Darf ich als Krankenschwester die Schweigepflicht brechen, wenn der Arzt betrügt?

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Rechtlich ist die Meldung im Hinblick auf Datenschutz kein Problem:

§ 197a SGB V - Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen

(1) Die Krankenkassen, wenn angezeigt ihre Landesverbände, und
die Spitzenverbände der Krankenkassen richten organisatorische Einheiten
ein, die Fällen und Sachverhalten nachzugehen haben, die auf
Unregelmäßigkeiten oder auf rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von
Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der jeweiligen
Krankenkasse oder des jeweiligen Verbandes hindeuten. Sie nehmen
Kontrollbefugnisse nach § 67c Abs. 3 des Zehnten Buches wahr.
(2) Jede Person kann sich in Angelegenheiten des Absatzes 1 an
die Krankenkassen und die weiteren in Absatz 1 genannten Organisationen
wenden. Die Einrichtungen nach Absatz 1 gehen den Hinweisen nach, wenn
sie auf Grund der einzelnen Angaben oder der Gesamtumstände glaubhaft
erscheinen.

Das hat nichts mit Schweigepflicht zu tun. Das ist eine Straftat und kann angezeigt werden. Es geht ja nicht um die Krankheit eines Patienten selbst, sondern nur um deren gefälschte Akte.

Ich glaube ihr werdet hier keine echten Rechtsexperten finden. Sowas sollte man mit einem Anwalt besprechen. Dann erhebt vllt die Staatsanwaltschaft klage und es entstehen keine Nachteile für euch.

Aber ich kenne mich da leider nicht mit aus

Schweigepflicht bedeutet, dass Du über Krankheiten schweigen musst.

Das, was bei Euch gemacht wird, gehört angezeigt.

Ihr solltet Euch mal gemeinsam an einen Anwalt wenden.

Der Fall ist gravierend, deshalb unbedingt und unverzüglich einen Anwalt einschalten!!!

Dieser wird Sie auch - hinsichtlich der Folgen für Sie persönlich - qualifiziert aufklären.

Mut und gutes Gelingen!

in Hinsicht auf die Schweigepflicht, die es uns ja eigentlich verbietet, solche Missstände nach außen zu tragen

Das verbietet die Schweigepflicht meines Erachtens nach nicht. Abrechnungsbetrug ist eine Straftat die angezeigt werden muss.

Ihr könnt dies anonym bei der Polizei bzw. bei den Krankenkassen anzeigen. Vor allem die Krankenkassen werden diesem Verdacht mit Sicherheit nachgehen.

Wenn ihr erst mal keine Patientennamen nennt (so wie du hier) dann kann das auch keiner Person zugeordnet werden.