Darf ein Leitender Notarzt, wenn er ein Notfall bekommt von einem Patient, was nicht über die ILS geht, dann ein Blaulicht auf dem Privaten Autodach verwenden?
8 Antworten
Ein LNA (leitender Notarzt) bekommt keine Einsätze, bei denen es sich um einzelne Patienten handelt, sondern nur bei denen es sich um Großschadenslagen handelt. Einsätze bekommt man nur über die Leitstelle. Ein NA, auch kein LNA, fährt niemals allein zu Einsätzen, sondern wird im regulären Notarztdienst von seinem Assistenten gefahren. Im Dienst als LNA wird er von der Polizei oder einem Fahrzeug der Feuerwehr abgeholt. Für private PKW´s gibt es keine Blaulichter.
Ob er LNA ist oder nicht- das tut nichts zur Sache. Wenn ein z.B. ein Unfall auf der Fahrt dahin passiert, wird ihm der A*** genauso auf Grundeis gehen wie der von einem "normalen" Notarzt.
Er wird die volle Schuld (wenn er Glück hat nur Teilschuld) am Unfall tragen müssen obwohl ihn vielleicht gar keine Schuld trifft.
"Blaulichtfahrten" müssen bei der ILS angemeldet werden bzw die ILS gibt "den Befehl" (über Melder) für so eine Einsatzfahrt.
Wenn er schlau ist, dann ruft (oder funkt) er die ILS selber schnell an und meldet den Einsatz.
Außerdem ist es sehr fraglich ob ihm das Blaulicht auf dem Dach was bringen wird. Blaulicht muss vom Gesetz her immer in Kombi mit dem Martinshorn sein (auch Nachts! Wobei die meisten RDler sich da absichtlich nicht dran halten um Rücksicht auf die Mitbürger zu nehmen und sich somit bei einem Unfall selber in Schwierigkeiten bringen!).
Wie es allerdings genau mit dem privat PKW geregelt- keine Ahnung.
Sicherlich ist das rechtlich nicht ganz sauber...Aber Grad was sowas angeht sagt man ja..solang nichts passiert wird auch niemand Anklage erheben
Nur wenn was passiert dann rate mal wem sie aber so richtig den Arxxh hoch binden, so dumm ist kein Notarzt das er sich das antut.
LNA ist eine Führungsfunktion bei einem MANV bzw. einer Großschadenslange oder Katarstrophe. Dazu wird ein Notarzt mit entsprechnder Qualifikation eingesetzt der ohnehin im Notarztdienst ist
Kein LNA wird einen Einsatz an der ILST vorbei fahren. Wenn er im Einsatz ist und dann ein MANV o.ä. anfällt ist er für die Leitstelle ja nicht verfügbar.
Und nein kein Notarzt darf sich einfach ein Blaulicht aufs Fahrzeug setzen. Welche Fahrzeuge mit Blaulicht ausgerüstet sein dürfen steht in § 52 StVZO und wann es angewendet werden darf in § 38 StVO. Ich glaube kaum das im Fahrzeugschein des Privatwagens des Arztes unter Fahrzeugtyp "Sonder-Kfz Rettungsdienst" steht.
Hallo, Nein, das darf er nicht. Er sei denn das Fahrzeug ist als Notarztwagen erkennbar. Das Fahrzeug (Auch wenn er eine Taxe benutzt) darf nur mit dem Erkennungsschild "NOTARZT" ausgerüstet sein. Damit darf er auch in Halteverbotszonen parken. Alles Gute
Auch mit einem Notarztfahrzeug darf man nicht alles machen (außer man ist im Einsatz).
Unser Notarzt hat mit dem Notarztfahrzeug einen Strafzettel gekriegt weil er privat kurz in der Halteverbotszone stand.
Wo und wann das Fahrzeug im Einsatz ist lässt sich leicht nachweisen...und Menschen die sich über alles beschweren wirds immer geben.