falle ich unter die Härtefallregelung bei Zahnersatz?
Hallo liebes Forum! Nach einigen hin und her lesen habe ich mal eine Frage. Mein Zahnarzt meint ich benötige dringend eine Brücke ( 3 Zähne) Ich bin gering Verdiener ( 1000 Brutto) 788 ( netto) und bekomme vom ALG II noch einen Zuschuss in höhe von 225 Euro. Also habe ich ein Nettoeinkommen von 1010 Euro. Bin alleinstehend und würde gerne wissen ob ich unter die Härtefallregelung falle. Im www gibt es so viele verschiedene Antworten! Viele Grüße janina
2 Antworten
Hallo ---Dann lasse vom ZA einen Heil-und Kostenplan ausfüllen,
den schickst Du mit Angaben und Kopien Deiner KK.
Kannst auch telefonisch bei der KK anrufen --um zu erkunden,
welche Angaben die von Dir brauchen
Dein ZA kann Dich da auch nochmal beraten, der kennt sich damit
sicher aus.
Da wir dann berechnet , ob Du von den Kosten freigestellt wirst,
oder welchen Anteil Du selber tragen musst.
Nach Deinen Angaben müsste bei Dir die Härtefallregelung greifen.
Viel Erfolg VG pw(-:
Im Prinzip wie peterwuschel sagt. Heil-u. Kostenplan vom Zahnarzt. Mit Bonusheft, Einkommensnachweis und Alg II-Unterlagen persönlich (das ist das Beste!) zur Kasse gehen. Dort wird meist sofort das Ergebnis abgeklärt. Danach steht fest, was Du ohne Zuzahlung erhälst. Dann wieder zum Zahnarzt und die endgültige Lösung festlegen. Vielleicht mit geringer Zuzahlung, damit es auch gut aussieht. Das ist der Kasse nämlich wurscht. Fertig. Viel Glück.