Vordruck gibt, ist erhöhter Aufwand erforderlich, es wird also mit einem angemessenen Faktor zu multiplizieren sein. Dazu kommt dann noch die Schreibgebühr nach Nummer 95 sowie die Gebühr für die Kopien. Mir liegt zwar keine aktuelle GÖA vor, aber die 25 Euro scheinen mir im Rahmen zu liegen. Selbstverständlich bekommst Du vom Arzt eine ordentliche Rechnung, in der das alles aufgeführt ist.
Danke für die fachliche Antwort
Atteste kosten eigentlich immer. und die von Dir genannten 25€ sind da auch im Rahmen.
"wofür diese Kosten sind".. der Arzt verfasst was, es wird von ihm oder Sprechstundenhilfe getippt, ausgedruckt.. Du magst denken, das geht umsonst- nein, das kostet. Schinmal auf´m Amt ne beglaubigte Kopie angefordert oder so? Glaubste ernsthaft, das gäbs umsonst?
Ne Quittung wirst Du kriegen, ne Kostenaufschlüsselung wohl kaum.
Dachte ggf. wird das auch von der Kasse übernommen, ich mein die haben ja auch mein Kärtchen durch das Gerät gejagt =) für den Termin den ich hatte, somit haben sie ja wohl für die 10 Minuten Geld erhalten.
Außerdem wusste ich das nunmal nicht, weil sowas noch nie gemacht habe, hätte ja sein können :)
Also locker bleiben.
Hallo Cen0374
Ja, der Arzt kann und darf das, er darf für alles, was er für Dich macht, auch in Deiner Abwesenheit, eine Rechnug stellen, sogar wenn Du ihn anrufst und er ans Telefon muss, auch wenns nur einen kurzen Moment ist, kann er ein telefonisches Gespräch in Rechnung stellen, für jedes Rezept zahlst Du extra.
Sieh mal die Rechnungen genau an, die Du von ihm bekommst, Du wirst staunen, wass da alles drauf sein kann, sogar Dinge, von denen Du nicht mal was weisst,z.B. Aktenstudium oder psychologisches Gespräch oder eben telefonisches Gespräch, Dinge wie, Verrichtungen in Abwesenheit des Patienten, auch Verrichtungen von Personal in Abwesenheit des Patienten oder halt eben, eine Bescheinigung schreiben, das wäre dann eine Verrichtung in Abwesenheit des Patienten!
Leider kenn ich mich da aus, bekomme auch oft solche Rechnungen von meinem Hausarzt und wenn ich nachfrage, heisst es, dass schon alles seine Richtigkeit hat!
Leider kann man nicht mal was tun! L.G.Elizza
"private" atteste muessen privat bezahlt werden. du bekommst eine quittung ueber "ausstellung eines attests/einer bescheinigung". allerdings sind € 25,- schon ein "hammerpreis". fuer die letzten beiden bescheinigungen fuer meinen aeltesten und fuer mich (sportunfaehigkeit, reisetauglichkeit je vom orthopaeden) hab ich je € 10,- bezahlt