Gegen den Willen ins Altenheim?
Unter welchen Voraussetzungen kann man einen Menschen mit Pflegestufe II, geistig fit ins Altenheim "zwangeinweisen" lassen?
Folgendes Problem: Tochter (72 Jahre alt) muss sich operieren lassen, dann anschließend eine längere Reha. Sie pflegt seit ca. 11 Jahren ihre Mutter zu Hause. Mutter kann nicht mehr laufen, ist aber geistig sehr rege. Pflegedienst kommt 2x täglich ins Haus.
Jetzt ist aber die Tochter krank und muss in die Klinik. Anschließend, wenn sie wieder einigermaßen "gesund" ist, wird sie ihre Mutter aufgrund dieser Krankheit und deren Folgen nicht mehr zu Hause pflegen können. Sie muss also ins Heim.
Problem: Die Mutter weigert sich, ins Heim zu gehen. Sträubt sich mit Händen und Füßen dagegen. Gegen ihren Willen, so wie ich weiß, kann man sie nicht ins Heim bringen. Gibt es besondere Umstände, die dies auch gegen den Willen der Frau erlauben?
Es gibt leider keine andere Möglichkeit. Die Gesundheit der Tochter, die ihre Mutter schließlich 11 Jahre lang gepflegt hat, hat in diesem Fall Vorrang und ist wichtiger.
P.S. Tochter ist alleine, keine Kinder. Mann verstorben.
Was kann man tun?
7 Antworten
Hallo rhrapsodyinblue, nichts ist schlimmer als einen geistig regen Menschen gegen seinen Willen zu zwingen ins Altenheim zu gehen, das kann zum schnellen Tod führen.......auch wenn die Situation es vielleicht verlangen würde.
Ich habe in meiner Altenpflegepraxis viele Beispiele erlebt, dass der Ambulante Pflegedienst optimal eingesetzt wurde, so dass der alte Mensch in seiner privaten Umgebung verbleiben konnte und für das Wohl der alten Dame umfassend gesorgt werden konnte.
Einmal im Jahr wäre dann auch die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zu nurtzen oder vereinzelt die Tagespflege. Den Eigenteil der Kurzzeitpflege kann man sich auf Antrag von der Pflegekasse zurückerstatten lassen, was bei der Verhinderungspflege nicht möglich ist (ca. 500 Euro).
Eine andere Variante, die man nutzen könnte, wäre "Betreutes Wohnen", das hat einen privaten Status, vielleicht kann sich die alte Dame damit eher anfreunden.
Ich weiss, dass die Pflegekasse Mitarbeiter nach Hause schickt, um Beratungsgespräche durchzuführen, dann kann man den finanziellen Teil abklären und auch die beste Variante, um im Sinne der alten Dame die beste Führsorge und die Pflege zu finden und damit ihrem Wohlfühlstatus gerecht wird.
Ich hoffe es wird der beste Weg für alle Beteiligte gefunden!!! LG elenoreI
Ja, du hast Recht, mit dem sogenannten "Altersstarrsinn" ist oft sehr schwer umzugehen, das kostet Kraft, Energie und viel Einfühlungsvermögen! Die Variante "Betreutes Wohnen" würde, denke ich, die beste Variante sein.
Danke dir auch fürs Sternchen, habe mich super gefreut!
So lange ein Pflegedienst verfügbar ist, gibt es keinen Grund für eine Heimeinweisung. Das käme einer Entmündigung gleich und ist ganz gegen jeden Anstand. "Zwangseinweisungen" gibt es nicht bei uns und das völlig zurecht. Es gibt nur das Verfahren einer Betreuung, in deren Rahmen man dem Betreuer die Verantwortung und das Recht zugesteht, zum Wohl des Betreuten dessen Wohnungnahme in einem Pflegeheim einzuleiten. Dafür ist ein Beschluß des Gerichtes nötig und den gibt's nicht einfach so aus der Hemdtasche, sondern nur, wenn wirklich ein Grund vorliegt. Daß die Tochter die häusliche Pflege nicht mehr versehen kann, ist kein solcher Grund.
