Krankenkasse will mich zwingen!
Ein Liebes Hallo an alle. Eine ganz wichtige Frage! Ich habe eben einen Anruf erhalten von meiner Krankenkasse. Kurz zur Vorgeschichte: Ich bin seid Mitte Mai Krank geschrieben, am 29.06.2012 habe ich OP gehabt an der Bandscheibe. Vom 20.07.2012 bis 17.08.2012 war ich zu einer REHA und seid dem wieder zu Hause. Ich bin noch bis 30.09.2012 krank geschrieben. So, jetzt zum Anruf: die Krankenkasse hat mir eben mitgeteilt das ich mich beim Arbeitsamt jetzt arbeitslos melden soll. Sie hat meinem Arzt auch schon mitgeteilt das er mich jetzt nicht mehr weiter krankschreiben darf. Aufgrund des MDK von der Kasse! Dieser hat nämlich ein Gutachten erstellt ( ohne mich einmal gesehen oder gehört zu haben ) und gesagt das ich ab dem 01.10.2012 eine leichte bis mittelschwere Tätigkeit ausüben kann. Ich darf laut Bericht von der REHA eine leichte bis mittelschwere Tätigkeit ausüben ohne Heben und Tragen von Lasten über 12kg, ohne länger andauernde Zwangshaltung und unter Vermeidung von Bücken, Hocken und Arbeiten in Vorneige des Oberkörpers. Jedoch ist in diesem Bericht kein Datum aufgeführt wann ich das machen kann! D.h. das dieser MDK sich selber ein Datum ausgedacht hat und den Rest aus dem REHA Bericht geschrieben hat. Darf Die Krankenkasse dem Arzt und mir verbieten mich länger krankschreiben zu lassen? LG.
11 Antworten
Die Krankenkasse kann dem Arzt nicht verbieten, Dich weiter krank zu schreiben. Der Arzt ist Freiberufler und dem zu Folge nicht an Weisungen der Kasse gebunden. Er muss seine Entscheidungen nach der medizinischen Situation und seinem Gewissen treffen. Da hat ihm die Kasse gar nichts zu sagen. Die Krankenkasse kann sich aber auf das Gutachten der MDK berufen und die Leistung verweigern. Wenn Du das nicht akzeptierst, wirst Du zum MDK geschickt (kann die Kasse und Du bist dazu verpflichtet, hin zu gehen). In dieser Untersuchung wird dann Dein Gesundheitszustand "begutachtet" und weitere Leistungen der Kasse von diesem Gutachten abhängig gemacht. Da der MDK ein "objektiver" Dienst der Kasse ist, kannst Du Dir an allen 10 Fingern abzählen, wie das ausgeht. Wenn Du damit nicht einverstanden bist, musst Du dagegen klagen. Diese Klageerhebung verpflichtet die Kasse aber nicht zur Zahlung von Krankengeld bis zum Prozessausgang.
"Objektiver" Dienst, das hast Du nett ausgedrückt. Der Leistungserbringer sollte nie der Prüfer sein. Leider ist das in unserem Land so. Ich war auch erstaunt, dass die Krankenkasse ihren eigenen med. Dienst hatte, die Kreisverwaltung auch, so hatte ich innerhalb einer Woche mal alle beide da - so geht der Staat mit unserem Geld um.
Als allererstes bei der Krankenkasse Wiederspruch gegen das Gutachten des med. Dienstes einlegen und gleichzeitig den Bericht anfordern (das steht Dir zu). Auf jeden Fall per Einschreiben schicken. Wenn der REHA-Bericht schreibt, dass Du wieder bedingt einsatzfähig bist, dann gilt das ab Datum des REHA-Berichtes. Der med. Dienst hat dann nach "Aktenlage" entschieden. Der Hausarzt muss alleine entscheiden, ob und wie Du wieder arbeitsfähig bist, schildere ihm, dass Du Dich noch nicht gut fühlst. Am besten gleich heute oder spätestens morgen.
Hast du einen Arzt, dem du vertrauen kannst? Ohne diesen wirst du nichts dagegen tun können, dein Arzt muss dir Bescheinigen das du noch Arbeitsunfähig bist,damit legst du gegen das Schreiben der Krankenkasse deinen Wiederspruch ein, bitte sofort. Trotzdem würde ich mich beim Arbeitsamt melden um nach zu fragen, wer während der Zeit in dem der Wiederspruch bearbeitet wird (das dauert) für dich zahlt, muss die Krankenkasse später zahlen, wird das mit den Leistungen die du bezogen hast verrechnet. Wünsche dir alles Gute
Wäre ich du würde ich zu einem anwalt gehen. meines wissens darf die krankenkasse nichts von dir abverlangen. geh zu einem anwalt und frag mal nach
Leider ja. Die wollen damit Ihre Kosten senken und dann würdest du ja Leistungen vom AA bekommen. Unbedingt morgen gleich zum Jobcenter gehen und melden! Einspruch kannst du immer noch einlegen - wirst aber wenig Erfolg haben. Aber zum Amt musst du sofort!