Dürfen Eltern ihrem Kind gegen ärztlichen Rat eine notwendige medizinische Behandlung verweigern?
Fallbeispiel: Die Eltern eines Kindes sind streng gläubig. Das Kind hat einen Gehirntumor. Die Eltern möchten nicht, dass die Ärzte medizinische eingreifen und den Tumor entfernen, weil sie daran glauben, dass Gott diejenigen zu sich holt, die er zu sich holen will und wenn er das noch nicht tun möchte dann wird der Junge auch nicht sterben. Die Eltern beten und halten daran fest. Jetzt meine Frage : ist das nicht zumindest in Deutschland verboten? Also Körperverletzung von den Eltern ausgehend am eigenen Kind, in dem sie die Behandlung verweigern. Oder ist es auch hier das 'Recht' der Eltern den Eingriff zu verweigern? Ich denke mal zB in Amerika ( Glaube hat viel wichtigere und größere Rolle+ Größere Freiheit des Glaubens wie Duldung von Sekten+ Eltern mehr Einfluss/ Macht auf die Erziehung ihres Kindes zum Beispiel: dürfen Kind zu Hause unterrichten) sieht es schlecht aus für das Kind. Dort geht es wahrscheinlich eher als Körperverletzung der Ärzte wenn sie gegen den Willen der Eltern das Kind behandeln. Jetzt noch meine letzte Frage: Was haltet ihr davon? Findet ihr man muss die Entscheidung der Eltern tolerieren und akzeptieren und dass sich dann nicht einmischen weder als Arzt noch als Außenstehender oder findet ihr es absolut verwerflich und grauenvoll wenn Eltern diese Entscheidung fällen ihrem Kind (medizinisch) nicht zu helfen, und es muss auf jeden Fall eingegriffen werden zum Wohle des Kindes?
13 Antworten
Ich habe jetzt nur die ersten zwei Sätze gelesen. Dieser Fall wäre gegen das Kindeswohl, das Jugendamt würde eingeschaltet werden, und das Kind würde operiert werden. Dann hängt es auch von dem Alter des Kindes ab. Ab einem bestimmten Alter darf das Kind natürlich selbst entscheiden ob es operiert werden möchte. Ich weiß aber nicht ab welchem Alter. Vielleicht ab 7 wenn man teilweise geschäftsfähig wird - falls das mit 7 Jahren der Fall ist (ich weiß sowas nicht auswendig) Man hat natürlich immer auch ein Wörtchen mitzureden wenn es um Operationen am eigenen Körper geht. Zwangs-Op's das wäre ja schlimm.
Das ist leider sehr schwierig. Auf der einen Seite haben wir die Rechte der Eltern und auf der anderen die Pflichten der Ärzte.
Ein Arzt darf niemanden sterben lassen, sofern es in seiner Macht liegt es zu verhindern. Er darf aber nicht gegen die bewusste Weigerung eines Patienten verstoßen, der eine bestimmte Behandlung ablehnt.
Die Eltern können klagen, wenn der Arzt sich darüber hinwegsetzt, und der Arzt bzw. das Krankenhaus kann klagen und die Behandlung einfordern.
Wenn jemand das für sich selbst entscheidet, dann ist das einfacher. Aber als Eltern entscheidet man über das Leben eines anderen. Je nach Alter des Kindes mag das Sinn machen, da ein Kind die Tragweite nicht beurteilen kann. Aus diesem Grund würde ich die Entscheidung aber einem Experten überlassen.
Meine Lösung wäre daher aus Sicht des Arztes: Einen weiteren Experten hinzuziehen, der eine eigene Diagnose stellt und eine Behandlungsempfehlung ausspricht. Deckt sich beides, müsste ein Gericht für den Arzt entscheiden.
Die Zeugen Jehovas verweigern ja Bluttransfusionen, auch ihren Kindern.