In der häuslichen Pflege können auch Patienten versorgt werden, die rund um die Uhr Pflege benötigen, z. B. mit künstlicher Beatmung, Dauerkatheter, zweistündigem Umlagern, Wundversorgung und so weiter. Sprich mit dem Pflegedienst über die anstehenden Probleme, sprich mit der Krankenkasse über die Anpassung der Pflegestufe. Es gibt keinen "Vorrang" von gleichwertigen Interessen. Und es ist schon vom Ansatz her keine gute Einstellung, die Bedürfnisse von Mutter und Tochter gegeneinander aufzuwiegen, da gibt es auch kein "schließlich hat sie soundsolange gepflegt". Schließlich hat die Mutter ihre Tochter ja auch aufgezogen und das sicher länger als 11 Jahre. Mit solchen Dingen kann man nicht operieren und moralischen Druck aufbauen, so daß einer als Sieger aus den Schwierigkeiten hervorgeht. Besprich das MIT Mutter - bzw. die Tochter und Mutter zusammen g - und den dafür zuständigen Fachleuten. Dabei tun sich i. d. R. gute Lösungsansätze auf. Gruß, q.
Die Mutter lebt bei der Tochter im Haus. Das Haus gehört der Tochter.
Und die Tochter hat Krebs. Mit einer OP und anschließender Chemotherapie, bzw. Bestrahlungen, Reha und so weiter, kann sie nicht an die Mutter denken und sie versorgen. Es gibt andere Dinge zu tun, außer die Pflege.
Soll denn die Tochter vor die Hunde gehen, weil die Mutter sich so verdammt egoistisch verhält? Der Pflegedienst putzt nicht und geht auch nicht groß einkaufen, bzw. organisiert Termine für die Mutter.
ruft doch einmal in einem pflegeheim an und erkundigt euch, denn wenn die tochter die mutter nicht versorgen kann und die mutter sich alleine auch nicht versorgen kann, muss sie ins heim, ob sie will oder nicht. im zweifelsfall würde ich versuchen, sie entmündigen zu lassen
Einen Vormund beauftragen.Wenn das wohl der Alten Mutter nicht gewährleistet ist, weil die Tochter es nicht kann , so wird ein anderer Vormund vorgeschrieben, das wird vom Gericht veranlasst.
Und dann?
Wird sie Zwangseingewiesen!
zu rhapsodyinblue ,der pflegedienst übernimmt auch die hauswirtschaftliche versorgung,einkaufen,putzen gehört dazu,es muss nur gebucht werden und kostet extra aber eine rundum versorgung mit pflege und allem drum herum ist auf alle fälle möglich
Dann muss sie sich mit dem Pflegedienst um die Möglichkeit eines betreuten Wohnens zusammensetzen.
Es ist nicht ganz einfach mit der Pflege der alten Dame. Sie lebt im Haus der Tochter (Gast) und wenn die Tochter wochen,- oder monatelang nicht selbst kümmern kann, was mit ihrem Haus ist und der Gedanke, dass die alte Dame alleine drinnen lebt...., ich selbst würde keine Ruhe haben.
Die Tochter möchte ihre Mutter rundum versorgt wissen und auch die Gewissheit haben, dass in ihrem Haus auch nichts passiert. Der Nachbar schaut dann nach dem Rechten, gießt die Blumen und versorgt auch den Garten. Das alles ist bereits geregelt. Es geht nur noch um die einzige Bewohnerin, die nicht für sich selbst sorgen kann. Schwierig! Immerhin soll die Tochter auch den Kopf frei haben und sich auf ihre Genesung konzentrieren. Sie hat einen langen, schweren Weg vor sich. Das interessiert aber die Mutter nicht.