Gegensprechanlage im Haus für pflegebedürftige Frau - Zuschuß möglich?
Hallo, meine Mutter ist ein Pflegefall. Sie kann keine Treppen mehr runter gehen. Wir haben zwar einen Türöffnerkopf, aber dann ist derjenige auch gleich in der Wohnung, was keineswegs gewünscht ist. Zudem muß sie noch über 2 Flure laufen, um ihn zu erreichen. Dann ist derjenige, der klingelt meistens weg. Nun wollen wir eine Gegensprechanlage einbauen lassen. Die soll sowohl bei ihr im Innenflur sie mit dem Klingler an der Haustür, als ich mich in meiner Wohnung mit Ihr sprechen lassen können (wenn ich runter kommen und ihr helfen soll) nun war heute der Elektriker da. Der Spaß soll ca 2000 € kosten!!! Weiß jemand, ob die Möglichkeit besteht, von der Krankenkasse da einen Zuschuss zu bekommen?
4 Antworten
Hallo, erst wenn eine Pflegestufe existiert, besteht die Möglichkeit von der Pflegekasse einen Zuschuss zu sg. "Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen" (nach dem SGB XI)zu bekommen. Der Betrag bewegt sich bei 2557 Euro. Die Höhe des gezahlten Zuschusses ist Einkommensabhängig, es müssen also Rentennachweise erbracht werden. Eine Gegensprechanlage ist nicht explizit vorgesehen, kann aber u.U. auch bezuschusst werden, wenn der Pflegekasse plausibel gemacht wird, dass dies den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit ermöglicht und damit eine Heimunterbringung vermieden werden kann. Über die Krankenkasse (SGB V) ist die Beschaffung eines Hilfsmittels nur mit Hilfsmittelrezept durch den Hausarzt möglich. Eine Gegensprechanlage ist im Hilfsmittelkatalog jedoch nicht vorgesehen.
Wichtig: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen müssen immer erst beantragt werden, bevor der Handwerker tätig wird. Gruß
Hallo, da du schreibst, dass sie ein Pflegefall ist, setze ich die Pflegestufe voraus. Die max. Zuschusshöhe beträgt 2557,00 €. Sie hat grds. einen Eigenanteil von 10 % zu zahlen. Ich würde mich mit einem oder besser zwei Kostenvoranschlag/äge und einem erklärenden Begleitschreiben an die Pflegekasse wenden. Es gibt keinen abschließenden Katalog solcher Maßnahmen. Ziel soll aber immer ein Verbleib in der eigenen Wohnung sein. Der Zuschuss würde übrigens ggfls. auch rückwirkend übernommen. Ein Rezept ist nicht zwingend erforderlich, könnte jedoch hilfreich sein.
Dankeschön für die Info! Eine PFlegestufe ist erst beantragt. Aber sie kann kaum noch was alleine. Dann warten wir besser, bis der Antrag genehmigt ist.
Hallo Sheera, Hilfemittel müssen verordnet werden. Ich würde euch empfehlen mit dem Pflegedienst dieses zubesprechen. Es gibt für Umbauarbeiten ein Zuschuss von den Kassen der bei ca. 200,- Euro liegt. Kommt den ein Pflegedienst zu deiner Mutter? Wenn dies nicht der Fall ist, könnt ihr von der Pflegekasse einen Pflegeberater kommen lassen, der muss euch ausführlich in dieser Hinsicht beraten, der muss auch in die Häuslichkeit kommen. Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen und viel Glück.
Oh sorry, ich meinte ca.2000,-Euro.Aber auch wenn der Pflegedienst kommt, habt ihr ein Anspruch auf den Pflegeberater.
auf jedenfall probiere,mehr als nein sagen können die nicht viel glück