Sind Säumniszuschläge und Mahngebühren bei gleich datiertem Rechnungsaus- und Zahlungseingang gerechtfertigt?

2 Antworten

Das ist schwierig, weil das in der Regel auf die Kulanz des Unternehmens bzw. der Versicherung ankommt. Fakt ist, dass die Zahlung nicht an dem Tag da war, an dem sie eigentlich hätte eingegangen sein müssen. Die Zeit, die dann bis zur Ausstellung der ersten Mahnung vergeht, wird meines Wissens nach vom Unternehmen festgelegt. Oftmals sind da bereits Kulanzzeiten mit einberechnet.

Wenn die Mahnung genau an dem Tag ausgestellt wurde, an dem die Zahlung eingegangen ist, zählt ja trotzdem der Tag selbst und die Mahnung ist nicht ausgehebelt. Bei manchen Unternehmen kannst du dann anfragen, ob sie die Mahngebühren aus Kulanz stornieren, aber ich glaube, die Frage nach Höhe und Fälligkeit der Mahngebühren wird immer vollends vom Unternehmen entschieden.

Die meisten haben da feste Vorgehensweisen, die auch vom Kundenservice genau eingehalten werden müssen. Wenn deine Versicherung da so streng ist, dann kannst du daran leider nichts ändern. Mehr als fragen und hoffen kannst du nicht, weil du am Ende der Zahlungspflicht trotz allem zu spät nachgekommen bist :/

lordbuerzel 
Beitragsersteller
 01.07.2016, 10:22

Dachte ich mir schon. OK, vielen Dank! Gute Antwort.

Die Forderung war am 15. fällig, du hast am 15. nicht gezahlt, also darf ein Säumniszuschlag von 1% erhoben werden (§ 24 SGB IV).

Die Mahnung war nicht verzugsbegründend, also dürfen auch Mahngebühren gefordert werden.

Lege bei gesetzlichen Kassen nicht zwingend die zivilgerichtlichen Entscheidungen zu Grunde. Es handelt sich um Sozialrecht. Nur der Vorgang der Vollstreckung selbst verweist auf die ZPO.