Psychotherapie- 2 jahres sperre

6 Antworten

Wenn sie akut gefährdet ist, wird das kein Problem sein.

Sie darf nur nicht die gleiche Therapieform nochmal machen. D.h. wenn sie vor einem Jahr eine tiefenpsychologisch fundierte Therapie gemacht hat, kann die jetzt ohne Sperre eine Verhaltenstherapie beginnen.

? das halt ich fuer humbug. nach der 10. sitzung muss man nur mal was einreichen, dass die behandlung laenger dauert. sag mal bezahlt die KK in D die therapiesitzungen gaenzlich? ich weiss das gar nicht. in OE ist das ein schoener batzen, freie plaetze mit kostenuebernahme sehr schwierig, zu lange wartezeiten. ich denke auch, sie sollte unbedingt weiter in behandlung sein.

Irma41  10.09.2011, 15:24

Ja, die KK bezahlt gaenzlich; solange es sich um Verhaltenstherapie oder Psychoanalyse-gestützte Therapien handelt.

user1197  10.09.2011, 15:30
@Irma41

...ich wusste das nicht, aber habs gedacht,find ich echt doof, wie das bei uns ist. ich bezahle fast 80 euro die stunde..... !???

Irma41  10.09.2011, 15:38
@user1197

das ist tatsächlich doof. zumal die psychischen erkrankungen zunehmen (oder einfach nur "öffentlicher" werden); auch wenn viel auf Deutschland geschimpft wird; aber unser Sozial/Gesundheitssystem ist immer noch eins der besten.

user1197  10.09.2011, 15:49
@Irma41

meine meinung. ich wuerde nie schimpfen :-)

Sofern der notwendige Bedarf besteht, zahlt auch die KK. Es gibt keine Sperrfristen die besagen das nach einer Therapie die Folgetherapie erst nach Zeit "X" sein darf.

Im Falle einer Ablehnung würde ich in jedem Fall Widerspruch einlegen.

Denn in der Regel erfolgt die Ablehnung durch einen Sachbearbeiter und nicht durch einen Fachmediziner.

Und ein Sachbearbeiter hat nicht die ausreichenden Kenntnisse um den medizinischen Teil beurteilen zu können. Selbst wen er schon Jahrzehnte diese Tätigkeit ausübt.

Ausserdem kann auch der medizinische Dienst nicht einfach pauschal ablehnen. Er muss nachweisen das keinerlei medizinischer Bedarf besteht.

Ich betreue mehrere Leute die Leistungen über 2, 3, 4 und mehr Jahre bekommen. Da die psychologische Unterstützung erforderlich ist.

Es gibt keine Sperre; zumindest nicht bei der gesetzlichen KK - wie die Privaten das handhaben, weiß ich nicht.

Gerade wenn deine Freundin schon mal Probleme hatte, wird man ihr eine erneute Therapie nicht versagen. Sie muss ggf. etwas Wartezeit (bis zu 6 Monaten) in Kauf nehmen; aber wenn es ganz dringend ist; muss sie zum HAusarzt oder zum Psychologischen NOtfalldienst.

Aber Sperre ist Quatsch.

lacrima93  10.09.2011, 15:25

Doch es stimmt, diese 2 Jahres Sperre gibt es!

Irma41  10.09.2011, 15:35
@lacrima93

Das ist mir aber neu. Meinem Wissen nach ist es so, dass man jederzeit nach einer Therapie (ob abgebrochen oder "erfolgreich" beendet) wieder eine neue beginnen kann. Ich arbeite in diesem Bereich.

kleinerStift22 
Beitragsersteller
 10.09.2011, 15:40
@Irma41

@Irma41 das wäre sehr beruhigend!

juliabernstein  10.09.2011, 18:03
@Irma41

Die Sperre gibt es auf jeden Fall - sie gilt für das zuletzt angewandte therapeutische Verfahren.

kleinerStift22 
Beitragsersteller
 10.09.2011, 20:02
@juliabernstein

naja das ist ja auch schon mal was, ich dachte schon es würde nichts gehen!

Dass es die Sperre gibt, ist korrekt. Es besteht aber während der Sperre bei akuten Fällen immer noch die Möglichkeit, sich in eine Psychiatrie bzw. Psychosomatische Klinik zu begeben. Wenn Deine Freundin suizidal ist, klingt das nach einem angebrachten Schritt.

Weiterhin ist es möglich, auch während der Sperrzeit ein anderes therapeutisches Verfahren anzustreben. Wenn z.B. die letzte Therapie eine Verhaltenstherapie war, kann Deine Freundin trotz Sperrfrist eine tiefenpsychologisch fundierte Therapie oder eine Psychoanalyse anstreben. Der entsprechende Therapeut stellt dann wieder einen Antrag bei der Krankenkasse. Innerhalb der Sperrfrist kann aber nicht das zuletzt durchgeführte Verfahren bei der Krankenkasse beantragt werden, im Beispiel also Verhaltenstherapie.