Darf mich die Arbeitsagentur von der Krankenversicherung abmelden?
Hallo zusammen,
eine gute Bekannte von mir hat ein ziemliches Problem: Sie ist seit einer Woche krank, kann aber nicht zum Arzt gehen, da sie keine Krankenversucherung hat.
Auf Nachfrage schrieb sie mir, dass die Arbeitsagentur sie bei der Krankenversicherung abgemeldet hat.
Meine Frage: Dürfen sie das? Ist so etwas rechtens und was kann man dagegen tun?
Viele Grüße
Moritz
7 Antworten
Nur wer Leistungen von der BA oder dem Jobcenter bezieht, ist auch über diese krankenversichert.
Bezieht sie keine Leistungen, muss sie ihre Krankenversicherungsbeiträge selbst bezahlen.
Hallo,
bezieht sie tatsächlich noch Leistungen von der Agentur für Arbeit?
Oder wurde das Arbeitslosengeld eingestellt? Begründung dafür?
Wenn Leute Geldprobleme haben, kommt es häufig zu vielen unterschiedlichen Problemen. Oft erzählen sie dann im Umfeld bei Fragen zu den Hintergründen nicht die Wahrheit.
Wenn man möchte, kann man anbieten den Papierkram zu ordnen. Oft ergeben sich dann sehr böse Überraschungen.
Gruß
RHW
Warum soll sie keine Krankenversicherung haben, wenn sie anscheinend Leistungen von der Agentur erhält?
Nein und das wurde ihr mir 100%-iger Sicherheit so auch nicht gesagt.
Sie kriegt, aus welchen Gründen auch immer, kein ALG I oder II mehr? Dann ist sie automatisch freiwilliges Mitglied ihrer Krankenkasse geworden und muss aus eigener Tasche den Beitrag zahlen. Wenn sie mit 2 oder mehr Monatsbeiträgen in Rückstand ist, hat sie nur noch eingeschränkten Versicherungsschutz für Notfälle und Schmerzbehandlungen.
Sie soll ihre Krankenkasse anrufen und ihren Status klären. Wenn sie ne Ratenzahlung vereinbart hat, besteht wieder voller Versicherungsschutz.
Und dann mal mit der Agentur für Arbeit (oder doch Jobcenter?) sprechen und klären warum sie keine Leistungen bekommt.
Wenn die Leistung endet oder aus anderen Gründen versagt wird (z.B. mangelnde Mitwirkung), teilt die Bundesagentur für Arbeit dies der Krankenkasse in From einer Abmeldung mit. Das bedeutet, die Person ist nicht mehr über die BA pflichtversichert.
Es bedeutet aber nicht, dass die Mitgliedschaft in der Krankenkasse beendet ist. Man ist per Gesetz auf jeden Fall versichert, in dem Fall freiwillig versichert nach § 188 SGB V.
Sie hat also eine Krankenversicherung, muss ihre Beiträge aber selbst zahlen - mindestens ca. 190 € monatlich.
Mit der BA ist zu klären, warum eine Abmeldung erfolgte und ob dies rechtens ist.
Zum Arzt kann sie auf jeden Fall gehen, doch sie muss die Weiterversicherung mit der Krankenkasse klären. Meldet sie sich dort nicht, kommt sie automatisch in die Höchsteinstufung mit über 800 € monatlich.
Kann sie den Beitrag nicht zahlen, ruht ihr Leistungsanspruch nach § 16 SGB V und sie ist nur noch für Notfallversorgungen versichert.