Darf Jobcenter mich zu stationärem Krankenhausaufenthalt zwingen?
Hallo Leute ich bin 21 Jahre alt und hab im Kernspint den Verdacht auf multiple sklerose festgestellt bekommen. Ich bin jetzt erstmal 6 Monate erwerbsunfähig. Heute verlangte mein Sachbearbeiter in der neuen Eingliederungsvereinbarung, mich in stationäre Behandlung (zur ... ... Untersuchung). Dürfen die das? Ich will nicht stationär ins Krankenhaus. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
9 Antworten
Der Staat kann dich unter besonderen Umständen gegen deinen Willen zur stationären Therapie zwingen. Aber aus bloßem Verdacht wirst du nicht gleich stationär sondern ambulant behandelt. Erst wenn der Verdacht bestätigt ist, wird man dich in eine Klinik einweisen.
Also eigentlich hätte ich einen Termin für den ärztlichen Dienst bekommen sollen, doch der ärztliche Dienst forderte einfach Unterlagen meines Neurologen an, welcher meinte ich sei sechs Monate nicht erwerbsfähig. Die EGV hab ich noch nicht unterschrieben. Was soll ich jetzt tun? Es hieß, wenn ich die EGV nicht bis Montag abgebe, wird sie als Verwaltungsakt gültig!
Was soll ich jetzt tun? Es hieß, wenn ich die EGV nicht bis Montag abgebe, wird sie als Verwaltungsakt gültig!
Nö, wird nicht automatisch als VA gültig, die muss der Herr Sachbearbeiter schon neu ausfertigen und als VA erlassen, wird er aber nicht tun, da er sonst Probleme bekommt, weil es nicht in seinem rechtlichen Ermessen liegt Dir vorzuschreiben, dass Du ins Krankenhaus zu gehen hast.
Sollte der doch so bescheuert sein, such Dir nen Anwalt für Sozialrecht und lass den dem Herrn diesen VA um die Ohren hauen......
Alle notwendigen diagnostischen Maßnahmen für MS (MRT, LP, VEP) lassen sich ambulant durchführen. Es gibt zumindest keinen medizinischen Grund für eine stationäre Behandlung.
Die Entscheidung obliegt einem Arzt und nicht einem Jobcenter-Sachbearbeiter.
Wenn die Krankheitsfrage ohne Krankenhaus geklärt werden kann, dann brauchst du auch kein Krankenhaus.
Das würde die Krankenkasse auch gar nicht zahlen, wenn Du vom Sachbearbeiter statt dem Arzt "überwiesen" wirst.
Du musst wohl erst zu einem Amtsarzt.
Und wenn Du zur Diagnosesicherung in ein Krankenhaus musst, wirst Du das wohl einsehen.
Allein auf einen Verdacht hin kann nicht weiter verfahren werden. Da muss Gewissheit bestehen. Mit MS würdest Du als eingeschränkt einsatzfähig gelten - so etwas muss das Amt wissen.