Feuerwehrkosten von Krankenkasse zu übernehmen?
Hallo Zusammen,
Ich fass mich kurz. Waren in der Notaufnahme im Krankenhaus weil der Ehering nichtmehr vom Finger herunter ging und der Finger schmerzte und anschwoll.
Die Notaufnahme wusste sich nichtmehr zu helfen, da Sie mit allen verfügbaren Mitteln den Ring nicht herunter bekamen. Somit rief man die Feuerwehr an welche den Ring mithilfe einer Flex entfernte.
Nun will die Krankenkasse den Feuerwehreinsatz aber nicht bezahlen. Gibt es irgendwelche rechtlichen Grundlagen, dass die Krankenkasse die Kosten übernehmen muss?
Vielen Dank im voraus.
Grüße
3 Antworten
Das Problem ist das es rechtlich nicht wirklich klar ist ob es sich, beim Einsatz der Feuerwehr, um einen Rettungseinsatz oder eine Technische Hilfeleistung handelt.
Bei einem Rettungseinsatz wäre die Krankenkasse wohl in der Pflicht, bei einer THL ist es möglich das der Betroffene kostenpflichtig wird.
Ich würde zunächst klären ob eventuell die Haftpflicht die Kosten übernimmt. Ist das nicht der Fall so bleibt wohl nur der Weg über einen Anwalt.
Da SGB V hat doch mit der Feuerwehr gar nix zu tun. In dem Paragraphen steht ja nur "Rettungsdienst" und es geht um den Transport von Notfallpatienzen. Die Feuerwehr kommt da nicht drin vor.
Wer einen Rettungseinsatz der Feuerwehr bezahlt, müsste im Landesfeuerwehrgesetz stehen.
Ein Rettungseinsatz wird doch soweit ich weiß, vom Staat übernommen. Nicht von der Krankenkasse. Oder?
Mit "Rettungseinsatz" wird meist der Einsatz des Rettungsdienstes gemeint, also der medizinische Rettungseinsatz.
Bei der Feuerwehr ist es meist so, dass Technische Hilfeleistungen kostenlos sind (bzw. zu Lasten der Allgemeinheit gehen), wenn es darum geht, Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen zu retten oder körperlichen Schaden von ihnen abzuwenden. Hier müsste im Zweifel also geklärt werden, ob diese "Dienstleistung" der Feuerwehr auch durch ein gewerbliches Unternehmen (z.B. Juwelier, Goldschmied) hätte erfüllt werden können, ohne dass sich der Gesundheitszustand des Patienten durch den Zeitverlust negativ verändert hätte.
Mit "Rettungseinsatz" wird meist der Einsatz des Rettungsdienstes gemeint, also der medizinische Rettungseinsatz.
Anhand der Fragestellung aber nicht. Der Patient war ja schon im Krankenhaus, also war der Einsatz des Rettungsdienstes nicht notwendig. Außerdem beschreibt der FS ja den Feuerwehreinsatz.
Und der Rest ist ja genau die Frage. Menschenrettung, ja oder nein. Sprich, wird der Einsatz vom Staat übernommen oder nicht. Und, wer ist dann derjenige, der zahlt.
Mit "Rettungseinsatz" wird meist der Einsatz des Rettungsdienstes gemeint, also der medizinische Rettungseinsatz.
Edit: Dieser Satz lässt mich zweifeln, ob du überhaupt die Frage gelesen hast.
Edit: Dieser Satz lässt mich zweifeln, ob du überhaupt die Frage gelesen hast.
Keine Angst, die Frage habe ich gelesen - und auch verstanden!
Warum gleich wieder so aggressiv???
Mit diesem Satz habe ich Deine Aussage kommentiert und nicht die Ausgangsfrage (sonst hätte ich direkt auf diese geantwortet).
Sorry. Ich habe verpeilt, dass du nicht Nomex64 bist. Das ist mir erst jetzt aufgefallen.
Und deshalb meine Reaktion. Weil, wenn du denkst, dass alle Kommentare vom selben geschrieben worden sind, dann zweifelt du an der Gehirn Leistung. Speziell da der Begriff "Rettungseinsatz" ja von Nomex kam.
Sorry nochmal.
Nein, Einsätze des Rettungsdienstes werden nie vom Staat übernommen.
Das ist ja auch keine Behandlung, die von der Krankenkasse übernommen wird.
Einsätze der technischen Hilfeleistung sind kein Bestandteil der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, diese erstrecken ausschließlich auf Einsätze im Rettungsdienst (wenn man das jetzt Mal auf die Tätigkeitsfelder der Feuerwehr reduziert). Einsätze im Brandschutz werden ja auch nicht von der Krankenkasse getragen.
Einsätze in der technischen Hilfeleistung, bei denen Menschen in Gefahr sind, sind im allgemeinen kostenfrei. Wie das letztendlich speziell in deinem Bundesland und noch spezieller in deiner Kommune geregelt ist, kann dir nur die Abrechnungsstelle der Feuerwehr nennen, da jedes Bundesland ein eigenes Feuerwehrgesetz hat und jede Gemeinde ihre eigene Gebührenordnung hat.
Direkter Kontakt mit dem Sachbearbeiter, der einen Gebührenbescheid schickt, ist immer am sinnvollsten.
Und wie genau kam der Ring an den Finger dran? Bzw was ist vorher passiert?
Ein Ehering, der 20 Jahre am Finger sitzt, muss ja nicht ohne Anlass weg gemacht werden.
Grundsätzlich würde ich aber davon ausgehen, dass das Krankenhaus die Kosten zu tragen hat. Die haben die Feuerwehr gerufen und sind Vertragspartner für diese Auftragsleistung.
Das Krankenhaus hat damit erstmal gar nichts zu tun, wenn du an einem Unfall vorbei fährst und die Feuerwehr rufst musst du denn Einsatz auch nicht zahlen, selbst wenn sie im Endeffekt nicht benötigt wurden.
Auf Feuerwehr, Rettungsdienst etc. kann man nicht das gängige Vertragsrecht anwenden.
In diesem Fall doch. Es handelt sich ja nicht um einen Einsatz zur Menschenrettung, sondern um eine Auftragsleistung. Wenn dir der Keller voll Wasser läuft, kannst es selbst auspumpen oder du rufst die Feuerwehr. Und dann musst du das auch bezahlen.
In diesem Fall war der Patient in einer medizinischen Behandlung. Und der Arzt hat zur technischen Unterstützung die Feuerwehr gerufen. Weil sein Ringschneider in der Inspektion war oder so. Also hat der behandelnde Arzt den Auftrag an die Feuerwehr erteilt. Der Patient kann gar nix dazu, weil, normalerweise verfügt eben eine Notfall Ambulanz über das passende Werkzeug zur Öffnung des Rings.
Deshalb ist die Leistung der Feuerwehr Teil der medizinischen Behandlung und wird von der Notfall Ambulanz übernommen. Genau wie, wenn er zum Röntgen geschickt wird.
Ein Rettungseinsatz wird doch soweit ich weiß, vom Staat übernommen. Nicht von der Krankenkasse. Oder?