Psychotherapie Härtefallregelung
Ich bin ambulant in Psychotherapie, Verhaltenstherapie um es genau zu sagen. Nun werde ich nur noch eine Verlängerung von 20 Stunden bekommen und danach wäre erstmal Schluss und ich würde eine 2 Jährige Therapiesperre bekommen. Doch meine Therapeutin hat gesagt, es gibt eine Härtefallregelung. Doch wie das genau funktionieren würde und wie die Kriterien aussehen, wusste sie auch noch nicht.
Nun wollte ich mal fragen, ob jemand damit Erfahrung hat und mir vielleicht erzählen könnte, wie es ablaufen könnte oder ab wann man ein Härtefall ist.
Danke schonmal :)
3 Antworten
Die Antwort von MSPriv ist soweit richtig, die von Prämiensammler definitiv falsch, die Krankenkasse entscheidet da garnichts, sondern richtet sich nach dem Gutacher.
Härtefallregelung: Es ist theoretisch möglich, auch über 80 Stunden hinaus - bei Dir dann wohl der Fall - weitere Stunden zu bekommen, wenn dies vom Therapeuten entsprechend begründet werden kann. Faktisch ist das aber sehr schwierig, weil die Gutachter dazu in der Regel Nein sagen.
Zur Überbrückung der 2-Jahresfrist (innerhalb derer eine neue Therapie nur mit Gutachter begonnen werden kann) ist auch die Abrechnung über die Ziffer 23220 möglich, allerdings nur dreimal im Quartal und bei für den Therapeuten schlechterer Bezahlung, weshalb das nicht alle machen.
Für einen Therapeuten- und oder Methodenwechsel gilt ansonsten das von MSPriv Gesagte
Gute Antworten sind - wie ich finde - schon gegeben worden. Zwei kleine Nachträge zum Verfahren der Krankenkassengenehmigung für Psychotherapien: 1. In anderen Ländern wird die Psychotherapiebezahlung durch die Krankenkassen entweder gar nicht gemacht oder sehr viel kleinlicher - allerdings ist hierzulande die Bezahlung auch begrenzt (durch den Gutachter, der den Antrag plausibel finden muss). 2. Für die Beurteilung des Gutachters kann man sich zwei Grenzen (in der Art von Straßengräben) vorstellen. Linker Straßengraben: es muss sich überhaupt um eine krankheitswertige Störung handeln; diese Bedingung wird bei fast allen Patienten/Therapieanträgen erfüllt. Der rechte Straßengraben ist schwieriger zu erfüllen. Es muss dem Gutachter einleuchten, dass - nach etlichen Klinikaufenthalten und Psychotherapiesitzungen - durch die nun beantragte Psychotherapie ein Erfolg bzw. eine deutliche Besserung wahrscheinlich ist. Und dies zu begründen ist gar nicht einfach. Wie schon in einer Antwort gesagt worden ist: nicht jeder profitiert von Psychotherapie. Wovon sonst? Keine Ahnung. Vielleicht ist ja (derzeit) nicht jede psychische Krankheit heilbar.
ob du ein härtefall bist, entscheidet die krankenkasse, weil die es auch bezahlt.
das wird die KK nach aktenlage entscheiden.
Also müsste ich dann zu einem Gutachter? Hast du mehr Erfahrung damit? Wie das abläuft und wie die Chancen stehen, etc.?