Ein Medikament verschrieben bekommen, das zwar in Deutschland zugelassen ist, vom Hersteller aber wieder vom deutschen Markt genommen wurde?
Bitte nur antworten, wer es weiß. Ein Medikament, das in Deutschland zugelassen ist, schon auf dem deutschen Markt war, aber vom Hersteller vom deutschen Markt genommen wurde und in einigen anderen EU-Ländern verfügbar ist, möchte ich verschrieben bekommen.
Die Krankenkasse sagt, dies könne sie nicht entscheiden, der Arzt stehe in der Verantwortung, derüber zu entscheiden. Laut einer mündlichen Auskunft solle auf dem Rezept vermerkt sein: "Import medizinisch indiziert". Mehrkosten wie z.B. Transport kämen auf den Patienten nicht zu.
Ist das alles? Oder gibt es noch was anderes zu bedenken?
Bitte wie gesagt nur antworten, wenn du den Sachverhalt kennst und schon mal mit so einem Fall zu tun hattest bzw. selber ein Medikament verschrieben bekommen hast, das nur im Ausland verfügbar ist
2 Antworten
Was soll's denn sein? Agyrax®? Fycompa®? Egal...
Der Import ist unter diesen Umständen prinzipiell möglich.
- Für das betreffende Anwendungsgebiet ist kein hinsichtlich Wirkstoff und Wirkstärke vergleichbares Fertigarzneimittel in Deutschland verfügbar
- Unteschiede der Pharmakokinetik (Freisetzung des Wirkstoffs etc.) sind eine mögliche Argumentation
- Das gewünschte Arzneimittel ist im Herkunftsland rechtmäßig im Verkehr
Mehrkosten wie z.B. Transport kämen auf den Patienten nicht zu.
Ja, die Kassen treffen oftmals solche Aussagen. Solange die Kostenübernahme nicht zweifelsfrei und schwarz auf weiß geklärt ist, wird der Vorgang inkl. sämtlicher Kosten von der importierenden Apotheke wie ein Privatrezept behandelt.
selber ein Medikament verschrieben bekommen hast, das nur im Ausland verfügbar ist
Sorry, nein. Aber ich war schon an der ein oder anderen Importbearbeitung beteiligt.
Siehe auch: AMG §73.
Die Studienlage dazu kenne ich nicht. Ich denke, rein rechtlich betrachtet dürfte der Import möglich sein. Weiterhin sind wir dann wieder da, wo du angefangen hast:
- Prüfung der Indikation, Nutzen-Risiko-Abwägung etc. obligen dem Arzt.
- Für Kostenübernahmen lege ich da nie die Hand in's Feuer.
LG
Ich brauche das Antidiabetikum Ozempic (Semaglutid). Nach aktueller Datenlage der beste GLP-Rezeptor-Agonist, und dem einzigen ähnlich wirkenden Mittel auf dem deutschen Markt, dem Liraglutid (Victoza) hoch überlegen, sowohl in der Potenz, den Hba1c-Wert hinreichend zu senken, als auch in der vorbeugenden Wirkung gegen weitere tödliche und nichttödliche Schlaganfälle, wenn der Patient bereits einen Schlaganfall hatte,was bei mir der Fall ist. Zudem auch hoch überlegen bei der Gewichtsabnahme, die bei mir ebenfalls dringend erforderlich ist. Ozempic muss zudem nur einmal wöchentlich gespritzt werden statt täglich, und ich habe gelegentlich Schmerzen und leichte Wunden an den Einstichstellen
Du schreibst, du "möchtest" es verschrieben bekommen.
Die Frage ist, wie dein behandelnder Arzt das sieht. Sieht er eine med. Notwendigkeit der Verordnung oder handelt es sich um eine Wunschleistung seitens des Patienten?
Stehen Alternativen zur Verfügung, die unter Umständen auch eine Kassenleistung darstellen?
Grundsätzlich kann der Arzt ein Arzneimittel verordnen, wenn der Patient nach ärztlicher Ansicht ein Arzneimittel benötigt.
Das Arzneimittel kann, wenn es zugelassen und verordnungsfähig ist, zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung auf ein Kassenrezept (Muster 16) verordnet werden. Dabei ist vom Arzt grundsätzlich auch das Wirtschaftlichkeitsgebot (§12 Arzneimittelrichtlinien) zu beachten. Nicht jede Erkrankung bedarf grundsätzlich der Verordnung von Arzneimitteln.
Das gehört im Vorfeld erst einmal geklärt.
Die Krankenkasse hat sich in die Verordnung der Arzneimittel grundsätzlich erst einmal nicht einzumischen, da die Regeln der Arzneimittelverordnung gesetzlich klar definiert sind (z. B. §31 SGB V, §34 SGB V nebst entsprechenden Rundschreiben, Arzneimittelrichlinien).
Die Entscheidung, welches Medikament verordnet wird, trifft grundsätzlich der Arzt im Rahmen seiner Therapiefreiheit.
Therapiefreiheit bezeichnet einen Grundsatz in der medizinischen Behandlung, nach dem einem Arzt aufgrund seiner fachlichen Kompetenz grundsätzlich die freie Wahl der Behandlungsmethode zusteht, die er dem Patienten vorschlagen will. Dazu zählt auch die Auswahl, welches Medikament verordnet wird. Die Entscheidung trifft also der Arzt und nicht der Patient und auch nicht die Kasse. Soviel erst mal zu den Grundsätzen.
Ich kann mich vor vielen Jahren an einen Patienten erinnern, der aufgrund einer chronischen Bleivergiftung ein Medikament benötigt hat, das in Deutschland zu diesem Zeitpunkt nicht verfügbar war. Eine Alternative stand damals nicht zur Verfügung, eine Behandlung war aber unumgänglich und zwingend erforderlich. Das Medikament konnte über eine internationale Apotheke beschafft werden. Die Kostenübernahme wurde damals von der zuständigen Krankenkasse geprüft und bestätigt.
Das heißt aber nicht, dass das bei Dir genauso sein muss.