Darf mein Mann im Krankenschein Probe arbeiten?
Er kann/ darf seinen alten Beruf( auf Anraten seines Psychologen) nicht mehr ausüben (Burnout und Mobbing).Aufhebungsvertrag wird seitens des AG nicht akzeptiert. Nun könnte er eine neue Stelle bekommen. Darf er einen Tag quasi Probe arbeiten,im Sinne eines Praktikums? Gibt es da eventuell eine Gesetzeslücke? Er bekommt auch mittlerweile Krankengeld seitens der Krankenkasse, also wäre der AG ja auch nicht mehr involviert?
7 Antworten
Nein. Krankgeschrieben ist krankgeschrieben. Ich würde nichts riskieren. Bekommt der Arbeitgeber Wind davon, wäre es sehr zum Nachteil Deines Mannes.
Für die Stellensuche muss der Arbeitgeber einen freistellen. Das dürfte auch für die Krankschreibung gelten, wenn sie der Genesung nicht schadet. Ist ja nur ein Tag. Arbeitsgerichte haben kostenlose Beratungsstellen. Für diese Frage reicht sicher auch ein Anruf.
Ich kenne dich auch nicht und trotzdem gibt es dich.
Weder Arbeits- noch andere Gerichte machen Rechtsberatungen. Dafür sind Rechtsanwälte zuständig. Für Personen mit geringem Einkommen gibt es die öffentlichen Rechtsauskunfts- und Vergleichsstellen. Die Bezeichnung ist teilweise in den Bundesländern unterschiedlich. Dort gibt es kostenlose Rechtsberatungen.
Dass dein Mann wieder arbeitsfähig wird, liegt in seinem Interesse und selbstverständlich auch im Interesse der Gesellschaft. Bei der Krankenkasse sollte er sich erklären, die werden nichts dagegen haben. REchtlich ist es erlaubt, während einer Arbeitsunfähigkeit zu arbeiten. Man darf halt die Genesung nicht gefährden. Versichert ist man auch.
Da braucht man keine Gesetzeslücke.
Nein davon würde ich abraten. Unter Krankschreibung sollte er dort nicht Probe arbeiten. Wenn dann irgendetwas passiert und das rauskommt, kann es großen Ärger geben.
Ich glaub wenn er Krankgeschrieben ist, ist das schwer... weil man da nicht richtig Versichert ist usw...
Ich kenne kein Arbeitsgericht mit einer kostenlosen Beratungsstelle.