Wann muss ein Notarzt Patienten im Krankenwagen befördern oder kann er dies verweigern?

9 Antworten

Hi,

Wann muss ein Notarzt Patienten im Krankenwagen befördern

Schlicht und ergreifend dann, wenn ein Krankentransport im Sinne der Krankentransport-Richtlinie medizinisch indiziert ist.

Das bedeutet, dass nicht nur die medizinische Behandlung an sich notwendig ist, sondern auch die Einrichtungen eines KTW/RTW/NAW und/oder eine entsprechend medizinisch-fachliche Betreuung während der Fahrt.

Das "bloße" Vorhandensein einer grundsätzlich behandlungsbedürftigen Erkrankung/Verletzung rechtfertigt keinen Transport durch den Rettungsdienst.

Ist das Verhalten korrekt?

Ohne bei der Situation dabei gewesen zu sein: ich mutmaße auf Grundlage deiner Angaben, dass es korrekt ablief.

Der Arzt hat dich untersucht, eine Behandlungsbedürftigkeit festgestellt und bei unauffälligen Vitalparametern keine Transportindikation durch den Rettungsdienst gesehen. Der Verweis, selbstständig die Notaufnahme/eine unfallchirurgische Ambulanz aufzusehen, ist weder unzulässig, noch verwerflich.

Muss man Patienten nicht mitnehmen, wenn man sie danach doch noch auffordert auf privatem Wege in die Klinik zu kommen und das ganz schnell, weil ggf. genäht werden müsste.

"Ganz schnell" ist relativ.

Die Aussage, man solle sich unverzüglich bei der zuständigen Behandlungsstätte vorstellen, darf man eher als Hinweis sehen, nicht zwei Wochen zu warten - eine besondere Dringlichkeit im medizinischen Sinne stellt das nicht da (diese würde den Transport ggf. auch rechtfertigen).

Eine versorgte und stehende Blutung durch Schnittverletzung bei unauffälligen Vitalparametern soll zwar zeitnah chirurgisch gesehen und behandelt werden - auf Minuten kommt es allerdings nicht an.

Ein Röntgen bei Schnittverletzungen stellt die absolute Ausnahme dar und ist regelhaft nicht erforderlich.

Ich muss nachbessern: Ich sehe gerade auf meinem Protokoll steht bei Standort RW der Ort MHD

"Standort Rettungswache ... Malteser Hilfsdienst" - dies ist lediglich die Standortbezeichnung und lässt weder Rückschlüsse auf das Fahrzeug, noch die Qualifikation des Personals vor Ort zu.

Fazit

Das Vorgehen ist - ausgehend von deiner Schilderung - einsatztaktisch legitim und medizinisch nicht vorwerfbar.

Ein Notarzt alleine an der Einsatzstelle ist zwar unüblich, in Anbetracht von

Anscheinend gab es viele Einsätze und die Notärzte/ Klinik waren extrem überlastet

durchaus denkbar. Sonst erfolgt zur Notarztalarmierung grundsätzlich parallel die Alarmierung eines RTW.

Per se kann und darf der Patient auf einen Transport bestehen (Transportpflicht entsprechend des Landesrettungsdienstgesetzes) - ohne medizinische Indikation für den Transport ist dies dann allerdings eine Selbstzahlerleistung, was bei einem RTW problemlos 500 € aufwärts bedeuten kann.

LG

Eine tatsächliche Beförderungsablehnung durch das Rettungsfachpersonal, ist zwar eher die Ausnahme aber immer dann möglich, wenn ein Transport durch den Rettungsdienst nicht medizinisch indiziert (erforderlich) ist, auch wenn kein Notarzt anwesend ist. Es gehört zu den Ausbildungszielen eines Notfallsanitäters (Transportführer auf dem Rettungswagen), den Gesundheitszustand von Erkrankten und Verletzten zu beurteilen, insbesondere eine vitale Bedrohung zu erkennen und zu entscheiden, ob ein Notarzt, weiteres Personal, weitere Rettungsmittel oder sonstige ärztliche Hilfe hinzugezogen werden muss (Ausbildungszielbestimmung §4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b Notfallsanitätergesetz- NotSanG).

In diesem Falle, hat er deine Vitalparameter untersucht und festgestellt, dass glücklicherweise keine vitale Bedrohung vorliegt. Dass die Wunde schnell chirurgisch versorgt werden muss, ist auch ein dehnbarer Begriff. In der Regel, ist für eine chirurgische Wundversorgung mehrere Stunden Zeit. Ein Röntgenbild ist bei einer Schnittverletzung eher die Ausnahme, nicht die Regel. Am Besten sollte jedoch, sofern keine medizinische Indikation besteht, ein sogenannter Beförderungsverzicht herbeigeführt werden, d.h. Rettungsfachpersonal und Patient sind sich darüber einig, dass nicht transportiert wird.

In manchen Bundesländern haben Patienten nach dem Landesrettungsdienstgesetz das Recht dazu, auf einen Transport zu bestehen, auch wenn keine medizinische Indikation dafür vorliegt. Problematisch jedoch: der aufnehmende Krankenhausarzt, wird dann im Regelfall keine "Verordnung einer Krankenbeförderung", sogenannter "Transportschein" ausstellen, da er dies nur dann tun darf, wenn eine Indikation für den Transport im Sinne von §60 des fünften Sozialgesetzbuches (SGB) vorlag. Wird kein Transportschein ausgestellt, so kann der Rettungsdienst nicht mit deiner gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen, d.h. du bekommst eine Privatrechnung und dass sind bei einem Rettungswagen schnell mal 500,00€.

