Darf ich die Klausur schreiben wenn ich mich krankgemeldet habe?
Habe ein ärztliches Attest an das Prüfungsamt eingereicht, dass ich vom 4.02 bis zum 08.02 krank bin.
Zu den Klausuren am 05.02 und 08.02 bin ich nicht erschienen.
Zu der Klausur am 06.02 bin ich jedoch erschienen und habe die bestanden, obwohl ich krank war.
Die Frage ist: hätte ich das machen dürfen?
4 Antworten
Es kommt darauf an, warum du Krank geschrieben warst. Also bei Fieber, Infektionskrankheiten etc. Wäre es verboten. Bei einem Gebrochenen Bein oder so darfst du das. Warum warst du denn Krank geschrieben?
Hättest Du eine 6 geschrieben, wäre sie gültig gewesen. DAS hätte Dir wohl weniger gefallen.
Sprich: auch trotz Attest- antreten zur Prüfung wird gewertet.
In diesem Fall Glück gehabt- ärgerlich wäre gewesen,w enn Du eben doch nicht fit genug für eine akzeptable Note gewesen wärst.
Ja du darfst das, aber du könntest Problem bekommen Wege dem 8.02 weil dein Attest aufgehoben wird wenn du einmal da warst(nen Attest ist au nur ne Empfehlung von wann bis wann).
Klar, denn ein Attest ist nur eine Prognose. Wenn du früher fit bist, darfst du natürlich wieder antreten (und zwar egal ob Prüfung oder Arbeit).
Das stimmt. Bei einem Studenten der zur Prüfung geht ist das jedoch völlig irrelevant ;) und klar ist eine krankschreibung nur eine Prognose, denn der Arzt kann nicht wissen, wie lange es sicher dauern wird.
Aber dann sollte man sich vom Arzt "Gesund" schreiben lassen. Denn wenn Du dann auf der Arbeit einen Unfall hast, wird das nicht die Unfallkasse übernehmen. Du hättest ja gar nicht am Arbeitsplatz sein dürfen. Die "Prognose" ist eine verbindliche Krankschreibung und keine Empfehlung des Arztes! Da wäre ich verdammt vorsichtig und würde der Unfallkasse keinen Grund geben um mögliche Zahlungen zu verweigern - vor allem wenn sie im Recht ist...