Zahlt die AOK bei Zahnkronen 75% statt 60% der Kosten bei Sozial Benachteiligen?
Das habe ich gefunden:
Bonusheft: höherer Festzuschuss durch Vorsorge
Wer regelmäßig zur Vorsorge geht, bekommt einen Bonus auf den Festzuschuss und kann so sparen.
Die Festzuschüsse für Zahnersatz betragen 60 Prozent. Patienten mit lückenlos geführtem Bonusheft können noch weitere Zuschüsse erhalten: Waren gesetzlich Versicherte jedes Jahr beim Zahnarzt und haben dies im Bonusheft dokumentiert, steigen ihre Zuschüsse noch weiter – für fünf Jahre auf 70 Prozent und für zehn Jahre sogar auf 75 Prozent.
Kinder und Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr müssen mindestens zweimal jährlich (einmal pro Kalenderhalbjahr) zur Vorsorge, um vom Bonus zu profitieren. Anspruch auf zwei Vorsorgeuntersuchungen pro Jahr besteht schon ab dem sechsten Geburtstag.
Als Nachweis dient das Bonusheft.
Höherer Festzuschuss für sozial Benachteiligte
Für Versicherte, die ein geringes Einkommen haben, zahlt die AOK den maximalen Festzuschuss, wenn die monatlichen (Familien-)Bruttoeinnahmen eine bestimmte Grenze nicht übersteigen. Für das Jahr 2021 gilt:
Für Alleinstehende: 1.316,00 Euro
Mit einem Angehörigen 1.809,50 Euro
Für jeden weiteren Angehörigen: 329,00 Euro
Wir helfen Ihnen gerne dabei, die anzurechnenden Beträge zu ermitteln. Den maximalen Festzuschuss erhalten Sie auch, wenn Sie Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bekommen. Liegt Ihr Einkommen nur geringfügig über der angegebenen Grenze, können wir ebenfalls einen höheren Festzuschuss leisten. Kontaktieren Sie in einem solchen Fall Ihre AOK vor Ort und lassen Sie sich über die Kostenbeteiligung beraten.
ist mit maximaler Zuschuss 75% gemeint?
3 Antworten
Wenn Du ALG 2 beziehst, sollte bei Dir die sog. Härtefallregelung zur Anwendung kommen - d.b. daß die Krankenkasse den sog. Doppelten Festzuschuß zahlt.
Hiermit ist die Standard-Regelversorgung gemeint, zu der man ohne Anwendung der Härtefallregelung noch zuzahlen müßte.
Alles, was über diese Regelversorgung hinausgeht, mußt Du privat zuzahlen, und ich an Deiner Stelle würde zuvor mit dem behandelnden Zahnarzt besprechen, wieviel Du privat zuzahlen mußt.
er hat gesagt pro Teilkeramikkrone ca. 300€
aber ich glaub er wusste nicht dass ich arbeitslos bin
Schwierig zu sagen, normalerweise gibt es denvollen Zuschuss, also 100 Prozent, das ist wohl mit Maximal gemeint. 75 gibt es bei gut geführten Vorsorgeheft für normalverdiener.
Der volke Festzuschuss heisst aber nicht, dass du alles bezahlt kriegst. Selbst für Szsndartversorgung reicht der volle Festbetrag nicht aus.
Du kriegst den vollen Festbetrag, was es mehr kostet, ist deine Sache
also ich bin arbeitslos. Der Eigenanteil bei Teilkeramikkrone liegt normalerweise bei 300€
da ich arbeitslos bekokme ich den maximalen Zuschuss
das heißt ich muss nichts zahlen oder? oder zu wenig zahlen? (unter 100€?)
Hallo,
wenn man Arbeitslosengeld II vom Jobcenter bekommt, zahlt die Krankenkasse 100% der Kosten für die Standardversorgung (wenn man sich auch für ein Standardmetall entscheidet).
Am besten vom Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan ausstellen lassen und diesen bei der Krankenkasse einreichen. Dann die Bewilligung genau durchlesen und im Zweifelsfall bei der Krankenkasse nachfragen.
Wenn die Teilkeramikkrone nicht die Standardversorgung ist, zahlt die Krankenkasse das Doppelte des Zuschusses, den man ohne regelmäßige Zahnarztbesuche bekäme.
Gruß
RHW
Wenn Du im ALG 2 - Bezug bist, giltst Du automatisch als Härtefall. Eine gesonderte Antragserfordernis wäre mir nicht bekannt.
also soll ich zur Zahnarztpraxis und sagen dass ich eine Krone machen lassen will? (eigentlich brauche ich 3 Kronen)
Aber sind Sie sicher dass die Krankenkasse dann die meiste Kosten übernimmt?
Du solltest mit dem Zahnarzt die gesamte Situation besprechen. Den Rest machen dann Zahnarzt und Krankenkasse ...
Hallo Solution,
den Härtefall muss man nicht beantragen. Ein Hinweis auf das Alg II beim Einreichen des "Heil- und Kostenplans" (=Kostenvoranschlag) kann aber nicht schaden. Wenn der Zahnarzt den Plan direkt an die Krankenkasse schickt (kommt häufig vor), kann auch der Zahnarzt den Hinweis machen.
Wenn man den bewilligten Plan von der Krankenkasse bekommt, genau durchlesen , was bewilligt wurde. Im Zweifelsfall Krankenkasse und Zahnarzt befragen! Bevor man etwas unterschreibt, genau durchlesen und ggf. um Bedenkzeit bitten.Man kann auch von der Arztpraxis aus die Krankenkasse anrufen.
muss ich dann ein Härtefall beantragen?