Darf ich als Krankenschwester die Schweigepflicht brechen, wenn der Arzt betrügt?
Hallo, ich habe mal eine sehr fachspezifische Frage:
Die ärztliche Leitung meines Krankenhauses praktiziert Abrechnungsbetrug und fälscht die Patientendokumentation. Damit werden aus "gesunden" Patienten "kranke", die natürlich "noch lange stationär behandelt werden müssen" und somit steigt natürlich die Summe, die sie mit den Krankenkassen abrechnen kann. Es sind auch schon OPs codiert worden, die gar nicht statt fanden z.B. 5 Min. Narkose mit Einlegen eines Dauerkatheters in die Blase, codiert als Bandeinlage und Vordere/Hintere Plastik, was sehr viel mehr Geld und eine längere Liegedauer mit sich bringt, sowie das Ausgeben und Verabreichen von Antibiotika (auch i.v.) bei Patienten, die gar nichts haben, usw.
Diese neue Ärztliche Leitung hat uns schon mehrfach solche Anweisungen gegeben, die wir bisher immer ignoriert haben, aber wir wollen so ein Verhalten nicht mehr länger hinnehmen. Wie können wir uns als Pflegepersonal verhalten? Was können wir tun, und an welche Stellen können wir uns wenden, auch in Hinsicht auf die Schweigepflicht, die es uns ja eigentlich verbietet, solche Missstände nach außen zu tragen? Meine Kollegen und ich möchten, dass das schnellstmöglich aufhört. Wir waren mal ein tolles Team in einem sehr gut bewertetem Krankenhaus, aber seitdem diese Leitung das Steuer übernommen hat (seit ca. 3-4 Monate), haben schon 6 Kollegen gekündigt und wir gehen nur noch mit Bauchschmerzen zur Arbeit...
11 Antworten
Rechtlich ist die Meldung im Hinblick auf Datenschutz kein Problem:
§ 197a SGB V - Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
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(1) Die Krankenkassen, wenn angezeigt ihre Landesverbände, und
die Spitzenverbände der Krankenkassen richten organisatorische Einheiten
ein, die Fällen und Sachverhalten nachzugehen haben, die auf
Unregelmäßigkeiten oder auf rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von
Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der jeweiligen
Krankenkasse oder des jeweiligen Verbandes hindeuten. Sie nehmen
Kontrollbefugnisse nach § 67c Abs. 3 des Zehnten Buches wahr.
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(2)
Jede Person kann sich in Angelegenheiten des Absatzes 1 an
die Krankenkassen und die weiteren in Absatz 1 genannten Organisationen
wenden. Die Einrichtungen nach Absatz 1 gehen den Hinweisen nach, wenn
sie auf Grund der einzelnen Angaben oder der Gesamtumstände glaubhaft
erscheinen.
Das hat nichts mit Schweigepflicht zu tun. Das ist eine Straftat und kann angezeigt werden. Es geht ja nicht um die Krankheit eines Patienten selbst, sondern nur um deren gefälschte Akte.
Ich glaube ihr werdet hier keine echten Rechtsexperten finden. Sowas sollte man mit einem Anwalt besprechen. Dann erhebt vllt die Staatsanwaltschaft klage und es entstehen keine Nachteile für euch.
Aber ich kenne mich da leider nicht mit aus
Schweigepflicht bedeutet, dass Du über Krankheiten schweigen musst.
Das, was bei Euch gemacht wird, gehört angezeigt.
Ihr solltet Euch mal gemeinsam an einen Anwalt wenden.
Der Fall ist gravierend, deshalb unbedingt und unverzüglich einen Anwalt einschalten!!!
Dieser wird Sie auch - hinsichtlich der Folgen für Sie persönlich - qualifiziert aufklären.
Mut und gutes Gelingen!
in Hinsicht auf die Schweigepflicht, die es uns ja eigentlich verbietet, solche Missstände nach außen zu tragen
Das verbietet die Schweigepflicht meines Erachtens nach nicht. Abrechnungsbetrug ist eine Straftat die angezeigt werden muss.
Ihr könnt dies anonym bei der Polizei bzw. bei den Krankenkassen anzeigen. Vor allem die Krankenkassen werden diesem Verdacht mit Sicherheit nachgehen.
Wenn ihr erst mal keine Patientennamen nennt (so wie du hier) dann kann das auch keiner Person zugeordnet werden.