Gross Mutter muss ins Pflegeheim - Haus wurde 2013 auf den Enkel überschrieben?
Im April 2013 wurde das Haus der Grossmutter auf den Enkel überschrieben. Die Grossmutter hat ein lebenslanges Wohnrecht erhalten. Jetzt ist es so dass die Grossmutter ins Pflegeheim muss. Was passiert mit dem Haus? Kann das Sozialamt das Haus zurückfordern? Die beiden Kinder (Sohn verstorben und Tochter selbst im Pflegeheim) können die Grossmutter finanziell nicht unterstützen.
5 Antworten
Solange die Rente für das Pflegeheim ausreicht, also keine Sozialhilfe in Anspruch genommen werden muß, ist das Haus nicht akzeptabel. Sobald das Sozialamt zuzahlen soll, wird sich das Amt an den Enkel wenden, zahlt er den fehlenden Ausgleich, ist es auch gut, anderenfalls kommt das Haus als Wert in Betracht. Wenn der Enkel selbst das Haus bewohnt, gibt es auch noch Unterstützung soweit der Enkel selbst nicht zuzahlen könnte, bzw. auch keine Einnahmen aus dem Haus hätte.
Der Enkel dem das Haus übertragen wurde! normalerweise sind Enkel nicht verpflichtet, für die Pflege der Großmutter aufzukommen.
Seit wann????
Nach §1601 des BGB sind alle Verwandten in direkter Linie zum Unterhalt verpflichtet, also auch Enkel.
Das stimmt nicht, Enkel sind nicht für die Großeltern zur Zahlung verpflichtet. In diesem Falle geht es nur um den Enkel, dem das Haus überschrieben wurde.
Ja... im schlechtesten Fall können die das...
Liegt die Überschreibung keine 10 Jahre zurück kann das passieren.
entweder zahlt der enkel oder das sozialamt wird zurückfordern wenn die rente von oma und das pflegegeld für das heim nicht ausreichen.
Schenker und Finanzamt dürfen bis zu 10 Jahre nach Schenkung zurückfordern. Wie das mit dem Sozialamt aussieht, ist mir jetzt nicht geläufigt aber ich glaube, die haben auch 10 Jahre das Recht dazu. Alle anderen können max. bis zu 4 Jahren nach Schenkung rückfordern.
Erkundige Dich am besten bei einem entsprechenden Fachanwalt!
Viel Glück!
Die Schenkung ist erst nach 10 Jahren safe. Somit hat Oma das Haus leider zu spät überschrieben.
Heisst: JA - das Sozialamt kommt da noch dran.
Alternative: Der jetzige Eigentümer möchte das Haus behalten und gibt es als Sicherheit für einen Kredit an damit er Geld hat mit dem er das Pflegeheim bezahlen kann.
Müsste der Enkel alleine für die Differenz aufkommen oder werden die anderen Enkel auch in Betracht gezogen um die Grossmutter zu unterstützen?