Sozialversicherung, Krankenversicherung: Gehalt / Stundenzahl?

2 Antworten

Eine versicherungspflichtige Beschäftigung hast du, wenn dein Einkommen 450 € übersteigt.

Aber Achtung! Du schreibst, du wärst noch freiberuflich tätig. In dem Fall muss geprüft werden, ob du hauptberuflich beschäftigt oder selbständig bist. Das Kriterium dafür ist, welche der beiden Tätigkeiten zeitlich überwiegt. Deshalb musst du mindestens 20 Stunden arbeiten, damit klar ist, dass du hauptberuflich beschäftigt bist. Dann tritt die freiberufliche Benentätigkeit in den Hintergrund und bleibt beitragsfrei.

Arbeitest du weniger als 20 Std., kann man davon ausgehen, dass die Beschäftigung in den Hintergrund tritt und du als Freiberuflerin freiwillig versichert werden musst. Die Beitragseinstufung richtet sich dann nach deinem Gesamteinkommen und du bekommst keinen Zuschuss vom Arbeitgeber.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sobald du mehr als 450 € verdienst, bist du pflichtversichert.

23Jenny23 
Beitragsersteller
 14.11.2019, 17:41

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Ich hatte vor kurzem bei meiner Krankenversicherung angerufen und dort hieß es, ich dürfte nicht unter 20 Stunden kommen, weil man meine Tätigkeit als Angestellte dann nicht mehr meine Haupttätigkeit wäre und daraus hätte ich Nachteile. Ist da was dran?

DerHans  14.11.2019, 17:46
@23Jenny23

Das ist natürlich etwas anderes. Wenn du selbständig bist, gilt das ÜBERWIEGENDE Einkommen um deinen Status zu bestimmen.

Ist das aus der selbständigen Tätigkeit, bist du freiwillig versichert, und das GESAMTE Einkommen ist die Grundlage. des Beitrages.

okieh56  14.11.2019, 17:58
@23Jenny23

Die KK hat recht - siehe meine Antwort!

okieh56  14.11.2019, 17:59
@DerHans

Nicht das Einkommen ist entscheidend für die versicherungsrechtliche Beurteilung, sondern der zeitliche Aufwand!