Dauerschaden Knie/Knorpel
Bitte nur Antworten wenn Erfahrung oder Ahnung:
Ich hatte im Juli 2010 einen Sportunfall, bei dem das Knie in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die Patella wurde luxiert und ein kleiner Teil des Knorpels wurde entfernt, da die Stückchen einfach zu klein waren um sie wieder zusammen zu setzen. Jetzt habe ich 2 Stifte im restlichen Knorpel, die den Knorpel zusammenwachsen lassen sollen. Die Ärzte sagen nach 2 Jahren sollte der Knorpel größten Teils wieder funktionsfähig sein, jedoch bleibt immer ein Restrisiko und ein fehlender Teil des Knorpels. Jetzt versuchen wir Invaliditätsrente zu beantragen. Die Versicherung will uns mit 2500€ abspeisen, bevor sie ein Gutachten in Zusammenarbeit mit meinen Ärzten erstellen. Jedoch ist der Dauerschaden nicht mit einberechnent. Der Knorpelschaden liegt jetzt noch zwischen 3 und 4. Kann man den Invaliditätsgrad für diese Verletzung berechen?
Vielen Dank im voraus.
3 Antworten
Invaliditätsrente gibt es nicht mehr.
Es gibt eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Dafür wird aber ein Knieschaden nicht ausreichen.
In den Versicherungsbedingungen steht wann man eine dauernde Invalidität (IV) anmelden kann/sollte. In den mir bislang bekannten Bedingungen steht, dass man dauernde innerhalb von 15 Monaten anmelden muss. Dazu zwei Regeln: In dieser Zeit muss man einen Dauerschaden nur dem Grunde nach anmelden. Ich muss also nur sagen, dass ich dauernde IV geltend machen will/werde. Dann kommt der Zeitpunkt wann ich der Überzeugung bin, dass sich die Höhe meiner IV bestimmen lässt. Dafür habe ich aber wieder Zeit. Unter gar keinen Umständen bereits heute vom VR mit einer Einmalzahlung abspeisen lassen, weil dann später, wenn alles verheilt ist und unfallbedingt heute noch nicht erkennbare Unfallfolgen eingetreten sind, der Fall nicht mehr aufgerollt werden kann. Abfindungserklärung ist das Ende aller Bemühungen, auch kein Gericht kann dann noch helfen. Die Formulierungen in den Abfindungserklärungen der VR sind absolut eindeutig. VR haben immer das Bestreben einen Fall so schnell als möglich zu schließen, dann ist für sie der Fall gegessen und der VN hat das Nachsehen.
das kann erst am Ende der Therapie bestimmt werden