Gerichtstermin erneut wegen Krankheit absagen?
Hallo zusammen :)
Ich hätte mal eine Frage, ich hab jetzt in wenigen Tagen eine Gerichtsverhandlung die bereits schon 2x mal verschoben wurde einmal weil die zuständige Richterin erkrankt ist und das zweite mal bin ich erkrankt. Jetzt bin ich gestern ausgerutscht und hab jetzt totale Schmerzen und kann mich kaum bewegen vor lauter Schmerzen! Meint ihr das des zuständige Gericht den Termin erneut verschieben kann, bzw wie oft der verschoben werden kann bis es mal zur Verhandlung kommen kann?
Wunsch euch ein schönes Wochenende!
7 Antworten
Hallo,
die Verhandlung kann man theoretisch so oft wie möglich verschieben, doch es liegt nach wie vor am Richter diesem Gesuch nachzugehen - Richter können diesem Wunsch natürlich auch nicht nachgehen.
Generell gilt, dass bei Krankheit natürlich ein Attest vom Arzt angefertigt werden muss und entsprechend eingereicht werden muss !!
Das kannst du unter deinem Aktenzeichen machen, dass solltest du bereits haben.
Es darf halt nicht darauf auslaufen, dass die Verhandlung zu einem nicht nachvollziehbaren Rahmen verschoben wird, dass man da teilweise Jahre bis zur Verhandlung hat.
Öfter werden Gerichtstermine ohnehin erst in einigen Monaten wieder angesetzt, deshalb sind 2-3 Verschiebungen OK doch darüber hinaus wird es wohl kaum ein Richter zulassen, zwar wird das Verschieben einer Verhandlung in der Zivilprozessordnung vorgesehen, doch kann diese auch ausgesetzt werden, sollte nachweislich jemand versuchen sich vor der Verhandlung durch zweifelhafte Krankschreibungen zu drücken.
Gruß,
DrAusreichend
Wenn du dich krank melden willst, musst du ein amtliches Attest vorweisen.
Besorge Dir einen Leihrollstuhl und schon kannst Du an der Verhandlung teilnehmen.
Maßgebend ist was der Richter veranlasst.
Er kann dir auch die Polizei mit einem Arzt nach Hause schicken, der dann prüft ob du tatsächlich krank bist.
Unter Umständen wirst du dann auch im Rollstuhl mitgenommen.
Wenn du eine ärztliche Bestätigung hast, sicher. Ruf aber rechtzeitig im Gericht an.