Darf man als Heilpraktiker für Psychotherapie eine Dissoziative Identitätsstörung therapieren?

5 Antworten

Ja, das darf er. Die Frage ist allerdings, ob er es kann. Die Ausbildung eines Heilpraktikers für Psychotherapie ist gegenüber der eines Psychotherapeuten oder Psychiaters wirklich nur als Schmalspurausbildung zu bezeichnen, auch wenn die Betreffenden das nicht gerne hören.

Bei dissoziativen Identitätsstörungen ist nicht selten eine (vorübergehende) unterstützende Medikamentierung sinnvoll, welche nur von medizinischen Psychotherapeuten und Psychiatern vorgenommen werden darf.

Die Antworten bisher sind soweit richtig, er darf, aber er sollte nicht. Dissoziative Identitätsstörungen (früher "Multiple Persönlichkeitsstörung") gehören zu den anspruchsvollsten Herausforderungen für die psychotherapeutische Behandlung. Auch Psychologische Psychotherapeuten und Psychiater werden, wenn sie sich nicht gerade darauf spezialisiert haben, nur wenige Patienten mit dieser Störung in ihrem Berufsleben sehen - abgesehen davon, dass auch die Diagnose schwierig ist. Behandelt werden sollte ein solcher Patient also nur von darauf spezialisierten Traumatherapeuten (die Störung ist immer Folge schwerster früher Traumatisierungen) und sicherlich nicht von einem Heilpraktiker (Psychotherapie), der in diesem Bereich kaum Erfahrungen haben kann. Davon unabhängig ist die Behandlung auch langwierig und wäre bei einem Heilpraktiker kaum zu bezahlen, da die gesetzlichen Krankenkassen eine Behandlung dort nicht übernehmen.

Alles klar?

Ja. Er DARF. Es gibt grundsätzlich keine Beschränkungen bzgl. der psychischen Störungsbilder, da klare gesetzliche Regelungen fehlen. Allgemein heisst dies, dass alle psychischen Störungen außer organisch bedingten und psychotischen Störungsbildern behandelt werden dürfen. Bei Eigen- und/oder Fremdgefährdung sind die für alle im Gesundheitssystem geltenden Maßnahmen einzuleiten.

Die Dissoziative Identitätsstörung gehört, sofern eine wahnhafte Störung ausgeschlossen werden kann, also zum Behandlungsspektrum auch eines HP Psych.

Etwas ganz anderes ist es natürlich, ob er, auch wenn er es DARF, das übrehaupt behandeln KANN. Schließlich trägt der Behandler da eine große Verantwortung und ist hier bei Fehlern und Schädigungen ja auch voll haftbar, sowohl straf- wie auch v.a. zivilrechtlich.

Hier würde ich auch anzweifeln, dass eine differenzialdiagnostische Abklärung ohne Psychiater ausreichend erfolgen kann.

Auch die Behandlung als solche setzt ja eine hohe Behandlungskompetenz voraus, die, neben der notwendigen Weiterbildung, in der Regel nur über die mehrjährige Arbeit mit solchen Patienten unter enger Supervision und Arbeit im erfahrenen Team in Kliniken und / oder Institutsambulanzen erworben werden kann.

JaniXfX  01.01.2013, 23:08

Sehr schöne Antwort!

Grandi  02.01.2013, 10:04
@JaniXfX

Ja, das finde ich auch - mit einer kleinen Einschränkung: Von welchem Heilpraktiker für Psychotherapie wird hier gesprochen?

Bis 1999 gab es die Möglichkeit für fertig ausgebildete Psychotherapeuten eine sogen. "kleine" Heilpraktikerprüfung abzulegen, um überhaupt die Heilerlaubnis zu erhalten (diese hatten nämlich lediglich Ärzte und Heilpraktiker). Ein Psychotherapeut aus dieser Zeit, der seine Approbation nicht nachgehölt hat wird evtl. gut in der Lage sein dieses Störungsbild zu behandeln.

Sollte es sich jedoch um einen Heilpraktiker handeln, der nach 1999 diese Qualifikation erlangt hat wäre ich skeptisch. Denn seit dem gibt es für entsprechend ausgebildete Psychotherapeuten die Möglichkeit eine Approbation zu erhalten (unabhängig von der Kassenzulassung!). Diese gewährleistet die qualifizierte Ausbildung und Behandlungskompetenz.

MSPriv  02.01.2013, 16:14
@Grandi

Das hat damit nichts zu tun. Ob vor oder nach 1999 spielt da keine Rolle, da das Gesagte auch für approbierte Psychotherapeuten gilt.

Auch wenn manch ein Heilpraktiker für Psychotherapie das vielleicht nicht gerne hören will: NEIN!

Ich empfehle ganz dringend, bei jeglichen klinischen befunden also möglichen oder bereits diagnostizierten psychischen Störungen NICHT zu einem Heilpraktiker zu gehen. Sie sind zwar angewiesen in solchen Fällen auf Psychologen etc. zu verweisen, aber es gibt auch welche die aus falschem Ehrgeiz heraus selbst versuchen herumzutherapieren.

annaimpler 
Beitragsersteller
 01.01.2013, 20:13

Vielen Dank für Ihre Antwort! Ich gedenke schon seit längerem mich später einmal beruflich in diese Richtung zu orientieren. Es gibt ja so viele versch. Berufe und Tätigkeitsfelder in der Psychologie, daher vielen Dank für Ihre Antwort.;-)

LG

Natürlich nicht. Sie können es auch nicht. Diese Heilpraktiker haben gar keine Ausbildung sondern müssen nur einen Test bestehen.

Jule59  01.01.2013, 20:07

Das stimmt so nicht. Die Heilpraktiker für Psychotherapie sind zwar angewiesen, diese Störungsbilder an Psychologen oder Ärzte zu verweisen und bestenfalls in Kooperation tätig zu werden, zwingend vorgeschrieben ist es aber nicht.

annaimpler 
Beitragsersteller
 01.01.2013, 19:45

vielen Dank für die Antwort!