Wenn eine Transfusion wirklich nötig ist, wird den Eltern für die Zeit der Operation das Sorgerecht entzogen, weil die Verweigerung eine Gefährdung des Kindes ist, die Transfusion wird gemacht, und dann wird das Sorgerecht wieder zurück gegeben...
Ich nehme an, das kann man für andere Behandlungen auch machen...
Die "christliche Wissenschaft" (das ist eine Sekte) ist strikt gegen jeden Arztbesuch, und da leiden kranke Kinder sehr. Ich weiss nicht, was gemacht wird, um diese Kinder zu schützen, die nie zum Arzt gebracht werden...
Spannende Frage!
Ich weiß nicht, inwieweit meine Antwort hier weiterhilft, aber ich habe mal in einem Roman von einem solchen Fall gelesen. Es ist der Roman "Kindeswohl" von Ian McEwan der für gewöhnlich extrem gut recherchiert. In diesem Fall klagt eine Klinik gegen die Eltern. Das ganze spielt natürlich im englischen Rechtssystem und ich bin mir nicht sicher, wie vergleichbar hier die britische und die deutsche Rechtssprechung ist. In dem Roman entscheidet, wenn ich mich recht entsinne, die Richterin zugunsten der Klinik also gegen den Wunsch der Eltern (die auch aus religiösen Gründen einen Eingriff ablehnen). Zumindest in England scheint es also Fälle zu geben, in denen das Gericht gegen einen solchen Wunsch der Eltern entscheiden kann. Mehr Infos findest du hier: http://www.rechtsfragen-jugendarbeit.de/kindeswohlgefaehrdung-ueberblick.htm
Eine etwas anders gelagerte Frage, ist die Frage nach der Ethik einer solchen Entscheidung. In meinen Augen lässt sich das kaum allgemein beantworten. Es macht z.B. schon einen Unterschied, ob wir über ein Kleinkind reden oder über einen Menschen, der nahe an der Volljährigkeit steht und selbst eine klare Meinung zu der Frage hat, ob er sich operieren lassen möchte oder nicht.
Lange Rede, kurzer Sinn: Ich denke, da ist eine Fall zu Fall Beurteilung notwendig. In manchen Fällen könnte es gerechtfertigt sein; in anderen dagegen nicht. Viel hängt in meinen Augen auch davon ab, wie das konkrete Argument lautet, auf Grund dessen man keine Operation vornehmen lassen will. MMn. dürften sich viele solche Argumente als relativ haltlos entpuppen.
Gruß
Im Prinzip dürfen die Eltern das. Wenn allerdings Lebensgefahr für ein Kind besteht, kann die Behandlung erzwungen werden. Meist wird in einer solchen Situation den Eltern aber das Kind weggenommen.
Spätestens aber, wenn ein Kind wegen der Behandlungsverweigerung der Eltern stirbt, gehen die aber ins Gefängnis.
Das ist dann wohl eine Sache des Gerichts dem auf den Grund zu gehen. Behandlungsverweigerung ist aber zumindes Totschlag. Ein Kind hat nun einmal keine vollen Verfügungsrechte, auch nicht über sich selbst.
Olivia Pilhar ist ja ein Musterbeispiel, wie Eltern einem Verbrecher auf den Leim gehen, aber das Kind durch eine schulmedizinische Behandlung doch geheilt wird.
Und wie wollen die Ankläger beweisen, daß das Kind noch leben würde wenn es behandelt worden wäre bzw. daß es wegen der Behandlungsverweigerung gestorben ist? Ich meine, das Kind war doch todkrank, oder?
Ich finde es schon merkwürdig, daß man hinterher die Eltern für etwas verantwortlich machen möchte, daß niemand mit Sicherheit verhindern hätte können.
Machst Du dann auch die Eltern dafür verantwortlich, wenn ein Kind trotz der Behandlung stirbt? Oder sind dann die Ärzte die Bösewichter und sollen in den Knast?
Und was machst, wenn ein Kind eine Behandlung nicht will und sich nach erzwungener Behandlung umbringt?
Kommt dann die Kinderleiche vor Gericht?
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