Ja, auch der ärztliche Bereitschaftsdienst, darf dich an ein anderes Krankenhaus verweisen, nur bei vorliegender Lebensgefahr oder drohenden schweren gesundheitlichen Schäden, müssen sie dich irgendwie vor Ort behandeln.

Mfg

Kann man Patienten abweisen und in andere Klinik senden.

klar, der Grund wurde dir genannt.

soo lebensbedrohlich ist das nicht.

wozu Röntgenaufnahmen, wenn keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden können.

wenn es überhaupt sein muss

Notarzt - hmmmm, in der Regel folgt ein RTW, oder der steht schon

oder war es ein Helfer vor Ort??

Ein Notarzt ist kein Rettungswagen, folglich nicht für den Patiententransport vorgesehen.

ichmagnicht212  01.10.2021, 23:52

exakt so hätte ich es auch beschrieben

Cecilia5 
Beitragsersteller
 01.10.2021, 23:54
@ichmagnicht212

Mich irritierte die Formulierung des Arztes. Er hätte mich also nur in einem extremen lebensbedrohlichen Zustand in seinem Auto (?) mitnehmen dürfen? Oder wäre es ihm gar nicht gestattet?

Wann erfolgt ein Transport in eine Klinik? Wenn man 112 ruft also nur wenn es einem sehr schlecht geht?

Schimeck  01.10.2021, 23:55
@Cecilia5

Er nimmt Dich gar nicht mit, wenn, dann nimmt Dich ein Rettungswagen mit.

Still  01.10.2021, 23:55
@Cecilia5

Wenn es notwendig ist!

Schimeck  01.10.2021, 23:54

Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Genau meine Antwort.

Der Notarzt kommt seltener in einem NAW als in einem für den Patiententransport nicht vorgesehenen NEF. Warum kein RTW dazugerufen wurde bleibt offen. Das Kliniken Minderschwere Fälle an andere Krankenhäuser verweisen ist durchaus rechtmäßig. Hier verketten sich vermutlich ungünstige Umstände.

Cecilia5 
Beitragsersteller
 02.10.2021, 00:06

Siehe Ergänzung: ich lesen soeben in meinem Protokoll steht bei Standort RW .

MAB82  02.10.2021, 00:07
@Cecilia5

Das heißt nur Rettungswache und identifiziert nicht die Art des Einsatzfahrzeuges.

Cecilia5 
Beitragsersteller
 02.10.2021, 00:08
@MAB82

Wie kann ich als Patientin nun die Identifikation abschließen?

Das bedeutet bei einem anderen Unfall der wirklich drastisch/ lebensbedrohlich ist, bereits umgehend bei dem Anruf 112 gleich einen Transport "mitbestellen". Oder entscheidet dass der Mitarbeiter am Telefon abhängig von der Schilderung?

MAB82  02.10.2021, 00:16
@Cecilia5

Man kann die Art des Fahrzeuges an seiner Kennung festmachen, wenn sie denn dokumentiert ist. Eine Kennung mit einer 81 ist ein NAW, mit 82 ein NEF, 83 ist ein RTW, 85 ein KTW usw.

Ein Beispiel ein 40/82/21. 40 stände hier für die Hilfsorganisation, 82 für ein Notarzteinsatzfahrzeug und 21 für erstes NEF an der Wache 2.

Cecilia5 
Beitragsersteller
 02.10.2021, 00:21
@MAB82

Wo würde ich diese Kennung ersehen - auf dem Protokoll? Das Fahrzeug an sich habe ich nicht gesehen.

MAB82  02.10.2021, 00:23
@Cecilia5

Die Felder dafür sind in der Regel gleich am Anfang oben in der Nähe der Patientendaten und dem Namen des Notarzt vorgesehen.

MAB82  02.10.2021, 00:26
@Cecilia5
Oder entscheidet dass der Mitarbeiter am Telefon abhängig von der Schilderung?

Die gebrauchten Einsatzmittel entschieden die Leitstellendisponenten. Es ist aber absolut unüblich zu einem Notfall nur einen Notarzt ohne Transportmöglichkeit zu schicken.

Cecilia5 
Beitragsersteller
 02.10.2021, 00:32
@MAB82

Wenn letztlich nicht hätte genäht werden müssen, dann hätte es eventuell passieren können, dass ich den Transport auch aus eigene Tasche hätte bezahlen müssen, weil die Verletzung zu "gering" gewesen wäre?

MAB82  02.10.2021, 00:33
@Cecilia5

Nein keinen falles.

Cecilia5 
Beitragsersteller
 02.10.2021, 00:34
@MAB82

Meine Anschrift, meine Daten sind aufgeführt, der Name des Notfallsanitäters und Rettungssanitäters, Einsatz Nummer, Rufname, das Datum , die Zeit aber eine Zahlenkombi wie hier von dir beschrieben entdecke ich nicht?

Cecilia5 
Beitragsersteller
 02.10.2021, 00:35
@MAB82

Also wäre es im Nachhinein besser gewesen ich hätte den Transport bestanden.

MAB82  02.10.2021, 01:00
@Cecilia5

Schwer einzuschätzen ohne den Einsatz erlebt zu haben. Ich persönlich würde niemals einen Patiententransport ablehnen. Wenn ich den Patienten darüber aufkläre das ich eine Krankenhausbehandlung für unnötig halte und er trotzdem auf einen Transport besteht, dann mach ich den auch. Damit stehe ich rechtlich immer auf der sicheren Seite, bevor ich mir eine unterlassene Hilfeleistung vorwerfen lassen muss.